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Warum verzögert sich die EU-Genehmigung für Solarpaket I?

Die EU-Genehmi­gung für Teile des Solarpakets I, das seit Mai 2024 in Kraft ist, ste­ht weit­er aus und sorgt für Unsicher­heit­en bei Landbe­sitzern, Land­wirten, Inve­storen und Ver­sorgung­sun­ternehmen. Beson­ders Agri-PV, die duale Nutzung von Flächen für Land­wirtschaft und Pho­to­voltaik, ist betrof­fen, da es zum Unter­seg­ment beson­der­er Solaran­la­gen gehört. Die Förderun­gen, wie erhöhte Vergü­tun­gen bis zu 2,5 Cent pro kWh für Agri-PV-Anla­gen unter 1 MW, hän­gen von dieser Genehmi­gung ab. Doch warum verzögert sich der Prozess? Und hat das speziell mit Agri-PV zu tun?

Aktuelle Berichte, wie aus dem dbk 8/2025, bestäti­gen, dass die Genehmi­gung im Sep­tem­ber 2025 noch fehlt. Der Haupt­stre­it­punkt ist nicht die Agri-PV-Regelung selb­st, son­dern der Zeit­punkt für die Ein­führung eines Abschöp­fungsmech­a­nis­mus (Claw-back) für über­steigende Ein­nah­men. Das BMWK argu­men­tiert für eine Umset­zung ab Mitte 2027, die EU-Kom­mis­sion fordert eine kurzfristige Ein­führung. Ohne Eini­gung bleibt das gesamte Paket block­iert, ein­schließlich Agri-PV-Förderun­gen.

Für Land­wirte bedeutet das Risiken: Ohne Förderung sind Agri-PV-Pro­jek­te weniger rentabel, was Umsätze aus Strom und Ernte min­dert. Inve­storen zögern, da die Investi­tion an Rentabil­ität deut­lich ver­lieren würde. Zum Stand der Genehmi­gung haben wir bere­its im Mai berichtet. Dieser Artikel beleuchtet basierend auf offiziellen Quellen und aktuellen Nachricht­en die Gründe für die Verzögerung und den Bezug zu Agri-PV.

Gründe für die Verzögerung der EU-Genehmigung

Der Prozess stockt durch bürokratis­che und rechtliche Dif­feren­zen. Die EU-Kom­mis­sion prüft auf Bei­hil­fer­echt, ohne feste Frist, was zu monate­lan­gen Verzögerun­gen führt.

Der Claw-back als zentraler Streitpunkt

  • Dis­put über den Zeit­plan: Die Kom­mis­sion ver­langt eine schnelle Ein­führung des Claw-back-Mech­a­nis­mus im EEG, um über­steigende Ein­nah­men abzuführen. Das BMWK sieht die Pflicht erst ab 2027.
  • Keine Eini­gung: Trotz inten­siv­er Gespräche auf hoher Ebene bleibt der Punkt offen. Weit­ere Stre­it­punk­te sind unbekan­nt.
  • Auswirkun­gen: Bis zur Genehmi­gung gel­ten alte Regelun­gen.

Betroffene Regelungen im Solarpaket I

  • Erhöhung der Gebots­größe: Von 20 auf 50 MW für Frei­flächen.
  • Verbesserun­gen beim Repow­er­ing: Für PV-Dachan­la­gen.
  • Förderung des Unter­seg­ments beson­dere Solaran­la­gen: Inklu­sive Agri-PV, Float­ing-PV, Moor-PV und Park­platz-PV.
  • Vergü­tungser­höhung: Im Auf­dach-Gewerbe­seg­ment (+1,5 ct/kWh).

Externe Link: Stand der Genehmi­gung auf BMWK FAQ.

Hat die Verzögerung mit Agri-PV zu tun?

Nein, der inhaltliche Stre­it­punkt sind nicht die spez­i­fis­chen Agri-PV-Regelun­gen, son­dern der Claw-back-Mech­a­nis­mus. Agri-PV ist jedoch indi­rekt betrof­fen, da es zum genehmi­gungspflichti­gen Unter­seg­ment gehört.

Indirekte Auswirkungen auf Agri-PV

  • Förderblock­ade: Ohne Genehmi­gung fehlen höhere Vergü­tun­gen für Agri-PV-Anla­gen, wer­den keine Investi­tio­nen in Agri-PV stat­tfind­en.
  • Risiken und Nachteile: Verzögerun­gen erhöhen Kosten für Umset­zung bzw. Bau, was die Rentabil­ität min­dert und die Investi­tion unat­trak­tiv macht.
  • Aktueller Stand: Bis zur Genehmi­gung gilt der heutige Tech­nolo­giebonus ( +0,5 ct/kWh für hoch aufgestän­derte Agri-PV).

Mögliche Szenarien

  • Keine verbindliche Frist: Die EU-Kom­mis­sion prüft ohne fes­ten Zeitrah­men. Experten und Branchen­vertreter (z. B. BSW-Solar) fordern eine rasche Entschei­dung, um Aus­baustopps zu ver­mei­den, aber es gibt keine Prog­nosen jen­seits von “bald” oder “rasch”.
  • Rück­wirk­ende Wirkung: Unklar, ob Anla­gen seit Mai 2024 rück­wirk­end gefördert wer­den. Das hängt vom finalen Beschluss ab.
  • Weit­ere Infos: Für Updates empfehlen wir die BMWK-FAQ (Stand April 2025, aber laufend aktu­al­isiert).

Fazit

Die EU-Genehmi­gung für Solarpaket I verzögert sich primär durch den Dis­put um den Claw-back-Mech­a­nis­mus, was Agri-PV als Teil des Pakets indi­rekt trifft. Wir als Ylek­tra — aber auch viele finanzierende Banken — sind fest davon überzeugt, dass früher oder später die Ratizierung seit­ens der EU erfol­gt und damit der Höch­st­satz für Agri-PV greifen wird. Denn dieser stellt offen­sichtlich keinen Stre­it­punkt dar. Entsprechend haben wir gegen­wär­tig zahlre­iche Pro­jek­te in der Pla­nungs- und Genehmi­gungsphase

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Dieser Artikel basiert auf ver­i­fizierten Quellen. Let­zte Über­prü­fung: Sep­tem­ber 2025.