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Antworten auf häufig gestellte Fragen beim Verpachten von Flächen für Agri-PV

6 Min. Lesezeit · Aktu­al­isiert am

Kurz gesagt: Ylek­tra pachtet Ack­er- und Grün­land ab 10 Hek­tar bun­desweit für Agri-PV mit Bat­ter­iespe­ich­er. Ver­pächter erhal­ten in der Regel 2.500 bis 5.000 € Pacht pro Hek­tar und Jahr bei 30 Jahren Regel­laufzeit, wert­gesichert über den Ver­braucher­preisin­dex (VPI); der Rück­bau ist mit rund 8.000 € je Hek­tar abgesichert. Die Land­wirtschaft bleibt Haupt­nutzung. Als Pro­jek­ten­twick­ler, EPC und Betreiber beant­worten wir hier die häu­fig­sten Fra­gen von Ver­pächtern.

Inhalt: All­ge­meine Fra­gen · Tech­nis­che Fra­gen · Pacht, Steuern und Förderung · Umwelt und Nach­haltigkeit


Allgemeine Fragen

Was ist eine Agri-PV-Anlage?

Agri-PV-Anla­gen kom­binieren land­wirtschaftliche Nutzung und Solarstromerzeu­gung auf der­sel­ben Fläche. Die DIN SPEC 91434 unter­schei­det zwei Kat­e­gorien:

  • Kat­e­gorie I: hoch aufgestän­derte Anla­gen mit min­destens 2,10 m lichter Höhe; die Bewirtschaf­tung erfol­gt unter den Mod­ulen.
  • Kat­e­gorie II: boden­na­he Anla­gen; die Bewirtschaf­tung erfol­gt zwis­chen den Mod­ul­rei­hen, etwa bei einach­si­gen Track­ern. Diese Kat­e­gorie errichtet und betreibt Ylek­tra. Die Drehachse unser­er Track­er liegt min­destens 2,10 m hoch; auch bei 60° Nei­gung bleiben min­destens 80 cm lichte Höhe.

Welche Vorteile habe ich als Verpächter?

  • Zusät­zliche, über 30 Jahre plan­bare Ein­nah­men aus der Pacht.
  • Die Fläche bleibt land­wirtschaftlich nutzbar.
  • Beitrag zur Energiewende und zu ein­er nach­halti­gen Land­wirtschaft.

Führt die Anlage zu einer Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung?

Nein. Wir passen das Design der Anlage an Ihre Pro­duk­tion an, etwa den Rei­hen­ab­stand an die Arbeits­bre­ite Ihrer Maschi­nen: im Acker­bau in der Regel 14 m, auf Grün­land ab 7 m. Nach DIN SPEC 91434 müssen min­destens 66 % der üblichen land­wirtschaftlichen Erträge erhal­ten bleiben.

Wer entwickelt das landwirtschaftliche Konzept und stellt die Umsetzung sicher?

Das land­wirtschaftliche Konzept entste­ht in der Regel gemein­sam mit dem Ver­pächter, Ylek­tra und gegebe­nen­falls land­wirtschaftlichen Beratern. Die Umset­zung wird durch regelmäßige gutachter­liche Kon­trollen und Vere­in­barun­gen im Pachtver­trag gesichert.

Muss ich als Verpächter die Fläche selbst bewirtschaften?

Nein. Sie haben die Wahl: Sie kön­nen die Fläche zwis­chen den Mod­ulen selb­st bewirtschaften. Möcht­en Sie das nicht, übern­immt Ylek­tra diese Auf­gabe und schließt mit einem Land­wirt einen Dien­stver­trag zur Bewirtschaf­tung ab.

Wie wird sichergestellt, dass das landwirtschaftliche Konzept über die gesamte Laufzeit umgesetzt wird?

Im Pachtver­trag wer­den regelmäßige Über­prü­fun­gen und Berichte fest­gelegt. Zudem kön­nen Sank­tio­nen bei Nichtein­hal­tung vere­in­bart wer­den. Für den Agri-PV-Bonus nach EEG muss die land­wirtschaftliche Nutzung ohne­hin jährlich nachgewiesen wer­den.

