Kurz gesagt: Ylektra pachtet Acker- und Grünland ab 10 Hektar bundesweit für Agri-PV mit Batteriespeicher. Verpächter erhalten in der Regel 2.500 bis 5.000 € Pacht pro Hektar und Jahr bei 30 Jahren Regellaufzeit, wertgesichert über den Verbraucherpreisindex (VPI); der Rückbau ist mit rund 8.000 € je Hektar abgesichert. Die Landwirtschaft bleibt Hauptnutzung. Als Projektentwickler, EPC und Betreiber beantworten wir hier die häufigsten Fragen von Verpächtern.
Inhalt: Allgemeine Fragen · Technische Fragen · Pacht, Steuern und Förderung · Umwelt und Nachhaltigkeit
Allgemeine Fragen
Was ist eine Agri-PV-Anlage?
Agri-PV-Anlagen kombinieren landwirtschaftliche Nutzung und Solarstromerzeugung auf derselben Fläche. Die DIN SPEC 91434 unterscheidet zwei Kategorien:
- Kategorie I: hoch aufgeständerte Anlagen mit mindestens 2,10 m lichter Höhe; die Bewirtschaftung erfolgt unter den Modulen.
- Kategorie II: bodennahe Anlagen; die Bewirtschaftung erfolgt zwischen den Modulreihen, etwa bei einachsigen Trackern. Diese Kategorie errichtet und betreibt Ylektra. Die Drehachse unserer Tracker liegt mindestens 2,10 m hoch; auch bei 60° Neigung bleiben mindestens 80 cm lichte Höhe.
Welche Vorteile habe ich als Verpächter?
- Zusätzliche, über 30 Jahre planbare Einnahmen aus der Pacht.
- Die Fläche bleibt landwirtschaftlich nutzbar.
- Beitrag zur Energiewende und zu einer nachhaltigen Landwirtschaft.
Führt die Anlage zu einer Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung?
Nein. Wir passen das Design der Anlage an Ihre Produktion an, etwa den Reihenabstand an die Arbeitsbreite Ihrer Maschinen: im Ackerbau in der Regel 14 m, auf Grünland ab 7 m. Nach DIN SPEC 91434 müssen mindestens 66 % der üblichen landwirtschaftlichen Erträge erhalten bleiben.
Wer entwickelt das landwirtschaftliche Konzept und stellt die Umsetzung sicher?
Das landwirtschaftliche Konzept entsteht in der Regel gemeinsam mit dem Verpächter, Ylektra und gegebenenfalls landwirtschaftlichen Beratern. Die Umsetzung wird durch regelmäßige gutachterliche Kontrollen und Vereinbarungen im Pachtvertrag gesichert.
Muss ich als Verpächter die Fläche selbst bewirtschaften?
Nein. Sie haben die Wahl: Sie können die Fläche zwischen den Modulen selbst bewirtschaften. Möchten Sie das nicht, übernimmt Ylektra diese Aufgabe und schließt mit einem Landwirt einen Dienstvertrag zur Bewirtschaftung ab.
Wie wird sichergestellt, dass das landwirtschaftliche Konzept über die gesamte Laufzeit umgesetzt wird?
Im Pachtvertrag werden regelmäßige Überprüfungen und Berichte festgelegt. Zudem können Sanktionen bei Nichteinhaltung vereinbart werden. Für den Agri-PV-Bonus nach EEG muss die landwirtschaftliche Nutzung ohnehin jährlich nachgewiesen werden.
Wie lange läuft ein Pachtvertrag für Agri-PV?
Die Regellaufzeit beträgt 30 Jahre.
Wer übernimmt Wartung und Instandhaltung?
Wartung und Instandhaltung der Anlage übernimmt Ylektra oder ein von uns beauftragter Dienstleister.
Was passiert, wenn ich die Fläche verkaufen möchte?
Ein Verkauf ist möglich. Der Pachtvertrag bleibt bestehen und geht auf den neuen Eigentümer über. Ylektra kauft Flächen auf Wunsch auch selbst.
Technische Fragen
Wie werden die Solarmodule installiert?
Die Module sitzen auf Stahlkonstruktionen, die eine maschinelle Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen ermöglichen. Die Stahlpfosten werden nicht einbetoniert, sondern in den Boden gerammt und lassen sich am Ende der Laufzeit rückstandsfrei entfernen.
Wie wird der Strom ins Netz eingespeist?
Der Strom wird am nächstgelegenen Netzanschlusspunkt in das öffentliche Netz eingespeist, oft zusammen mit einem Batteriespeicher am selben Anschluss. Genehmigungen und Netzanschluss übernimmt Ylektra.
Wie lange dauert die Genehmigung einer Agri-PV-Anlage?
Bei privilegierten Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB (bis 2,5 ha, mit Bezug zu einem landwirtschaftlichen Betrieb) rechnen wir mit etwa 8 bis 14 Monaten von der Projektierung bis zum Baubeginn. Braucht das Projekt einen Bebauungsplan, sind es etwa 16 bis 24 Monate. Die Dauer hängt unter anderem von der Gemeinde, der Raumordnung und dem Netzanschluss ab.
