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Antworten auf häufig gestellte Fragen beim Verpachten von Flächen für Agri-PV

Willkommen beim FAQ von Ylektra GmbH – Ihrem Partner für Agri-PV-Anlagen.

Als Pro­jek­tier­er, Bau­un­ternehmer (EPC: Engi­neer­ing, Pro­cure­ment, Con­struc­tion), Investor und Betreiber von Agri-PV-Anla­gen möcht­en wir Ihnen, als poten­zielle Ver­pächter von Flächen, alle wichti­gen Fra­gen beant­worten. Nach­fol­gend find­en Sie die häu­fig­sten Fra­gen und Antworten rund um die Ver­pach­tung von Flächen für Agri-PV.


Allgemeine Fragen

1. Was ist eine Agri-PV-Anlage?
Agri-PV-Anla­gen kom­binieren land­wirtschaftliche Nutzung und Solarstromerzeu­gung. Sie bieten die Möglichkeit, land­wirtschaftliche Flächen gle­ichzeit­ig für den Anbau von Nutzpflanzen und die Gewin­nung von erneuer­bar­er Energie zu nutzen.

Die DIN SPEC 91434 klas­si­fiziert Agri-Pho­to­voltaikan­la­gen (Agri-PV) in zwei Haup­tkat­e­gorien:

  • Kat­e­gorie I: Hoch aufgestän­derte Anla­gen, die eine land­wirtschaftliche Nutzung unter­halb der Solar­mod­ule ermöglichen.
  • Kat­e­gorie II: Boden­nah instal­lierte Anla­gen (Achshöhe von min­destens 2.10m), bei denen die land­wirtschaftliche Nutzung zwis­chen den Mod­ul­rei­hen erfol­gt. Diese Kat­e­gorie von Agri-PV Anla­gen wird von Ylek­tra GmbH errichtet und betrieben.

2. Welche Vorteile habe ich als Ver­pächter?

  • Zusät­zliche Ein­nah­men durch die Ver­pach­tung der Fläche.
  • Langfristige Nutzungsper­spek­tive Ihrer Fläche.
  • Beitrag zur Energiewende und nach­halti­gen Land­wirtschaft.

3. Führt die Instal­la­tion der Anlage zu ein­er Ein­schränkung der land­wirtschaftlichen Nutzung?
Nein, das Konzept von Agri-PV sieht vor, dass die land­wirtschaftliche Nutzung weit­er­hin möglich bleibt. Wir passen das Design der Anlage an die Anforderun­gen Ihrer land­wirtschaftlichen Pro­duk­tion an. Es wird sichergestellt, dass min­destens 66 % der üblichen land­wirtschaftlichen Erträge weit­er­hin erwirtschaftet wer­den. Dieser Wert ist in reg­u­la­torischen, entsprechend der DIN 91434, fest­gelegt. 

4. Wer entwick­elt das land­wirtschaftliche Konzept und stellt sich­er, dass dieses umge­set­zt wird?
In der Regel wird das land­wirtschaftliche Konzept in Zusam­me­nar­beit zwis­chen dem Ver­pächter, dem Pächter und gegebe­nen­falls land­wirtschaftlichen Beratern entwick­elt. Die Umset­zung wird durch regelmäßige gutachter­liche Kon­trollen und Vere­in­barun­gen im Pachtver­trag sichergestellt.

5. Muss der Ver­pächter selb­st die land­wirtschaftliche Nutzung sich­er­stellen?
Nein, der Pächter bekommt die Option, die land­wirtschaftliche Nutzung zwis­chen den Mod­ulen zu übernehmen. Möchte er das jedoch nicht, dann übern­immt Ylek­tra GmbH diese Auf­gabe und schließt mit einem Land­wirt einen Dien­stver­trag zur land­wirtschaftlichen Bewirtschaf­tung der Flächen ab.

6. Wie wird sichergestellt, dass das land­wirtschaftliche Konzept über die Zeit der Förderung umge­set­zt wird?
Durch ver­tragliche Vere­in­barun­gen im Pachtver­trag kön­nen regelmäßige Über­prü­fun­gen und Berichter­stat­tun­gen fest­gelegt wer­den, um sicherzustellen, dass das land­wirtschaftliche Konzept kon­tinuier­lich umge­set­zt wird. Zudem kön­nen Sank­tio­nen bei Nichtein­hal­tung vere­in­bart wer­den.