Wie lange läuft ein Pachtvertrag für Agri-PV?

Die Regel­laufzeit beträgt 30 Jahre.

Wer übernimmt Wartung und Instandhaltung?

Wartung und Instand­hal­tung der Anlage übern­immt Ylek­tra oder ein von uns beauf­tragter Dien­stleis­ter.

Was passiert, wenn ich die Fläche verkaufen möchte?

Ein Verkauf ist möglich. Der Pachtver­trag bleibt beste­hen und geht auf den neuen Eigen­tümer über. Ylek­tra kauft Flächen auf Wun­sch auch selb­st.


Technische Fragen

Wie werden die Solarmodule installiert?

Die Mod­ule sitzen auf Stahlkon­struk­tio­nen, die eine maschinelle Bewirtschaf­tung zwis­chen den Mod­ul­rei­hen ermöglichen. Die Stahlp­fos­ten wer­den nicht ein­be­toniert, son­dern in den Boden ger­ammt und lassen sich am Ende der Laufzeit rück­stands­frei ent­fer­nen.

Wie wird der Strom ins Netz eingespeist?

Der Strom wird am näch­st­gele­ge­nen Net­zan­schlusspunkt in das öffentliche Netz einge­speist, oft zusam­men mit einem Bat­ter­iespe­ich­er am sel­ben Anschluss. Genehmi­gun­gen und Net­zan­schluss übern­immt Ylek­tra.

Wie lange dauert die Genehmigung einer Agri-PV-Anlage?

Bei priv­i­legierten Anla­gen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB (bis 2,5 ha, mit Bezug zu einem land­wirtschaftlichen Betrieb) rech­nen wir mit etwa 8 bis 14 Monat­en von der Pro­jek­tierung bis zum Baube­ginn. Braucht das Pro­jekt einen Bebau­ungs­plan, sind es etwa 16 bis 24 Monate. Die Dauer hängt unter anderem von der Gemeinde, der Rau­mord­nung und dem Net­zan­schluss ab.

Ist Agri-PV einfacher zu genehmigen als eine Freiflächen-PV-Anlage?

Teil­weise. Kleine Agri-PV-Anla­gen bis 2,5 ha mit Hof­bezug sind im Außen­bere­ich priv­i­legiert und brauchen nur eine Bau­genehmi­gung. Größere Anla­gen benöti­gen wie Frei­flächenan­la­gen einen Bebau­ungs­plan der Gemeinde. Weil die Land­wirtschaft erhal­ten bleibt, sind Gemein­den und Behör­den bei Agri-PV oft offen­er. Details ste­hen in unser­er Wis­sens­daten­bank zur Priv­i­legierung.

Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit mit der Anlage?

Ylek­tra baut die Anlage auf eigene Kosten zurück und ver­set­zt die Fläche in den Ursprungszu­s­tand, sofern keine Ver­längerung vere­in­bart wird.

Wie ist der Rückbau abgesichert?

Im Pachtver­trag wird eine Rück­bau­verpflich­tung fest­gelegt. Zusät­zlich stellt Ylek­tra eine Rück­baubürgschaft von rund 8.000 € je Hek­tar als finanzielle Sicher­heit für den Ver­pächter.


Pacht, Steuern und Förderung

Wer trägt die Kosten für Bau und Betrieb der Anlage?

Sämtliche Kosten für Pla­nung, Genehmi­gung, Bau, Betrieb, Wartung und Rück­bau trägt Ylek­tra. Als Ver­pächter haben Sie keine Kosten.

Wie hoch ist die Pacht für Agri-PV pro Hektar?

Ylek­tra zahlt in der Regel 2.500 bis 5.000 € Pacht pro Hek­tar und Jahr. Wo Ihre Fläche in dieser Spanne liegt, hängt vor allem vom Net­zan­schluss, der Flächen­größe, dem Bau­recht und der Ein­strahlung ab. Die Pacht ist wert­gesichert und wird an den Ver­braucher­preisin­dex (VPI) angepasst. Einen ersten Richtwert liefert unser Pachtrech­n­er; die Hin­ter­gründe ste­hen in Die ehrliche Rech­nung je Hek­tar.

