Das Wichtigste in Kürze
Für Agri-PV zahlt Ylektra 2.500 bis 5.000 € Pacht pro Hektar und Jahr – je nach Größe, Zuschnitt, Netzanschluss und Genehmigungsaufwand. Das ist also knapp das Drei- bis gut das Fünffache einer Ackerland-Neupacht von rund 900 €/ha. Zugleich bleiben rund 90 % der Fläche landwirtschaftlich nutzbar, und auch GAP-Direktzahlungen sind unter Bedingungen weiter möglich.
Stand: 19.10.2026 · Autor: Dr. Vigen Nikogosian, Geschäftsführer Ylektra
Was bringt ein Hektar Ackerbau 2025/26 ohne Agri-PV?
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein rechnet für Winterweizen im Wirtschaftsjahr 2025/26 im mittleren Szenario so:
- Ertrag und Preis: 85 dt/ha zu 19,50 €/dt, also 1.658 € Marktleistung je Hektar.
- Variable Kosten: Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz und variable Maschinenkosten liegen bei 1.051 €.
- Deckungsbeitrag: Es bleiben 606 € je Hektar.
Dazu kommen rund 152 € Einkommensgrundstützung aus der GAP. Abzuziehen ist außerdem die eigene Arbeit: etwa 8 Stunden je Hektar und Jahr, mit 25 € je Stunde angesetzt also 200 €.
Unterm Strich bleiben rund 560 € je Hektar und Jahr. Bei einer schwachen Ernte von 70 dt/ha sinkt dagegen allein der Deckungsbeitrag schon auf 459 €.
Welche Nachteile hat Agri-PV für die Landwirtschaft?
Landwirte stellen zu Recht drei Fragen:
- Mehr Fahrten: Muss ich öfter wenden, weil Arbeitsbreite und Reihenabstand nicht zusammenpassen?
- Weniger Fläche: Wie viel Fläche verliere ich entlang der Gestelle?
- Weniger Ertrag: Wie viel Ertrag kostet die Verschattung?
Die Antworten:
- Fläche: Nach DIN SPEC 91434 dürfen höchstens 15 % der Fläche verloren gehen. In der Praxis sind es je nach Anlagentyp 8 bis 15 %, in Ylektra-Projekten rund 10 %.
- Ertrag: Er schwankt stark mit der Witterung. Im Forschungsprojekt Heggelbach lagen die Erträge 2017 bei rund 80 % der Referenzfläche, im trockenen Sommer 2018 lag Winterweizen sogar darüber.
- Mehraufwand beim Fahren: Dafür gibt es bisher jedoch keine belastbaren Statistiken.
Wir rechnen deshalb bewusst vorsichtig: 25 % weniger Ertrag und 25 % mehr Maschinenkosten und Arbeitszeit auf der bewirtschafteten Fläche.
Wie verändert Agri-PV das Ergebnis je Hektar Winterweizen?
| je Hektar Gesamtfläche und Jahr | ohne Agri-PV | mit Agri-PV |
|---|---|---|
| Bewirtschaftete Fläche | 100 % | 90 % |
| Marktleistung Weizen (Ertrag −25 %) | 1.658 € | 1.119 € |
| Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz | −871 € | −784 € |
| Variable Maschinenkosten (+25 %) | −180 € | −202 € |
| Deckungsbeitrag | 606 € | 132 € |
| GAP-Einkommensgrundstützung | 152 € | 137 € |
| Eigene Arbeit (8 bzw. 9 h × 25 €) | −200 € | −225 € |
| Ergebnis Ackerbau | 558 € | 44 € |
| Flächenpacht von Ylektra | – | 2.500 – 5.000 € |
| Einkommen gesamt | 558 € | 2.544 – 5.044 € |
In dieser vorsichtigen Rechnung trägt der Ackerbau unter der Anlage kaum noch etwas zum Einkommen bei. Trotzdem bleiben rund 2.000 bis 4.500 € je Hektar und Jahr mehr als heute. Das ist das Fünf- bis Neunfache.
Wie viel mehr Einkommen bringen 20 Hektar Agri-PV im Jahr?