7. Wie lange dauert ein typ­is­ch­er Pachtver­trag?
Üblicher­weise dauern Pachtverträge zwis­chen 20 und 40 Jahren, abhängig von den indi­vidu­ellen Vere­in­barun­gen.

8. Wer übern­immt die Wartung und Instand­hal­tung der Anla­gen?
Die Wartung und Instand­hal­tung der Agri-PV-Anlage übern­immt die Ylek­tra GmbH oder ein von uns beauf­tragter Dien­stleis­ter.

9. Was passiert, wenn ich die Fläche verkaufen möchte?
Ein Verkauf ist möglich. Der Pachtver­trag bleibt beste­hen und geht auf den neuen Eigen­tümer über. Dabei prof­i­tieren Sie von ein­er Aufw­er­tung der Fläche auf­grund der dualen ener­getis­chen und land­wirtschaftlichen Nutzung der Fläche.


Technische Fragen

10. Wie wer­den die Solar­mod­ule instal­liert?
Die Mod­ule wer­den auf speziellen Kon­struk­tio­nen aus Stahl instal­liert, die eine mech­a­nisierte Bear­beitung der land­wirtschaftlichen Flächen zwis­chen den Mod­ul­rei­hen ermöglichen. Die Stahlp­fos­ten der Kon­struk­tion wer­den nicht ein­be­toniert, son­dern in den Boden ger­ammt.

11. Wie wird die Elek­triz­ität von der Anlage weit­ergeleit­et?
Die gewonnene Elek­triz­ität wird über das lokale Strom­netz am näch­st­gele­ge­nen Net­zan­schlusspunkt einge­speist. Wir küm­mern uns um alle notwendi­gen Genehmi­gun­gen und Anschlüsse.

12. Wie lange dauert der Genehmi­gung­sprozess in der Regel für eine Agri-PV-Anlage?
Die Dauer des Genehmi­gung­sprozess­es für Agri-PV-Anla­gen kann vari­ieren und hängt von ver­schiede­nen Fak­toren ab, darunter lokale Vorschriften und die Kom­plex­ität des Pro­jek­ts. In der Regel kann der Prozess mehrere Monate bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen.

13. Ist Agri-PV ein­fach­er in der Genehmi­gung als eine PV-Frei­flächenan­lage?
Agri-PV-Anla­gen kön­nen in bes­timmten Fällen Vorteile im Genehmi­gung­sprozess haben, da sie die land­wirtschaftliche Nutzung der Fläche beibehal­ten. Allerd­ings sind die Genehmi­gungsver­fahren oft ähn­lich kom­plex wie bei herkömm­lichen Frei­flächenan­la­gen. Die spez­i­fis­chen Anforderun­gen hän­gen von den lokalen Behör­den und geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen ab.

14. Was passiert am Ende der Ver­tragslaufzeit mit der Anlage?
Am Ende der Laufzeit wird die Anlage auf unsere Kosten rück­ge­baut und die Fläche in ihren Ursprungszu­s­tand zurück­ver­set­zt, falls nicht eine Ver­tragsver­längerung vere­in­bart wird.

15. Wie stellt der Pächter sich­er, dass die Solaran­lage nach Beendi­gung des Pachtver­trages abge­baut wird?
Im Pachtver­trag wird eine Rück­bau­verpflich­tung fest­gelegt, die den Pächter dazu verpflichtet, die Solaran­lage nach Ver­tragsende auf eigene Kosten zu ent­fer­nen und die Fläche in ihren Ursprungszu­s­tand zurück­zu­ver­set­zen. Hierzu wird eine Rück­baubürgschaft vere­in­bart, die als finanzielle Sicher­heit für den Ver­pächter dient.


Rechtliche und finanzielle Fragen

16. Wer trägt die Kosten für die Instal­la­tion und den Betrieb der Anlage?
Sämtliche Kosten für die Instal­la­tion, den Betrieb und die Wartung der Agri-PV-Anlage wer­den von Ylek­tra GmbH getra­gen. Als Ver­pächter entste­hen Ihnen keine finanziellen Aufwände.

17. Wie hoch ist die Pacht, die ich erhalte?
Die Pacht hängt von Fak­toren wie der Flächen­größe, Lage und dem erwarteten Energieer­trag ab. Wir bieten Ihnen faire und mark­tübliche Kon­di­tio­nen.

18. Benötige ich eine spezielle Genehmi­gung, um meine Fläche zu ver­pacht­en?
Die Ylek­tra GmbH übern­immt die Klärung aller rechtlichen und genehmi­gungsrechtlichen Fra­gen.

