Willkommen beim FAQ von Ylektra GmbH – Ihrem Partner für Agri-PV-Anlagen.
Als Projektierer, Bauunternehmer (EPC: Engineering, Procurement, Construction), Investor und Betreiber von Agri-PV-Anlagen möchten wir Ihnen, als potenzielle Verpächter von Flächen, alle wichtigen Fragen beantworten. Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Verpachtung von Flächen für Agri-PV.
Allgemeine Fragen
1. Was ist eine Agri-PV-Anlage?
Agri-PV-Anlagen kombinieren landwirtschaftliche Nutzung und Solarstromerzeugung. Sie bieten die Möglichkeit, landwirtschaftliche Flächen gleichzeitig für den Anbau von Nutzpflanzen und die Gewinnung von erneuerbarer Energie zu nutzen.
Die DIN SPEC 91434 klassifiziert Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) in zwei Hauptkategorien:
- Kategorie I: Hoch aufgeständerte Anlagen, die eine landwirtschaftliche Nutzung unterhalb der Solarmodule ermöglichen.
- Kategorie II: Bodennah installierte Anlagen (Achshöhe von mindestens 2.10m), bei denen die landwirtschaftliche Nutzung zwischen den Modulreihen erfolgt. Diese Kategorie von Agri-PV Anlagen wird von Ylektra GmbH errichtet und betrieben.
2. Welche Vorteile habe ich als Verpächter?
- Zusätzliche Einnahmen durch die Verpachtung der Fläche.
- Langfristige Nutzungsperspektive Ihrer Fläche.
- Beitrag zur Energiewende und nachhaltigen Landwirtschaft.
3. Führt die Installation der Anlage zu einer Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung?
Nein, das Konzept von Agri-PV sieht vor, dass die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich bleibt. Wir passen das Design der Anlage an die Anforderungen Ihrer landwirtschaftlichen Produktion an. Es wird sichergestellt, dass mindestens 66 % der üblichen landwirtschaftlichen Erträge weiterhin erwirtschaftet werden. Dieser Wert ist in regulatorischen, entsprechend der DIN 91434, festgelegt.
4. Wer entwickelt das landwirtschaftliche Konzept und stellt sicher, dass dieses umgesetzt wird?
In der Regel wird das landwirtschaftliche Konzept in Zusammenarbeit zwischen dem Verpächter, dem Pächter und gegebenenfalls landwirtschaftlichen Beratern entwickelt. Die Umsetzung wird durch regelmäßige gutachterliche Kontrollen und Vereinbarungen im Pachtvertrag sichergestellt.
5. Muss der Verpächter selbst die landwirtschaftliche Nutzung sicherstellen?
Nein, der Pächter bekommt die Option, die landwirtschaftliche Nutzung zwischen den Modulen zu übernehmen. Möchte er das jedoch nicht, dann übernimmt Ylektra GmbH diese Aufgabe und schließt mit einem Landwirt einen Dienstvertrag zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Flächen ab.
6. Wie wird sichergestellt, dass das landwirtschaftliche Konzept über die Zeit der Förderung umgesetzt wird?
Durch vertragliche Vereinbarungen im Pachtvertrag können regelmäßige Überprüfungen und Berichterstattungen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass das landwirtschaftliche Konzept kontinuierlich umgesetzt wird. Zudem können Sanktionen bei Nichteinhaltung vereinbart werden.
7. Wie lange dauert ein typischer Pachtvertrag?
Üblicherweise dauern Pachtverträge zwischen 20 und 40 Jahren, abhängig von den individuellen Vereinbarungen.
8. Wer übernimmt die Wartung und Instandhaltung der Anlagen?
Die Wartung und Instandhaltung der Agri-PV-Anlage übernimmt die Ylektra GmbH oder ein von uns beauftragter Dienstleister.
9. Was passiert, wenn ich die Fläche verkaufen möchte?
Ein Verkauf ist möglich. Der Pachtvertrag bleibt bestehen und geht auf den neuen Eigentümer über. Dabei profitieren Sie von einer Aufwertung der Fläche aufgrund der dualen energetischen und landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche.
Technische Fragen
10. Wie werden die Solarmodule installiert?
Die Module werden auf speziellen Konstruktionen aus Stahl installiert, die eine mechanisierte Bearbeitung der landwirtschaftlichen Flächen zwischen den Modulreihen ermöglichen. Die Stahlpfosten der Konstruktion werden nicht einbetoniert, sondern in den Boden gerammt.
11. Wie wird die Elektrizität von der Anlage weitergeleitet?
Die gewonnene Elektrizität wird über das lokale Stromnetz am nächstgelegenen Netzanschlusspunkt eingespeist. Wir kümmern uns um alle notwendigen Genehmigungen und Anschlüsse.
12. Wie lange dauert der Genehmigungsprozess in der Regel für eine Agri-PV-Anlage?
Die Dauer des Genehmigungsprozesses für Agri-PV-Anlagen kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter lokale Vorschriften und die Komplexität des Projekts. In der Regel kann der Prozess mehrere Monate bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen.