Ein Betrieb, der 20 Hektar für Agri-PV einbringt, verdient damit 40.000 bis 90.000 € mehr im Jahr als mit Ackerbau allein. Denn die Pacht ist fest vereinbart und hängt nicht von Ernte, Wetter oder Getreidepreis ab. Gleichzeitig bewirtschaftet der Betrieb weiterhin rund 18 der 20 Hektar.
Lohnt sich Agri-PV-Pacht mehr als klassische Ackerverpachtung?
Nicht jeder Flächeneigentümer will selbst Landwirtschaft betreiben. Für sie lautet die Frage daher: an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachten oder für Agri-PV?
Bei Neuverpachtungen von Ackerland in Nordrhein-Westfalen wurden laut Landwirtschaftskammer zuletzt 781 € je Hektar gezahlt. Für einen bewusst großzügigen Vergleich schreiben wir diesen Wert mit 5 % pro Jahr fort. Das ergibt somit für 2025/26 rund 900 € je Hektar.
Die Agri-PV-Pacht liegt mit 2.500 bis 5.000 € beim knapp Drei- bis gut Fünffachen. Die Landwirtschaft endet dabei nicht: Ein landwirtschaftlicher Pächter kann rund 90 % der Fläche weiter bewirtschaften. Wer seine Fläche nicht selbst bewirtschaften will, fährt mit einer Verpachtung für Agri-PV deutlich besser als mit einer reinen landwirtschaftlichen Verpachtung.
Wovon hängt die Agri-PV-Pacht pro Hektar ab?
Die Spanne von 2.500 bis 5.000 € je Hektar ergibt sich aus den Gegebenheiten des einzelnen Projekts. Entscheidend sind vor allem:
- Größe und Zuschnitt der Fläche: Größere, zusammenhängende Flächen lassen sich wirtschaftlicher bebauen und bewirtschaften.
- Lage und Infrastruktur: Zufahrt, Wegeführung und Bodenverhältnisse beeinflussen die Baukosten.
- Netzanschluss: Ein verfügbarer Netzverknüpfungspunkt in der Nähe ist der wichtigste Werttreiber. Lange Kabeltrassen oder fehlende Netzkapazität drücken den Wert der Fläche.
- Genehmigungsaufwand: Bauleitplanung, Gutachten und Auflagen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.
Deshalb prüft Ylektra diese Punkte für jede Fläche einzeln und nennt die konkrete Pacht erst nach der ersten Standortprüfung.
Wie viel Pacht pro Hektar zahlt Agri-PV 2026 im Vergleich?
Die Agri-PV-Pacht liegt um ein Vielfaches über der klassischen Ackerpacht. Die Tabelle stellt dazu die amtlichen Pachtwerte für landwirtschaftliche Flächen der Pachtspanne von Ylektra gegenüber.
| Nutzung | Pacht pro Hektar und Jahr | Quelle / Stand |
|---|---|---|
| Landwirtschaftliche Fläche, Bundesdurchschnitt (Bestand) | 357 € | Destatis, Agrarstrukturerhebung 2023 |
| Landwirtschaftliche Fläche, NRW (Bestand) | 560 € | Destatis, Agrarstrukturerhebung 2023 |
| Ackerland-Neupacht NRW | 781 € | LWK NRW, Neupachten vor Stichtag 1.3.2023 |
| Ackerland-Neupacht NRW, fortgeschrieben | ca. 900 € | Ylektra-Schätzung für 2025/26 |
| Agri-PV-Pacht Ylektra | 2.500–5.000 € | Ylektra, Stand Oktober 2026 |
Wer Angebote vergleicht, sollte neben dem Startbetrag auch Laufzeit, Wertsicherung und Rückbausicherheit sowie die weiterlaufende Ernte und die GAP-Zahlungen einrechnen – genau das zeigt unsere Rechnung oben.
Ob Ihre Fläche in Frage kommt, zeigt unser Beitrag Fläche für Agri-PV verpachten.
Worauf sollten Flächeneigentümer im Pachtvertrag achten?
