Agri-Photovoltaik (Agri-PV) verbindet Stromerzeugung und Landwirtschaft auf derselben Fläche – und gilt damit als eine der wichtigsten Antworten auf den Flächenkonflikt der Energiewende. Doch wie entsteht ein solches Projekt tatsächlich? Anders als ein klassischer Solarpark erfordert Agri-PV zusätzliche Planungsschritte: Die Anlage muss so konstruiert werden, dass landwirtschaftliche Bewirtschaftung während des gesamten Betriebs möglich bleibt. Von der ersten Flächenprüfung bis zur Inbetriebnahme vergehen typischerweise 2 bis 5 Jahre – viele Projekte schaffen es inzwischen auch in 2 bis 3 Jahren. Die tatsächliche Dauer hängt insbesondere vom Bauleitplanverfahren, den erforderlichen Gutachten, der Auslastung der Genehmigungsbehörden und der Verfügbarkeit eines Netzanschlusses ab. Anhand unseres Projekts mit einer geplanten Agri-PV Leistung von knapp 40 MW kombiniert mit einem Batteriespeicher mit bis 80 MWh Speicherkapazität in Spessart – einer kommunalen Fläche von etwa 40 Hektar, die die kommunale Zustimmung erhalten hat – zeigen wir, wie der Prozess in der Praxis abläuft.
Phase 1 – Flächensuche und Standortprüfung: Wo darf Agri-PV entstehen?
Nicht jede landwirtschaftliche Fläche ist für Agri-PV geeignet. Wir prüfen Flächen anhand mehrerer Kriterien gleichzeitig: Netzanschlusskapazität in der Nähe, Bodenqualität und landwirtschaftliche Eignung, Lage in Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten der Raumordnung, Abstand zu Natura-2000- bzw. FFH-Schutzgebieten sowie – ein Punkt, der bei Agri-PV besonders wichtig ist – bestehende Nutzungsrechte Dritter auf demselben Flurstück. Windenergie-Nutzungsverträge etwa können eine parallele Agri-PV-Nutzung blockieren, wenn der Umfang der Belastung im Grundbuch nicht präzise geprüft wird; mitunter schafft erst eine Flurstücksteilung die rechtliche Grundlage für beide Nutzungen nebeneinander.
Parallel suchen wir das Gespräch mit Flächeneigentümern und Landwirten vor Ort. Flächeneigentümer können dabei private Landwirte ebenso sein wie Kommunen. Bei unserem Projekt Spessart im Brohltal handelt es sich um kommunale Flächen, was eigene Anforderungen an die Vertragsgestaltung mit sich bringt, etwa hinsichtlich kommunalrechtlicher Vorgaben und der politischen Abstimmung im Gemeinderat. Anders als bei einem konventionellen Solarpark steht hier von Anfang an eine zentrale Frage im Mittelpunkt: Wie genau soll die Fläche während der Betriebsphase weiter landwirtschaftlich bewirtschaftet werden?
Zwei Dinge müssen in dieser Phase abgeschlossen sein, bevor das Projekt in die Genehmigungsphase übergehen kann: Erstens die Flächensicherung – also der Abschluss eines Pachtvertrags mit dem Flächeneigentümer (privat oder kommunal), der Pachtfläche und vergütete Agri-PV-Fläche klar trennt und häufig ein gestaffeltes Bewirtschaftungsentgelt für die fortgesetzte landwirtschaftliche Nutzung vorsieht. Die Ausgestaltung orientiert sich dabei an den Anforderungen der DIN SPEC 91434 zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen Hauptnutzung. Zweitens die erste Klärung des Netzanschlusses: Bereits in dieser Phase wird beim zuständigen Netzbetreiber eine Netzanfrage gestellt, um frühzeitig Klarheit über verfügbare Einspeisekapazität zu erhalten – ohne gesicherte Fläche und ohne Anschlussperspektive lohnt sich der Einstieg in das aufwändige Genehmigungsverfahren nicht. Diese Phase dauert in der Regel etwa 6 bis 12 Monate.
