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Agri-PV Pacht pro Hektar: Die ehrliche Rechnung für Landwirte

10 Min. Lesezeit · Aktu­al­isiert am

Das Wichtigste in Kürze

Für Agri-PV zahlt Ylek­tra 2.500 bis 5.000 € Pacht pro Hek­tar und Jahr – je nach Größe, Zuschnitt, Net­zan­schluss und Genehmi­gungsaufwand. Das ist also knapp das Drei- bis gut das Fünf­fache ein­er Ack­er­land-Neu­pacht von rund 900 €/ha. Zugle­ich bleiben rund 90 % der Fläche land­wirtschaftlich nutzbar, und auch GAP-Direk­tzahlun­gen sind unter Bedin­gun­gen weit­er möglich.

Stand: 19.10.2026 · Autor: Dr. Vigen Niko­gosian, Geschäfts­führer Ylek­tra

Was bringt ein Hektar Ackerbau 2025/26 ohne Agri-PV?

Die Land­wirtschaft­skam­mer Schleswig-Hol­stein rech­net für Win­ter­weizen im Wirtschaft­s­jahr 2025/26 im mit­tleren Szenario so:

  • Ertrag und Preis: 85 dt/ha zu 19,50 €/dt, also 1.658 € Mark­tleis­tung je Hek­tar.
  • Vari­able Kosten: Saatgut, Dünger, Pflanzen­schutz und vari­able Maschi­nenkosten liegen bei 1.051 €.
  • Deck­ungs­beitrag: Es bleiben 606 € je Hek­tar.

Dazu kom­men rund 152 € Einkom­mensgrund­stützung aus der GAP. Abzuziehen ist außer­dem die eigene Arbeit: etwa 8 Stun­den je Hek­tar und Jahr, mit 25 € je Stunde ange­set­zt also 200 €.

Unterm Strich bleiben rund 560 € je Hek­tar und Jahr. Bei ein­er schwachen Ernte von 70 dt/ha sinkt dage­gen allein der Deck­ungs­beitrag schon auf 459 €.

Welche Nachteile hat Agri-PV für die Landwirtschaft?

Land­wirte stellen zu Recht drei Fra­gen:

  • Mehr Fahrten: Muss ich öfter wen­den, weil Arbeits­bre­ite und Rei­hen­ab­stand nicht zusam­men­passen?
  • Weniger Fläche: Wie viel Fläche ver­liere ich ent­lang der Gestelle?
  • Weniger Ertrag: Wie viel Ertrag kostet die Ver­schat­tung?

Die Antworten:

  • Fläche: Nach DIN SPEC 91434 dür­fen höch­stens 15 % der Fläche ver­loren gehen. In der Prax­is sind es je nach Anla­gen­typ 8 bis 15 %, in Ylek­tra-Pro­jek­ten rund 10 %.
  • Ertrag: Er schwankt stark mit der Wit­terung. Im Forschung­spro­jekt Heggel­bach lagen die Erträge 2017 bei rund 80 % der Ref­eren­zfläche, im trock­e­nen Som­mer 2018 lag Win­ter­weizen sog­ar darüber.
  • Mehraufwand beim Fahren: Dafür gibt es bish­er jedoch keine belast­baren Sta­tis­tiken.

Wir rech­nen deshalb bewusst vor­sichtig: 25 % weniger Ertrag und 25 % mehr Maschi­nenkosten und Arbeit­szeit auf der bewirtschafteten Fläche.

Wie verändert Agri-PV das Ergebnis je Hektar Winterweizen?

je Hek­tar Gesamt­fläche und Jahrohne Agri-PVmit Agri-PV
Bewirtschaftete Fläche100 %90 %
Mark­tleis­tung Weizen (Ertrag −25 %)1.658 €1.119 €
Saatgut, Dünger, Pflanzen­schutz−871 €−784 €
Vari­able Maschi­nenkosten (+25 %)−180 €−202 €
Deck­ungs­beitrag606 €132 €
GAP-Einkom­mensgrund­stützung152 €137 €
Eigene Arbeit (8 bzw. 9 h × 25 €)−200 €−225 €
Ergeb­nis Acker­bau558 €44 €
Flächen­pacht von Ylek­tra–2.500 – 5.000 €
Einkom­men gesamt558 €2.544 – 5.044 €

In dieser vor­sichti­gen Rech­nung trägt der Acker­bau unter der Anlage kaum noch etwas zum Einkom­men bei. Trotz­dem bleiben rund 2.000 bis 4.500 € je Hek­tar und Jahr mehr als heute. Das ist das Fünf- bis Neun­fache.