Ein Agri-PV-Pachtvertrag bindet die Fläche allerdings für Jahrzehnte. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen rät, solche Verträge nicht vorschnell zu unterschreiben und sie juristisch, steuerlich und fachlich prüfen zu lassen. Vor allem diese acht Punkte sollten Sie klären:
Laufzeit, Zahlungsbeginn und Pachthöhe
- Laufzeit und Verlängerung: Standard sind heute Laufzeiten von 30 Jahren, so auch bei Ylektra. Gibt es außerdem eine Verlängerungsoption, sollte klar geregelt sein, wer sie ziehen darf und zu welchen Konditionen.
- Zahlungsbeginn und Entwicklungsphase: Die Pacht wird in der Regel ab der Übergabe der Fläche gezahlt, die meist mit dem Baubeginn zusammenfällt. Bis dahin bewirtschaften Sie die Fläche also wie gewohnt. Achten Sie auf ein Rücktrittsrecht, falls die Anlage nicht gebaut wird.
- Wertsicherung und Bezugsfläche: Eine Kopplung an den Verbraucherpreisindex schützt vor Inflation. Bei Ylektra ist die Pacht an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Zudem bezieht sich die Pacht immer auf die gesamte Projektfläche, nicht nur auf die überbaute Fläche.
Wie sichern Sie sich bei Rückbau, Grundbuch und Insolvenz ab?
- Rückbau und Sicherheit: Der Betreiber sollte zum vollständigen Rückbau von Gestellen, Modulen, Kabeln und Trafostationen verpflichtet sein und ihn mit einer insolvenzfesten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zugunsten des Eigentümers absichern. Laut top agrar (2024) werden dafür üblicherweise 3.000–8.000 € je Hektar vereinbart. Ylektra sichert den Rückbau mit rund 8.000 € je Hektar ab und liegt damit am oberen Ende dieser Spanne. Der Rückbau ist vergleichsweise einfach, weil die Gestelle ohne Betonfundamente auskommen.
- Dienstbarkeit im Grundbuch: Der Betreiber lässt in der Regel eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eintragen. Sie wirkt auch gegenüber einem späteren Käufer, kann aber bestehende Finanzierungen und Beleihungen berühren – sprechen Sie vorab mit Ihrer Bank.
- Bewirtschaftung und Haftung: Bei Agri-PV gehört eine separate Bewirtschaftungsvereinbarung dazu: Wer bewirtschaftet, welche Vorgaben der DIN SPEC 91434 gelten, wer für Schäden an Anlage und Maschinen haftet. Außerdem müssen bestehende Landpächter eingebunden oder deren Pachtverträge rechtzeitig angepasst werden.
- Insolvenz des Betreibers: In der Praxis übernimmt meist die finanzierende Bank die Anlage und veräußert sie an einen neuen Betreiber, der den Nutzungsvertrag fortführt. Für den Fall, dass sich kein Käufer findet, sichert die Rückbaubürgschaft den Eigentümer ab – sie sollte deshalb zu seinen Gunsten ausgestellt sein.
- Steuern und Grundsteuer: Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift steuerlich prüfen und regeln Sie, dass der Betreiber die Grundsteuer einschließlich späterer Erhöhungen trägt (Details im nächsten Abschnitt).
Weitere Antworten für Verpächter finden Sie in unseren FAQ für Verpächter.
Welche steuerlichen Folgen hat die Verpachtung für Agri-PV?
- Einkommensteuer: Pachteinnahmen sind steuerpflichtig. Gehört die Fläche zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen, sind sie in der Regel Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), sonst aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG; vorrangig gilt die andere Einkunftsart, § 21 Abs. 3 EStG).
- Umsatzsteuer: Die Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei. Unter den Voraussetzungen des § 9 UStG kann zur Steuerpflicht optiert werden – viele Angebote verstehen sich deshalb „netto zzgl. USt“.