19. Muss ich als Ver­pächter Steuern auf die Pachtein­nah­men zahlen?
Ja, Pachtein­nah­men sind steuerpflichtig. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Steuer­ber­ater hin­sichtlich Ihrer indi­vidu­ellen steuer­lichen Sit­u­a­tion berat­en zu lassen.

20. Welche steuer­lichen Kon­se­quen­zen bei Erb­schaft oder Schenkung hat der Ver­pächter zu erwarten, wenn die Fläche für Agri-PV genutzt wird?
Ob die Fläche weit­er­hin als land- und forstwirtschaftlich­es Ver­mö­gen anerkan­nt wird, hängt von der konkreten Aus­gestal­tung der Agri-PV-Anlage ab. Gemäß den gle­ich­lau­t­en­den Län­der­erlassen vom 15. Juli 2022 (Bun­dess­teuerblatt Teil I, Seite 1226) sind Flächen, auf denen Anla­gen ste­hen, die nach der DIN SPEC 91434 als Agri-Pho­to­voltaikan­la­gen der Kat­e­gorie I oder II klas­si­fiziert sind, dem land- und forstwirtschaftlichen Ver­mö­gen zuzurech­nen. Dadurch ergeben sich sig­nifikante Steuer­vorteile gegenüber ein­er Ver­pach­tung der Fläche für PV Frei­flächenan­lage. Weit­ere Details kön­nen in der NWB­Daten­bank nachge­le­sen wer­den.

21. Welche Risiken hat ein Ver­pächter bei der Ver­pach­tung der Fläche für die Errich­tung ein­er Solaran­lage?
Mögliche Risiken umfassen Haf­tungs­fra­gen bei Schä­den oder Unfällen (hierzu schließt Ylek­tra eine All­ge­fahren­ver­sicherung ab), steuer­liche Kon­se­quen­zen durch höhere Pachtein­nah­men, die Sich­er­stel­lung des Rück­baus nach Ver­tragsende (hier greift eine Rück­baubürgschaft) und langfristige Bindung, die die zukün­ftige Nutzung der Fläche ggf. ein­schränken kann. Ein Verkauf der Fläche ist jedoch grund­sät­zlich immer möglich (siehe auch Frage oben).

22. Lohnt es sich, die Flächen zu verkaufen statt zu ver­pacht­en?
Der Verkauf der Fläche kann eine ein­ma­lige hohe Ein­nahme gener­ieren, während die Ver­pach­tung regelmäßige, langfristige Ein­nah­men bietet. Die Entschei­dung hängt von indi­vidu­ellen finanziellen Zie­len, steuer­lichen Über­legun­gen und der zukün­fti­gen Pla­nung für die Fläche ab. Es ist empfehlenswert, sowohl die finanziellen als auch die steuer­lichen Aspek­te mit einem Fach­ber­ater zu besprechen. Für Ylek­tra sind sowohl Pacht als auch Kauf der Flächen möglich.


Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen

23. Wie nach­haltig sind Agri-PV-Anla­gen?
Agri-PV-Anla­gen tra­gen erhe­blich zur Reduk­tion von CO₂-Emis­sio­nen bei und ermöglichen eine effizien­tere Flächen­nutzung. Gle­ichzeit­ig schützen sie die land­wirtschaftlichen Flächen vor den Fol­gen des Kli­mawan­dels.

24. Beein­trächtigt die Anlage die Bio­di­ver­sität?
Nein, im Gegen­teil. Agri-PV-Anla­gen kön­nen die Bio­di­ver­sität fördern, indem sie Leben­sräume für Insek­ten und Pflanzen schaf­fen, z. B. durch die Blüh­streifen unter den Mod­ul­rei­hen.

25. Wie stark tra­gen Agri PV-Anla­gen zur Ver­siegelung des Bodens bei?
Die Flächen­ver­siegelung durch Agri-PV Anla­gen ist min­i­mal. Sie liegt ca. bei 0,1% der genutzten Fläche.


Falls Sie weit­ere Fra­gen haben, zögern Sie nicht, uns direkt zu kon­tak­tieren. Die Ylek­tra GmbH ste­ht Ihnen mit kom­pe­ten­ter Beratung zur Seite und begleit­et Sie durch den gesamten Prozess.

Kon­tak­tieren Sie uns heute und ent­deck­en Sie die Möglichkeit­en Ihrer Flächen!