13. Ist Agri-PV einfacher in der Genehmigung als eine PV-Freiflächenanlage?
Agri-PV-Anlagen können in bestimmten Fällen Vorteile im Genehmigungsprozess haben, da sie die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche beibehalten. Allerdings sind die Genehmigungsverfahren oft ähnlich komplex wie bei herkömmlichen Freiflächenanlagen. Die spezifischen Anforderungen hängen von den lokalen Behörden und gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.
14. Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit mit der Anlage?
Am Ende der Laufzeit wird die Anlage auf unsere Kosten rückgebaut und die Fläche in ihren Ursprungszustand zurückversetzt, falls nicht eine Vertragsverlängerung vereinbart wird.
15. Wie stellt der Pächter sicher, dass die Solaranlage nach Beendigung des Pachtvertrages abgebaut wird?
Im Pachtvertrag wird eine Rückbauverpflichtung festgelegt, die den Pächter dazu verpflichtet, die Solaranlage nach Vertragsende auf eigene Kosten zu entfernen und die Fläche in ihren Ursprungszustand zurückzuversetzen. Hierzu wird eine Rückbaubürgschaft vereinbart, die als finanzielle Sicherheit für den Verpächter dient.
Rechtliche und finanzielle Fragen
16. Wer trägt die Kosten für die Installation und den Betrieb der Anlage?
Sämtliche Kosten für die Installation, den Betrieb und die Wartung der Agri-PV-Anlage werden von Ylektra GmbH getragen. Als Verpächter entstehen Ihnen keine finanziellen Aufwände.
17. Wie hoch ist die Pacht, die ich erhalte?
Die Pacht hängt von Faktoren wie der Flächengröße, Lage und dem erwarteten Energieertrag ab. Wir bieten Ihnen faire und marktübliche Konditionen.
18. Benötige ich eine spezielle Genehmigung, um meine Fläche zu verpachten?
Die Ylektra GmbH übernimmt die Klärung aller rechtlichen und genehmigungsrechtlichen Fragen.
19. Muss ich als Verpächter Steuern auf die Pachteinnahmen zahlen?
Ja, Pachteinnahmen sind steuerpflichtig. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Steuerberater hinsichtlich Ihrer individuellen steuerlichen Situation beraten zu lassen.
20. Welche steuerlichen Konsequenzen bei Erbschaft oder Schenkung hat der Verpächter zu erwarten, wenn die Fläche für Agri-PV genutzt wird?
Ob die Fläche weiterhin als land- und forstwirtschaftliches Vermögen anerkannt wird, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Agri-PV-Anlage ab. Gemäß den gleichlautenden Ländererlassen vom 15. Juli 2022 (Bundessteuerblatt Teil I, Seite 1226) sind Flächen, auf denen Anlagen stehen, die nach der DIN SPEC 91434 als Agri-Photovoltaikanlagen der Kategorie I oder II klassifiziert sind, dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen. Dadurch ergeben sich signifikante Steuervorteile gegenüber einer Verpachtung der Fläche für PV Freiflächenanlage. Weitere Details können in der NWBDatenbank nachgelesen werden.
21. Welche Risiken hat ein Verpächter bei der Verpachtung der Fläche für die Errichtung einer Solaranlage?
Mögliche Risiken umfassen Haftungsfragen bei Schäden oder Unfällen (hierzu schließt Ylektra eine Allgefahrenversicherung ab), steuerliche Konsequenzen durch höhere Pachteinnahmen, die Sicherstellung des Rückbaus nach Vertragsende (hier greift eine Rückbaubürgschaft) und langfristige Bindung, die die zukünftige Nutzung der Fläche ggf. einschränken kann. Ein Verkauf der Fläche ist jedoch grundsätzlich immer möglich (siehe auch Frage oben).
22. Lohnt es sich, die Flächen zu verkaufen statt zu verpachten?
Der Verkauf der Fläche kann eine einmalige hohe Einnahme generieren, während die Verpachtung regelmäßige, langfristige Einnahmen bietet. Die Entscheidung hängt von individuellen finanziellen Zielen, steuerlichen Überlegungen und der zukünftigen Planung für die Fläche ab. Es ist empfehlenswert, sowohl die finanziellen als auch die steuerlichen Aspekte mit einem Fachberater zu besprechen. Für Ylektra sind sowohl Pacht als auch Kauf der Flächen möglich.
Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen
23. Wie nachhaltig sind Agri-PV-Anlagen?
Agri-PV-Anlagen tragen erheblich zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei und ermöglichen eine effizientere Flächennutzung. Gleichzeitig schützen sie die landwirtschaftlichen Flächen vor den Folgen des Klimawandels.
24. Beeinträchtigt die Anlage die Biodiversität?
Nein, im Gegenteil. Agri-PV-Anlagen können die Biodiversität fördern, indem sie Lebensräume für Insekten und Pflanzen schaffen, z. B. durch die Blühstreifen unter den Modulreihen.
25. Wie stark tragen Agri PV-Anlagen zur Versiegelung des Bodens bei?
Die Flächenversiegelung durch Agri-PV Anlagen ist minimal. Sie liegt ca. bei 0,1% der genutzten Fläche.
Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Die Ylektra GmbH steht Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Kontaktieren Sie uns heute und entdecken Sie die Möglichkeiten Ihrer Flächen!