Ist Agri-PV einfacher zu genehmigen als eine Freiflächen-PV-Anlage?
Teilweise. Kleine Agri-PV-Anlagen bis 2,5 ha mit Hofbezug sind im Außenbereich privilegiert und brauchen nur eine Baugenehmigung. Größere Anlagen benötigen wie Freiflächenanlagen einen Bebauungsplan der Gemeinde. Weil die Landwirtschaft erhalten bleibt, sind Gemeinden und Behörden bei Agri-PV oft offener. Details stehen in unserer Wissensdatenbank zur Privilegierung.
Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit mit der Anlage?
Ylektra baut die Anlage auf eigene Kosten zurück und versetzt die Fläche in den Ursprungszustand, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
Wie ist der Rückbau abgesichert?
Im Pachtvertrag wird eine Rückbauverpflichtung festgelegt. Zusätzlich stellt Ylektra eine Rückbaubürgschaft von rund 8.000 € je Hektar als finanzielle Sicherheit für den Verpächter.
Pacht, Steuern und Förderung
Wer trägt die Kosten für Bau und Betrieb der Anlage?
Sämtliche Kosten für Planung, Genehmigung, Bau, Betrieb, Wartung und Rückbau trägt Ylektra. Als Verpächter haben Sie keine Kosten.
Wie hoch ist die Pacht für Agri-PV pro Hektar?
Ylektra zahlt in der Regel 2.500 bis 5.000 € Pacht pro Hektar und Jahr. Wo Ihre Fläche in dieser Spanne liegt, hängt vor allem vom Netzanschluss, der Flächengröße, dem Baurecht und der Einstrahlung ab. Die Pacht ist wertgesichert und wird an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Einen ersten Richtwert liefert unser Pachtrechner; die Hintergründe stehen in Die ehrliche Rechnung je Hektar.
Ab wann wird die Pacht gezahlt?
Die Pacht wird ab Übergabe der Fläche gezahlt, in der Regel zum Baubeginn. Bis dahin bewirtschaften Sie die Fläche wie bisher. Die Pacht bezieht sich immer auf die gesamte Projektfläche.
Bleiben die GAP-Direktzahlungen für die Fläche erhalten?
Agri-PV-Flächen bleiben für die GAP-Direktzahlungen grundsätzlich förderfähig, in der Regel zu 85 % der Fläche. Die Zahlungen erhält, wer die Fläche bewirtschaftet.
Brauche ich eine Genehmigung, um meine Fläche zu verpachten?
Nein. Alle bau- und genehmigungsrechtlichen Fragen klärt Ylektra.
Muss ich Steuern auf die Pachteinnahmen zahlen?
Ja, Pachteinnahmen sind steuerpflichtig. Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem Steuerberater prüfen.
Bleibt die Fläche land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Erbschaft und Schenkung)?
Ja, wenn die Anlage als Agri-PV nach DIN SPEC 91434 eingestuft ist. Nach den gleichlautenden Ländererlassen vom 15. Juli 2022 (BStBl I S. 1226) sind Flächen mit Agri-PV-Anlagen der Kategorie I oder II dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen. Das ist ein wichtiger Vorteil gegenüber einer Verpachtung für klassische Freiflächen-PV. Details finden Sie in der NWB-Datenbank.
Welche Risiken hat ein Verpächter?
Mögliche Risiken sind Haftungsfragen bei Schäden oder Unfällen (dafür schließt Ylektra eine Allgefahrenversicherung ab), steuerliche Folgen höherer Pachteinnahmen, der Rückbau nach Vertragsende (abgesichert durch die Rückbaubürgschaft) und die lange Bindung, die andere Nutzungen der Fläche einschränkt. Ein Verkauf der Fläche bleibt jederzeit möglich.
Lohnt es sich, die Fläche zu verkaufen statt zu verpachten?
Ein Verkauf bringt eine einmalige Zahlung, die Verpachtung regelmäßige Einnahmen über 30 Jahre. Die Entscheidung hängt von Ihren finanziellen Zielen, steuerlichen Überlegungen und der Planung für die Fläche ab; besprechen Sie sie mit einem Fachberater. Ylektra bietet sowohl Pacht als auch Kauf an.
Umwelt und Nachhaltigkeit
Wie nachhaltig sind Agri-PV-Anlagen?
Agri-PV-Anlagen senken CO₂-Emissionen und nutzen die Fläche doppelt. Zugleich können die Module Kulturen vor Hagel, Starkregen und zu viel Sonne schützen.
Beeinträchtigt die Anlage die Biodiversität?
Nein, im Gegenteil. Agri-PV-Anlagen können die Biodiversität fördern, etwa durch Blühstreifen unter den Modulreihen.
Wie viel Boden wird durch eine Agri-PV-Anlage versiegelt?
Sehr wenig, weil die Pfosten gerammt und nicht einbetoniert werden. Die Versiegelung liegt bei rund 0,1 % der genutzten Fläche.
Weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 02236 39 53 989 oder berechnen Sie die Pacht für Ihre Fläche.