Wie viel mehr Einkommen bringen 20 Hektar Agri-PV im Jahr?

Ein Betrieb, der 20 Hek­tar für Agri-PV ein­bringt, ver­di­ent damit 40.000 bis 90.000 € mehr im Jahr als mit Acker­bau allein. Denn die Pacht ist fest vere­in­bart und hängt nicht von Ernte, Wet­ter oder Getrei­de­preis ab. Gle­ichzeit­ig bewirtschaftet der Betrieb weit­er­hin rund 18 der 20 Hek­tar.

Lohnt sich Agri-PV-Pacht mehr als klassische Ackerverpachtung?

Nicht jed­er Fläch­eneigen­tümer will selb­st Land­wirtschaft betreiben. Für sie lautet die Frage daher: an einen land­wirtschaftlichen Betrieb ver­pacht­en oder für Agri-PV?

Bei Neu­ver­pach­tun­gen von Ack­er­land in Nor­drhein-West­falen wur­den laut Land­wirtschaft­skam­mer zulet­zt 781 € je Hek­tar gezahlt. Für einen bewusst großzügi­gen Ver­gle­ich schreiben wir diesen Wert mit 5 % pro Jahr fort. Das ergibt somit für 2025/26 rund 900 € je Hek­tar.

Die Agri-PV-Pacht liegt mit 2.500 bis 5.000 € beim knapp Drei- bis gut Fünf­fachen. Die Land­wirtschaft endet dabei nicht: Ein land­wirtschaftlich­er Pächter kann rund 90 % der Fläche weit­er bewirtschaften. Wer seine Fläche nicht selb­st bewirtschaften will, fährt mit ein­er Ver­pach­tung für Agri-PV deut­lich bess­er als mit ein­er reinen land­wirtschaftlichen Ver­pach­tung.

Wovon hängt die Agri-PV-Pacht pro Hektar ab?

Die Spanne von 2.500 bis 5.000 € je Hek­tar ergibt sich aus den Gegeben­heit­en des einzel­nen Pro­jek­ts. Entschei­dend sind vor allem:

  • Größe und Zuschnitt der Fläche: Größere, zusam­men­hän­gende Flächen lassen sich wirtschaftlich­er bebauen und bewirtschaften.
  • Lage und Infra­struk­tur: Zufahrt, Wege­führung und Boden­ver­hält­nisse bee­in­flussen die Baukosten.
  • Net­zan­schluss: Ein ver­füg­bar­er Net­zverknüp­fungspunkt in der Nähe ist der wichtig­ste Wert­treiber. Lange Kabel­trassen oder fehlende Net­zka­paz­ität drück­en den Wert der Fläche.
  • Genehmi­gungsaufwand: Bauleit­pla­nung, Gutacht­en und Aufla­gen unter­schei­den sich von Gemeinde zu Gemeinde erhe­blich.

Deshalb prüft Ylek­tra diese Punk­te für jede Fläche einzeln und nen­nt die konkrete Pacht erst nach der ersten Stan­dort­prü­fung.

Wie viel Pacht pro Hektar zahlt Agri-PV 2026 im Vergleich?

Die Agri-PV-Pacht liegt um ein Vielfach­es über der klas­sis­chen Ack­er­pacht. Die Tabelle stellt dazu die amtlichen Pachtwerte für land­wirtschaftliche Flächen der Pachtspanne von Ylek­tra gegenüber.

NutzungPacht pro Hek­tar und JahrQuelle / Stand
Land­wirtschaftliche Fläche, Bun­des­durch­schnitt (Bestand)357 €Desta­tis, Agrarstruk­tur­erhe­bung 2023
Land­wirtschaftliche Fläche, NRW (Bestand)560 €Desta­tis, Agrarstruk­tur­erhe­bung 2023
Ack­er­land-Neu­pacht NRW781 €LWK NRW, Neu­pacht­en vor Stich­tag 1.3.2023
Ack­er­land-Neu­pacht NRW, fort­geschriebenca. 900 €Ylek­tra-Schätzung für 2025/26
Agri-PV-Pacht Ylek­tra2.500–5.000 €Ylek­tra, Stand Okto­ber 2026
Pacht für land­wirtschaftliche Flächen (amtliche Werte) und Agri-PV-Pacht von Ylek­tra im Ver­gle­ich.

Wer Ange­bote ver­gle­icht, sollte neben dem Start­be­trag auch Laufzeit, Wert­sicherung und Rück­bau­sicher­heit sowie die weit­er­laufende Ernte und die GAP-Zahlun­gen ein­rech­nen – genau das zeigt unsere Rech­nung oben.

