Agri-Photovoltaik (Agri-PV) — Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was versteht man unter Agri-Photovoltaik (Agri-PV)?
Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet die gleichzeitige landwirtschaftliche und energetische Nutzung derselben Fläche und ist in Deutschland normativ in der DIN SPEC 91434 eindeutig definiert.
Gemäß DIN SPEC 91434, Abschnitt 3, ist eine Agri-PV-Anlage die kombinierte Nutzung einer Landfläche, bei der:
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die landwirtschaftliche Produktion die Hauptnutzung darstellt und
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die Stromerzeugung durch Photovoltaik die Sekundärnutzung bildet.
Damit ist Agri-PV kein klassisches Freiflächen-Photovoltaik-System, sondern ein integriertes Flächennutzungskonzept, bei dem die landwirtschaftliche Bewirtschaftung funktional, wirtschaftlich und strukturell im Mittelpunkt steht.
Kernprinzipien der Agri-PV nach DIN SPEC 91434
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Primat der Landwirtschaft:
Die landwirtschaftliche Nutzung bleibt führend in Planung, Auslegung und Betrieb der Anlage.
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Flächeneffizienz:
Doppelnutzung derselben Fläche für Nahrungsmittelproduktion und erneuerbare Energieerzeugung.
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Systemintegration:
PV-Systeme werden so konzipiert, dass Bewirtschaftung, Ernte, Bewässerung und Bodenpflege weiterhin möglich bleiben.
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Regulatorische Abgrenzung:
Agri-PV ist rechtlich und technisch von klassischen Freiflächen-PV-Anlagen klar getrennt definiert.
Strategische Bedeutung von Agri-PV
Agri-PV ermöglicht die wirtschaftliche Stabilisierung landwirtschaftlicher Betriebe, erhöht die Flächenproduktivität pro Hektar und schafft eine systemische Verbindung zwischen Energie- und Agrarwirtschaft. Gleichzeitig leistet Agri-PV einen direkten Beitrag zur regionalen Energiewende, ohne landwirtschaftliche Nutzflächen zu verdrängen.
Warum wird Agri-PV als Kompromiss diskutiert?
Welche Vorteile bietet Agri-PV für die Landwirtschaft?
Neben der doppelten Landnutzung bietet Agri-PV bei geeignetem Design folgende Vorteile:
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- Vermeidung von Bodenerosion und weniger Verdunstung.
- Steuerung der Bewässerung
- Schutz vor Extremwetterereignissen wie Starkregen, Hagel und zu viel Sonneneinstrahlung (insb. bei horizontaler Aufständerung).
- Möglicher Anstieg der Resilienz und der landwirtschaftlichen Erträge.
Welche technischen Lösungen gibt es?
Technisch lassen sich zwei Hauptklassifikationen unterscheiden:
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- Vertikale Systeme: Hierbei werden die Module senkrecht installiert, oft bifazial, um die Fläche dazwischen nutzbar zu halten.
- Horizontale Systeme: Diese sind aufgeständert (z. B. im Obstbau), sodass unter den Modulen gearbeitet werden kann.
Wie sehen die Kosten und Erträge im Vergleich zur Freiflächen-PV aus?
Wie hoch sind die Stromgestehungskosten?
Welche Vergütung ist geplant (Solarpaket I)?
Welche Vergütungsregeln gelten bis zur EU-Genehmigung?
Bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens gilt das EEG 2023 ohne das Solarpaket I:
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- Die maximale Gebotsgröße in der Ausschreibung liegt bei 20 MW pro Anlage.
- Besondere Solaranlagen, wie hoch aufgeständerte Agri-PV, erhalten weiterhin den Bonus von 0,5 ct/kWh zusätzlich zum Ausschreibungswert (z.B. 5 ct Gebot + 0,5 ct Bonus).
- Der neue Höchstwert von 9,5 ct/kWh ist noch nicht gültig.
Welche Voraussetzungen gelten für die höhere Vergütung?
Um den Bonus bzw. die höhere Vergütung zu erhalten, muss die Anlage:
- Der Definition einer “Besonderen PV-Anlage” (DIN SPEC) entsprechen.
- Eine lichte Mindesthöhe von 0,8 m (vertikal) bzw. 2,10 m (horizontal) haben.
- Gemäß DIN SPEC 91434 bzw. 91424 errichtet werden.
Wann gilt eine Agri-PV-Anlage als privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB)?
Seit Dezember 2023 sind Agri-PV-Anlagen im Außenbereich unter engen Voraussetzungen privilegiert:
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- Die Fläche muss Acker- oder Grünland sein (gem. EEG).
- Es muss ein räumlich-funktionaler Zusammenhang zu einem land-/forstwirtschaftlichen Betrieb bestehen.
