Die EU-Genehmigung für Teile des Solarpakets I, das seit Mai 2024 in Kraft ist, steht weiter aus und sorgt für Unsicherheiten bei Landbesitzern, Landwirten, Investoren und Versorgungsunternehmen. Besonders Agri-PV, die duale Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und Photovoltaik, ist betroffen, da es zum Untersegment besonderer Solaranlagen gehört. Die Förderungen, wie erhöhte Vergütungen bis zu 2,5 Cent pro kWh für Agri-PV-Anlagen unter 1 MW, hängen von dieser Genehmigung ab. Doch warum verzögert sich der Prozess? Und hat das speziell mit Agri-PV zu tun?
Aktuelle Berichte, wie aus dem dbk 8/2025, bestätigen, dass die Genehmigung im September 2025 noch fehlt. Der Hauptstreitpunkt ist nicht die Agri-PV-Regelung selbst, sondern der Zeitpunkt für die Einführung eines Abschöpfungsmechanismus (Claw-back) für übersteigende Einnahmen. Das BMWK argumentiert für eine Umsetzung ab Mitte 2027, die EU-Kommission fordert eine kurzfristige Einführung. Ohne Einigung bleibt das gesamte Paket blockiert, einschließlich Agri-PV-Förderungen.
Für Landwirte bedeutet das Risiken: Ohne Förderung sind Agri-PV-Projekte weniger rentabel, was Umsätze aus Strom und Ernte mindert. Investoren zögern, da die Investition an Rentabilität deutlich verlieren würde. Zum Stand der Genehmigung haben wir bereits im Mai berichtet. Dieser Artikel beleuchtet basierend auf offiziellen Quellen und aktuellen Nachrichten die Gründe für die Verzögerung und den Bezug zu Agri-PV.
Gründe für die Verzögerung der EU-Genehmigung
Der Prozess stockt durch bürokratische und rechtliche Differenzen. Die EU-Kommission prüft auf Beihilferecht, ohne feste Frist, was zu monatelangen Verzögerungen führt.
Der Claw-back als zentraler Streitpunkt
- Disput über den Zeitplan: Die Kommission verlangt eine schnelle Einführung des Claw-back-Mechanismus im EEG, um übersteigende Einnahmen abzuführen. Das BMWK sieht die Pflicht erst ab 2027.
- Keine Einigung: Trotz intensiver Gespräche auf hoher Ebene bleibt der Punkt offen. Weitere Streitpunkte sind unbekannt.
- Auswirkungen: Bis zur Genehmigung gelten alte Regelungen.
Betroffene Regelungen im Solarpaket I
- Erhöhung der Gebotsgröße: Von 20 auf 50 MW für Freiflächen.
- Verbesserungen beim Repowering: Für PV-Dachanlagen.
- Förderung des Untersegments besondere Solaranlagen: Inklusive Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV.
- Vergütungserhöhung: Im Aufdach-Gewerbesegment (+1,5 ct/kWh).
Externe Link: Stand der Genehmigung auf BMWK FAQ.
Hat die Verzögerung mit Agri-PV zu tun?
Nein, der inhaltliche Streitpunkt sind nicht die spezifischen Agri-PV-Regelungen, sondern der Claw-back-Mechanismus. Agri-PV ist jedoch indirekt betroffen, da es zum genehmigungspflichtigen Untersegment gehört.
Indirekte Auswirkungen auf Agri-PV
- Förderblockade: Ohne Genehmigung fehlen höhere Vergütungen für Agri-PV-Anlagen, werden keine Investitionen in Agri-PV stattfinden.
- Risiken und Nachteile: Verzögerungen erhöhen Kosten für Umsetzung bzw. Bau, was die Rentabilität mindert und die Investition unattraktiv macht.
- Aktueller Stand: Bis zur Genehmigung gilt der heutige Technologiebonus ( +0,5 ct/kWh für hoch aufgeständerte Agri-PV).
Mögliche Szenarien
- Keine verbindliche Frist: Die EU-Kommission prüft ohne festen Zeitrahmen. Experten und Branchenvertreter (z. B. BSW-Solar) fordern eine rasche Entscheidung, um Ausbaustopps zu vermeiden, aber es gibt keine Prognosen jenseits von “bald” oder “rasch”.
- Rückwirkende Wirkung: Unklar, ob Anlagen seit Mai 2024 rückwirkend gefördert werden. Das hängt vom finalen Beschluss ab.
- Weitere Infos: Für Updates empfehlen wir die BMWK-FAQ (Stand April 2025, aber laufend aktualisiert).
Fazit
Die EU-Genehmigung für Solarpaket I verzögert sich primär durch den Disput um den Claw-back-Mechanismus, was Agri-PV als Teil des Pakets indirekt trifft. Wir als Ylektra — aber auch viele finanzierende Banken — sind fest davon überzeugt, dass früher oder später die Ratizierung seitens der EU erfolgt und damit der Höchstsatz für Agri-PV greifen wird. Denn dieser stellt offensichtlich keinen Streitpunkt dar. Entsprechend haben wir gegenwärtig zahlreiche Projekte in der Planungs- und Genehmigungsphase
Als Investor oder Flächeneigentümer: Nutzen Sie die Chancen! Kontaktieren Sie Ylektra für Zusammenarbeit oder Flächenanbietung: Kontakt.
Dieser Artikel basiert auf verifizierten Quellen. Letzte Überprüfung: September 2025.