- Erbschaft‑, Schenkung- und Grundsteuer: Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.07.2022 (BStBl. I 2022 S. 1226) sind Flächen mit Agri-PV-Anlagen der Kategorie I oder II nach DIN SPEC 91434 dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen; bewertet wird nach der prägenden landwirtschaftlichen Nutzung. Damit bleiben die Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG grundsätzlich erreichbar, und die Fläche bleibt in der Grundsteuer A. Reine Freiflächen-PV-Flächen gelten dagegen in der Regel als Grundvermögen; eine erbschaftsteuerliche Verschonung kann dort auch rückwirkend entfallen.
Wichtig ist jedoch: Die Agri-PV-Regel beruht auf Verwaltungserlassen, nicht auf einer eigenen Vorschrift im Bewertungsgesetz. Eine gesetzliche Neuregelung für PV-Flächen im BewG war im Juni 2026 noch Gegenstand von Verbandsforderungen. Stand Oktober 2026 – bitte mit Steuerberater prüfen, insbesondere bei geplanter Hofübergabe oder laufenden Behaltensfristen.
Wie lässt sich der Mehraufwand bei Agri-PV klein halten?
Der größte Hebel liegt in der Planung:
- Abstimmung mit der Technik: Ylektra plant Reihenabstände und Vorgewende gemeinsam mit dem Landwirt, abgestimmt auf seine vorhandene Technik.
- Tracker: Zudem setzen wir Tracker ein. Damit wandert die Verschattung über den Tag, statt immer dieselben Streifen zu treffen.
- Kabel: Außerdem verlegen wir Kabel so tief, dass die normale Bodenbearbeitung möglich bleibt.
Je besser Arbeitsbreite und Reihenabstand zusammenpassen, desto kleiner wird der Mehraufwand. Die Annahmen in unserer Rechnung sind daher eine vorsichtige Obergrenze, kein Normalfall.
Fazit: Lohnt sich Agri-PV auch im ungünstigen Fall?
Agri-PV kostet den Landwirt etwas Fläche, Ertrag und Mehrarbeit. Das sollte niemand kleinreden. Doch selbst wenn man ein Viertel Ernteverlust und deutlich mehr Aufwand ansetzt, verdient der Betrieb je Hektar ein Vielfaches. Und die Fläche bleibt Acker für die nächste Generation.
Wollen Sie wissen, ob sich Agri-PV für Ihre Fläche lohnt? Sprechen Sie uns an. Wir rechnen es mit Ihren Erträgen und Ihrer Technik durch.
Weiterlesen: Alles Grundlegende zu Agri-PV · Fläche für Agri-PV verpachten · Wie sich Erlöse und damit Pachtspielräume mit dem EEG 2027 verändern könnten: EEG 2027 und Agri-PV
Häufige Fragen zur Agri-PV-Pacht
Lohnt sich Agri-PV für Landwirte?
In unserer vorsichtigen Modellrechnung ja: Ein Hektar Winterweizen bringt ohne Agri-PV rund 558 € Ergebnis (Basis: Kalkulationsdaten LWK Schleswig-Holstein 2025/26, inkl. GAP-Stützung, abzüglich eigener Arbeit). Mit Agri-PV sinkt das Ackerbau-Ergebnis bei 25 % Minderertrag und 25 % Mehraufwand auf etwa 44 €, dazu kommen 2.500–5.000 € Pacht. Unterm Strich sind das 2.544–5.044 € je Hektar und Jahr, also etwa das Fünf- bis Neunfache.
Wie viel Pacht bekommt man pro Hektar Agri-PV?
Ylektra zahlt für Agri-PV 2.500 bis 5.000 € pro Hektar Projektfläche und Jahr – ab Übergabe der Fläche, meist mit Baubeginn, über in der Regel 30 Jahre. Zum Vergleich: Landwirtschaftliche Flächen brachten laut Destatis 2023 im Bundesschnitt 357 € Pacht je Hektar, Neupachten für Ackerland in NRW zuletzt 781 € (LWK NRW). Angebote sollten Sie deshalb immer als Gesamtpaket über die Laufzeit vergleichen.
Wovon hängt die Höhe der Agri-PV-Pacht ab?