Ab wann wird die Pacht gezahlt?

Die Pacht wird ab Über­gabe der Fläche gezahlt, in der Regel zum Baube­ginn. Bis dahin bewirtschaften Sie die Fläche wie bish­er. Die Pacht bezieht sich immer auf die gesamte Pro­jek­t­fläche.

Bleiben die GAP-Direktzahlungen für die Fläche erhalten?

Agri-PV-Flächen bleiben für die GAP-Direk­tzahlun­gen grund­sät­zlich förder­fähig, in der Regel zu 85 % der Fläche. Die Zahlun­gen erhält, wer die Fläche bewirtschaftet.

Brauche ich eine Genehmigung, um meine Fläche zu verpachten?

Nein. Alle bau- und genehmi­gungsrechtlichen Fra­gen klärt Ylek­tra.

Muss ich Steuern auf die Pachteinnahmen zahlen?

Ja, Pachtein­nah­men sind steuerpflichtig. Lassen Sie Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion von einem Steuer­ber­ater prüfen.

Bleibt die Fläche land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Erbschaft und Schenkung)?

Ja, wenn die Anlage als Agri-PV nach DIN SPEC 91434 eingestuft ist. Nach den gle­ich­lau­t­en­den Län­der­erlassen vom 15. Juli 2022 (BSt­Bl I S. 1226) sind Flächen mit Agri-PV-Anla­gen der Kat­e­gorie I oder II dem land- und forstwirtschaftlichen Ver­mö­gen zuzurech­nen. Das ist ein wichtiger Vorteil gegenüber ein­er Ver­pach­tung für klas­sis­che Frei­flächen-PV. Details find­en Sie in der NWB-Daten­bank.

Welche Risiken hat ein Verpächter?

Mögliche Risiken sind Haf­tungs­fra­gen bei Schä­den oder Unfällen (dafür schließt Ylek­tra eine All­ge­fahren­ver­sicherung ab), steuer­liche Fol­gen höher­er Pachtein­nah­men, der Rück­bau nach Ver­tragsende (abgesichert durch die Rück­baubürgschaft) und die lange Bindung, die andere Nutzun­gen der Fläche ein­schränkt. Ein Verkauf der Fläche bleibt jed­erzeit möglich.

Lohnt es sich, die Fläche zu verkaufen statt zu verpachten?

Ein Verkauf bringt eine ein­ma­lige Zahlung, die Ver­pach­tung regelmäßige Ein­nah­men über 30 Jahre. Die Entschei­dung hängt von Ihren finanziellen Zie­len, steuer­lichen Über­legun­gen und der Pla­nung für die Fläche ab; besprechen Sie sie mit einem Fach­ber­ater. Ylek­tra bietet sowohl Pacht als auch Kauf an.


Umwelt und Nachhaltigkeit

Wie nachhaltig sind Agri-PV-Anlagen?

Agri-PV-Anla­gen senken CO₂-Emis­sio­nen und nutzen die Fläche dop­pelt. Zugle­ich kön­nen die Mod­ule Kul­turen vor Hagel, Starkre­gen und zu viel Sonne schützen.

Beeinträchtigt die Anlage die Biodiversität?

Nein, im Gegen­teil. Agri-PV-Anla­gen kön­nen die Bio­di­ver­sität fördern, etwa durch Blüh­streifen unter den Mod­ul­rei­hen.

Wie viel Boden wird durch eine Agri-PV-Anlage versiegelt?

Sehr wenig, weil die Pfos­ten ger­ammt und nicht ein­be­toniert wer­den. Die Ver­siegelung liegt bei rund 0,1 % der genutzten Fläche.


Weit­ere Fra­gen? Rufen Sie uns an unter 02236 39 53 989 oder berech­nen Sie die Pacht für Ihre Fläche.