Ob Ihre Fläche in Frage kommt, zeigt unser Beitrag Fläche für Agri-PV ver­pacht­en.

Worauf sollten Flächeneigentümer im Pachtvertrag achten?

Ein Agri-PV-Pachtver­trag bindet die Fläche allerd­ings für Jahrzehnte. Die Land­wirtschaft­skam­mer Nieder­sach­sen rät, solche Verträge nicht vorschnell zu unter­schreiben und sie juris­tisch, steuer­lich und fach­lich prüfen zu lassen. Vor allem diese acht Punk­te soll­ten Sie klären:

Laufzeit, Zahlungsbeginn und Pachthöhe

  1. Laufzeit und Ver­längerung: Stan­dard sind heute Laufzeit­en von 30 Jahren, so auch bei Ylek­tra. Gibt es außer­dem eine Ver­längerung­sop­tion, sollte klar geregelt sein, wer sie ziehen darf und zu welchen Kon­di­tio­nen.
  2. Zahlungs­be­ginn und Entwick­lungsphase: Die Pacht wird in der Regel ab der Über­gabe der Fläche gezahlt, die meist mit dem Baube­ginn zusam­men­fällt. Bis dahin bewirtschaften Sie die Fläche also wie gewohnt. Acht­en Sie auf ein Rück­trittsrecht, falls die Anlage nicht gebaut wird.
  3. Wert­sicherung und Bezugs­fläche: Eine Kop­plung an den Ver­braucher­preisin­dex schützt vor Infla­tion. Bei Ylek­tra ist die Pacht an den Ver­braucher­preisin­dex (VPI) gekop­pelt. Zudem bezieht sich die Pacht immer auf die gesamte Pro­jek­t­fläche, nicht nur auf die über­baute Fläche.

Wie sichern Sie sich bei Rückbau, Grundbuch und Insolvenz ab?

  1. Rück­bau und Sicher­heit: Der Betreiber sollte zum voll­ständi­gen Rück­bau von Gestellen, Mod­ulen, Kabeln und Trafo­s­ta­tio­nen verpflichtet sein und ihn mit ein­er insol­ven­zfesten, selb­stschuld­ner­ischen Bankbürgschaft zugun­sten des Eigen­tümers absich­ern. Laut top agrar (2024) wer­den dafür üblicher­weise 3.000–8.000 € je Hek­tar vere­in­bart. Ylek­tra sichert den Rück­bau mit rund 8.000 € je Hek­tar ab und liegt damit am oberen Ende dieser Spanne. Der Rück­bau ist ver­gle­ich­sweise ein­fach, weil die Gestelle ohne Beton­fun­da­mente auskom­men.
  2. Dien­st­barkeit im Grund­buch: Der Betreiber lässt in der Regel eine beschränk­te per­sön­liche Dien­st­barkeit ein­tra­gen. Sie wirkt auch gegenüber einem späteren Käufer, kann aber beste­hende Finanzierun­gen und Belei­hun­gen berühren – sprechen Sie vor­ab mit Ihrer Bank.
  3. Bewirtschaf­tung und Haf­tung: Bei Agri-PV gehört eine sep­a­rate Bewirtschaf­tungsvere­in­barung dazu: Wer bewirtschaftet, welche Vor­gaben der DIN SPEC 91434 gel­ten, wer für Schä­den an Anlage und Maschi­nen haftet. Außer­dem müssen beste­hende Land­pächter einge­bun­den oder deren Pachtverträge rechtzeit­ig angepasst wer­den.
  4. Insol­venz des Betreibers: In der Prax­is übern­immt meist die finanzierende Bank die Anlage und veräußert sie an einen neuen Betreiber, der den Nutzungsver­trag fort­führt. Für den Fall, dass sich kein Käufer find­et, sichert die Rück­baubürgschaft den Eigen­tümer ab – sie sollte deshalb zu seinen Gun­sten aus­gestellt sein.
  5. Steuern und Grund­s­teuer: Lassen Sie den Ver­trag vor der Unter­schrift steuer­lich prüfen und regeln Sie, dass der Betreiber die Grund­s­teuer ein­schließlich später­er Erhöhun­gen trägt (Details im näch­sten Abschnitt).

Weit­ere Antworten für Ver­pächter find­en Sie in unseren FAQ für Ver­pächter.

Welche steuerlichen Folgen hat die Verpachtung für Agri-PV?