Entscheidend sind Größe und Zuschnitt der Fläche, Lage und Infrastruktur, die Entfernung zum Netzanschluss mit freier Kapazität sowie der Genehmigungsaufwand. Große, gut geschnittene Flächen nahe einem Umspannwerk erzielen deshalb höhere Pachten. Über die Laufzeit von in der Regel 30 Jahren zählen außerdem Wertsicherung und Rückbausicherheit.
Wie hoch sind die Pachtpreise für Ackerland 2026?
Die aktuellsten amtlichen Zahlen stammen aus der Agrarstrukturerhebung 2023: Im Bundesschnitt kostete ein Hektar landwirtschaftliche Fläche 357 € Pacht im Jahr, in NRW 560 € (Destatis). Neupachten für Ackerland lagen in NRW zuletzt bei 781 €/ha (LWK NRW). Fortgeschrieben rechnen wir daher für 2025/26 mit rund 900 €/ha. Agri-PV-Pacht liegt beim knapp Drei- bis gut Fünffachen.
Bleibt Landwirtschaft unter einer Agri-PV-Anlage möglich?
Ja, das ist Kern der Agri-PV. Die DIN SPEC 91434 begrenzt den Flächenverlust auf höchstens 10 % (Kategorie I) bzw. 15 % (Kategorie II); bei Ylektra-Anlagen bleiben rund 90 % der Fläche bewirtschaftbar. Dabei werden Reihenabstände auf die vorhandene Technik abgestimmt und Kabel tief verlegt. Ehrlich: Mehr Wendevorgänge und Ertragseinbußen durch Verschattung sind möglich.
Bekommt man für Agri-PV-Flächen weiter GAP-Direktzahlungen?
Grundsätzlich ja. Nach § 12 Abs. 4 Nr. 6 und Abs. 5 GAPDZV gilt eine Fläche mit Agri-PV weiter als landwirtschaftlich genutzt, wenn die Bewirtschaftung mit üblichen Maschinen möglich bleibt und die nutzbare Fläche nach DIN SPEC 91434 um höchstens 15 % sinkt. Den Antrag stellt dabei der Bewirtschafter. Stand Oktober 2026.
Welche Nachteile hat Agri-PV für Flächeneigentümer?
Die Fläche ist in der Regel 30 Jahre gebunden, die Bewirtschaftung wird aufwendiger, und Verschattung kann Erträge senken. Hinzu kommen Vertragsrisiken, etwa eine unzureichende Rückbausicherheit. Deshalb Verträge juristisch und steuerlich prüfen lassen.
Ist die Verpachtung für Agri-PV steuerfrei?
Nein, nicht bei der Einkommensteuer: Pachteinnahmen sind steuerpflichtig, je nach Zuordnung als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) oder aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Umsatzsteuerlich ist die Grundstücksverpachtung nach § 4 Nr. 12 UStG grundsätzlich befreit, eine Option nach § 9 UStG ist möglich. Stand Oktober 2026, bitte mit Steuerberater prüfen.
Quellen
- Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein: Kalkulationsdaten Winterweizen WJ 2025/26
- Landwirtschaftskammer NRW, zitiert nach top agrar: NRW: Rekord bei Pachtpreisen (24.05.2024)
- Statistisches Bundesamt: Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen zwischen 2020 und 2023 um 9 % gestiegen
- Fraunhofer ISE: Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende – Leitfaden (inkl. Pilotanlage Heggelbach)
- DIN SPEC 91434:2021–05 Agri-Photovoltaik-Anlagen: Inhaltsverzeichnis bei DIN
- § 12 GAPDZV; Agri-PV-Kompetenzzentrum Baden-Württemberg: Baurechtliche und finanzielle Aspekte von Agri-PV
- Gesetzestexte: § 21 EStG, § 4 UStG, § 9 UStG, ErbStG
- Landtag Rheinland-Pfalz, Drs. 18/6647: Antwort zu Freiflächen-PV und Agri-PV (Ländererlasse vom 15.07.2022)
- top agrar: LWK Niedersachsen rät zur Vorsicht bei Pachtverträgen, Rückbauabsicherung, Betreiber insolvent
- Solarserver: BDEW: Erbschaftsteuer bedroht Ausbau bei PV-Freiflächen (04.06.2026)