- Die Grundfläche darf 25.000 Quadratmeter (2,5 ha) nicht überschreiten.
- Je Hofstelle oder Betriebsstandort darf nur eine Anlage betrieben werden.
- Nach Nutzungsaufgabe ist ein Rückbau samt Entsiegelung vorgeschrieben.
Was bedeutet “räumlich-funktionaler Zusammenhang”?
Gibt es Privilegien an Verkehrswegen (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB)?
Was gilt für Anlagen, die nicht privilegiert sind?
Wie verhält es sich mit Zielen der Raumordnung?
Ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Was muss im “landwirtschaftlichen Nutzungskonzept” stehen?
Welche Anforderungen stellt der Naturschutz?
Benötigt man eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)?
Welche Betreibermodelle gibt es?
Es gibt drei gängige Konstellationen:
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- Der Landwirt baut und betreibt die Anlage selbst.
- Ylektra pachtet private landwirtschaftliche Fläche, errichtet die Anlage und der Landwirt bewirtschaftet die Fläche.
- Eine Kommune verpachtet eigene landwirtschaftliche Fläche an Ylektra und der Landwirt bewirtschaftet die Fläche weiter.
Welche Zertifizierungen werden benötigt?
Für Agri-PV-Projekte sind je nach Standort, Anlagentyp und Genehmigungspfad verschiedene Zertifizierungen und Nachweise erforderlich. Diese gliedern sich in vier operative Ebenen:
1. Technische Zertifizierungen
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Modul‑, Wechselrichter- und Systemzertifikate nach gültigen IEC/EN-Normen
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Statik- und Tragsystemnachweise (DIN/EN-Normen, Wind- und Schneelastzonen)
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Elektro- und Sicherheitsnachweise gemäß VDE-Vorschriften
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Netzanschluss- und Schutzkonzepte inkl. technischer Freigaben
2. Bau- und Genehmigungsnachweise
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Bauantragsunterlagen inkl. Lageplänen, Erschließung und Projektstatik
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Umwelt‑, Natur- und Artenschutzgutachten (standortabhängig)
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Brandschutz- und Sicherheitskonzepte (falls erforderlich)
3. EEG- und Privilegierungsnachweise
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Nachweis der Privilegierung nach Bau- und Planungsrecht
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EEG-Konformitätsnachweise
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Dokumentation für Vergütungsmodelle und Förderfähigkeit
4. Zertifizierung des landwirtschaftlichen Nutzungskonzepts (DIN SPEC 91434)
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Zertifizierung des Agri-PV-Betriebskonzepts nach DIN SPEC 91434 zur formalen Anerkennung der landwirtschaftlichen Primärnutzung
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Nachweis der dauerhaften landwirtschaftlichen Nutzung im Einklang mit den technischen Anlagenstrukturen
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Sicherstellung der Konformität mit den agrarischen Anforderungen an Agri-PV-Systeme
Turnusmäßige Nachweisführung:
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jährliche Nachweise (Betriebsführung, Nutzung, Bewirtschaftung)
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oder turnusmäßig alle drei Jahre (strukturierte Re-Zertifizierung / Überprüfung gemäß Zertifizierungslogik)
Rolle von Ylektra:
Ylektra übernimmt die vollständige Koordination und Durchführung aller Zertifizierungs- und Nachweisprozesse – einschließlich der DIN-SPEC-Zertifizierung des landwirtschaftlichen Konzepts sowie der laufenden jährlichen bzw. dreijährlichen Nachweisführung. Damit wird die regulatorische Konformität langfristig gesichert und das Projektrisiko für Betreiber, Investoren und Flächeneigentümer systematisch minimiert.
Wie lange dauert es von der Projektierung bis zum Bau der Anlage? (differenziert nach Privilegierung)
Die Projektdauer ist primär genehmigungsgetrieben und hängt maßgeblich von der rechtlichen Einordnung (privilegiert vs. nicht privilegiert) sowie der Standortkomplexität ab. Auf Basis realer Projektentwicklungsprozesse ergeben sich folgende belastbare Zeitkorridore:
Privilegierte Agri-PV-Projekte
➡️ ca. 8 bis 14 Monate von Projektierung bis Baubeginn
Treiber:
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vereinfachte Genehmigungsprozesse
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strukturierte Nachweisführung
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beschleunigte Behördenabstimmung
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standardisierte Projektarchitektur
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Nicht privilegierte Agri-PV-Projekte
➡️ ca. 16 bis 24 Monate von Projektierung bis Baubeginn
Treiber:
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erweiterte Genehmigungs- und Prüfverfahren
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zusätzliche Umwelt- und Planungsprozesse
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höhere Verfahrenskomplexität
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längere behördliche Abstimmungsschleife
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