  • Einkom­men­steuer: Pachtein­nah­men sind steuerpflichtig. Gehört die Fläche zum land­wirtschaftlichen Betrieb­sver­mö­gen, sind sie in der Regel Einkün­fte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), son­st aus Ver­mi­etung und Ver­pach­tung (§ 21 EStG; vor­rangig gilt die andere Einkun­ft­sart, § 21 Abs. 3 EStG).
  • Umsatzs­teuer: Die Ver­pach­tung von Grund­stück­en ist nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG grund­sät­zlich steuer­frei. Unter den Voraus­set­zun­gen des § 9 UStG kann zur Steuerpflicht optiert wer­den – viele Ange­bote ver­ste­hen sich deshalb „net­to zzgl. USt“.
  • Erbschaft‑, Schenkung- und Grund­s­teuer: Nach den gle­ich lau­t­en­den Erlassen der ober­sten Finanzbe­hör­den der Län­der vom 15.07.2022 (BSt­Bl. I 2022 S. 1226) sind Flächen mit Agri-PV-Anla­gen der Kat­e­gorie I oder II nach DIN SPEC 91434 dem land- und forstwirtschaftlichen Ver­mö­gen zuzurech­nen; bew­ertet wird nach der prä­gen­den land­wirtschaftlichen Nutzung. Damit bleiben die Begün­s­ti­gun­gen nach §§ 13a, 13b Erb­StG grund­sät­zlich erre­ich­bar, und die Fläche bleibt in der Grund­s­teuer A. Reine Frei­flächen-PV-Flächen gel­ten dage­gen in der Regel als Grund­ver­mö­gen; eine erb­schaft­s­teuer­liche Ver­scho­nung kann dort auch rück­wirk­end ent­fall­en.

Wichtig ist jedoch: Die Agri-PV-Regel beruht auf Ver­wal­tungser­lassen, nicht auf ein­er eige­nen Vorschrift im Bew­er­tungs­ge­setz. Eine geset­zliche Neuregelung für PV-Flächen im BewG war im Juni 2026 noch Gegen­stand von Ver­bands­forderun­gen. Stand Okto­ber 2026 – bitte mit Steuer­ber­ater prüfen, ins­beson­dere bei geplanter Hofüber­gabe oder laufend­en Behal­tens­fris­ten.

Wie lässt sich der Mehraufwand bei Agri-PV klein halten?

Der größte Hebel liegt in der Pla­nung:

  • Abstim­mung mit der Tech­nik: Ylek­tra plant Rei­hen­ab­stände und Vorgewende gemein­sam mit dem Land­wirt, abges­timmt auf seine vorhan­dene Tech­nik.
  • Track­er: Zudem set­zen wir Track­er ein. Damit wan­dert die Ver­schat­tung über den Tag, statt immer diesel­ben Streifen zu tre­f­fen.
  • Kabel: Außer­dem ver­legen wir Kabel so tief, dass die nor­male Boden­bear­beitung möglich bleibt.

Je bess­er Arbeits­bre­ite und Rei­hen­ab­stand zusam­men­passen, desto klein­er wird der Mehraufwand. Die Annah­men in unser­er Rech­nung sind daher eine vor­sichtige Ober­gren­ze, kein Nor­mal­fall.

Fazit: Lohnt sich Agri-PV auch im ungünstigen Fall?

Agri-PV kostet den Land­wirt etwas Fläche, Ertrag und Mehrar­beit. Das sollte nie­mand kleinre­den. Doch selb­st wenn man ein Vier­tel Ern­tev­er­lust und deut­lich mehr Aufwand anset­zt, ver­di­ent der Betrieb je Hek­tar ein Vielfach­es. Und die Fläche bleibt Ack­er für die näch­ste Gen­er­a­tion.

Wollen Sie wis­sen, ob sich Agri-PV für Ihre Fläche lohnt? Sprechen Sie uns an. Wir rech­nen es mit Ihren Erträ­gen und Ihrer Tech­nik durch.

Weit­er­lesen: Alles Grundle­gende zu Agri-PV · Fläche für Agri-PV ver­pacht­en · Wie sich Erlöse und damit Pacht­spiel­räume mit dem EEG 2027 verän­dern kön­nten: EEG 2027 und Agri-PV

Häufige Fragen zur Agri-PV-Pacht

Lohnt sich Agri-PV für Landwirte?

In unser­er vor­sichti­gen Mod­ell­rech­nung ja: Ein Hek­tar Win­ter­weizen bringt ohne Agri-PV rund 558 € Ergeb­nis (Basis: Kalku­la­tions­dat­en LWK Schleswig-Hol­stein 2025/26, inkl. GAP-Stützung, abzüglich eigen­er Arbeit). Mit Agri-PV sinkt das Acker­bau-Ergeb­nis bei 25 % Min­der­ertrag und 25 % Mehraufwand auf etwa 44 €, dazu kom­men 2.500–5.000 € Pacht. Unterm Strich sind das 2.544–5.044 € je Hek­tar und Jahr, also etwa das Fünf- bis Neun­fache.

Wie viel Pacht bekommt man pro Hektar Agri-PV?

Ylek­tra zahlt für Agri-PV 2.500 bis 5.000 € pro Hek­tar Pro­jek­t­fläche und Jahr – ab Über­gabe der Fläche, meist mit Baube­ginn, über in der Regel 30 Jahre. Zum Ver­gle­ich: Land­wirtschaftliche Flächen bracht­en laut Desta­tis 2023 im Bun­dess­chnitt 357 € Pacht je Hek­tar, Neu­pacht­en für Ack­er­land in NRW zulet­zt 781 € (LWK NRW). Ange­bote soll­ten Sie deshalb immer als Gesamt­paket über die Laufzeit ver­gle­ichen.

Wovon hängt die Höhe der Agri-PV-Pacht ab?

Entschei­dend sind Größe und Zuschnitt der Fläche, Lage und Infra­struk­tur, die Ent­fer­nung zum Net­zan­schluss mit freier Kapaz­ität sowie der Genehmi­gungsaufwand. Große, gut geschnit­tene Flächen nahe einem Umspan­nwerk erzie­len deshalb höhere Pacht­en. Über die Laufzeit von in der Regel 30 Jahren zählen außer­dem Wert­sicherung und Rück­bau­sicher­heit.

Wie hoch sind die Pachtpreise für Ackerland 2026?

Die aktuell­sten amtlichen Zahlen stam­men aus der Agrarstruk­tur­erhe­bung 2023: Im Bun­dess­chnitt kostete ein Hek­tar land­wirtschaftliche Fläche 357 € Pacht im Jahr, in NRW 560 € (Desta­tis). Neu­pacht­en für Ack­er­land lagen in NRW zulet­zt bei 781 €/ha (LWK NRW). Fort­geschrieben rech­nen wir daher für 2025/26 mit rund 900 €/ha. Agri-PV-Pacht liegt beim knapp Drei- bis gut Fünf­fachen.

Bleibt Landwirtschaft unter einer Agri-PV-Anlage möglich?

Ja, das ist Kern der Agri-PV. Die DIN SPEC 91434 begren­zt den Flächen­ver­lust auf höch­stens 10 % (Kat­e­gorie I) bzw. 15 % (Kat­e­gorie II); bei Ylek­tra-Anla­gen bleiben rund 90 % der Fläche bewirtschaft­bar. Dabei wer­den Rei­hen­ab­stände auf die vorhan­dene Tech­nik abges­timmt und Kabel tief ver­legt. Ehrlich: Mehr Wen­de­vorgänge und Ertrag­sein­bußen durch Ver­schat­tung sind möglich.

Bekommt man für Agri-PV-Flächen weiter GAP-Direktzahlungen?

Grund­sät­zlich ja. Nach § 12 Abs. 4 Nr. 6 und Abs. 5 GAPDZV gilt eine Fläche mit Agri-PV weit­er als land­wirtschaftlich genutzt, wenn die Bewirtschaf­tung mit üblichen Maschi­nen möglich bleibt und die nutzbare Fläche nach DIN SPEC 91434 um höch­stens 15 % sinkt. Den Antrag stellt dabei der Bewirtschafter. Stand Okto­ber 2026.

Welche Nachteile hat Agri-PV für Flächeneigentümer?

Die Fläche ist in der Regel 30 Jahre gebun­den, die Bewirtschaf­tung wird aufwendi­ger, und Ver­schat­tung kann Erträge senken. Hinzu kom­men Ver­tragsrisiken, etwa eine unzure­ichende Rück­bau­sicher­heit. Deshalb Verträge juris­tisch und steuer­lich prüfen lassen.

Ist die Verpachtung für Agri-PV steuerfrei?

Nein, nicht bei der Einkom­men­steuer: Pachtein­nah­men sind steuerpflichtig, je nach Zuord­nung als Einkün­fte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) oder aus Ver­mi­etung und Ver­pach­tung (§ 21 EStG). Umsatzs­teuer­lich ist die Grund­stücksver­pach­tung nach § 4 Nr. 12 UStG grund­sät­zlich befre­it, eine Option nach § 9 UStG ist möglich. Stand Okto­ber 2026, bitte mit Steuer­ber­ater prüfen.

Quellen