Phase 2 – Planung und Genehmigung: Welche Verfahren durchläuft ein Agri-PV-Projekt?
Sind die ersten Verträge erfolgreich abgeschlossen, beginnt die technische und rechtliche Genehmigungsplanung. Diese Phase ist bei Agri-PV komplexer als bei konventioneller Freiflächen-PV, weil mehrere Genehmigungsebenen parallel laufen:
Kommunales Bauleitplanverfahren. Der Gemeinderat fasst einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan, anschließend folgen Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderungen. Während des Verfahrens werden Bürgerinnen und Bürger sowie die sogenannten Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Fachgutachten. Naturschutzfachliche Prüfung, Bodengutachten, ggf. eine landschaftsplanerische Einschätzung zur Sichtbarkeit der Anlage – bei Agri-PV kommt zusätzlich ein landwirtschaftliches Konzept hinzu, das die geplante Doppelnutzung beschreibt. Dieses Konzept muss erstellt, fachlich begutachtet und in der Regel nach DIN SPEC 91434 zertifiziert werden, um die landwirtschaftliche Hauptnutzung der Fläche gegenüber der Genehmigungsbehörde nachzuweisen.
Energierechtliche Einordnung. Je nach Projektgröße greift die Ausschreibungspflicht des EEG. Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Agri-PV entwickeln sich fortlaufend weiter, weshalb eine frühzeitige energierechtliche Bewertung wichtiger Bestandteil der Projektplanung ist.
Diese Planungsphase ist die zeitintensivste im gesamten Projekt und kann 1,5 bis 2,5 Jahre dauern.
Phase 3 – Vorbereitung des Geländes: Was passiert vor dem eigentlichen Bau?
Nach Genehmigung beginnt die Bauvorbereitung – bei Agri-PV mit einer wichtigen Besonderheit: Die Konstruktion muss von Anfang an auf landwirtschaftliche Befahrbarkeit und ausreichende Lichtdurchlässigkeit ausgelegt sein.
Zufahrtswege und Erdverkabelung. Wo möglich, nutzen wir vorhandene landwirtschaftliche Wege weiter. Neue Wege werden geschottert statt asphaltiert, damit Regenwasser versickern kann und die Flächen reversibel bleiben. Die Erdkabel für Anschluss von Solarmodulen und Batteriespeicher werden in 80 cm bis 1,20 m Tiefe verlegt – tief genug, um auch landwirtschaftliche Bodenbearbeitung in den Zwischenräumen nicht zu gefährden.
Fundamente für Batteriespeicher. Sofern ein Speicher integriert wird – wie bei Spessart mit 70–80 MWh geplant –, werden an dafür vorgesehener Stelle Betonfundamente gegossen, die die Batterie-Cubes witterungsfest verankern.
Pfahlmontage statt Betonfundament für die Tracker-Anlage und die Module. Ylektra setzt bei der Unterkonstruktion der PV-Module auf sogenannte Tracker-Anlagen. Diese ermöglichen bis 40% mehr Stromertrag im Vergleich zu konventionellen Unterkonstruktionen bei gleicher Leistung. Möglich wird dies durch die Bewegung der Module, die dem Sonnenverlauf nachfolgen. Die Unterkonstruktion wird in aller Regel auf Stahlpfählen errichtet, die mit einer hydraulischen Pfahlramme in den Boden getrieben werden – nicht einbetoniert. Das hat zwei Gründe: Der überwiegende Teil der Fläche bleibt unversiegelt und weiterhin landwirtschaftlich nutzbar, und die Konstruktion lässt sich am Laufzeitende rückstandsfrei wieder entfernen. Bei Agri-PV ist zusätzlich die Aufständerungshöhe entscheidend: Je nach Bewirtschaftungskonzept (Ackerbau erfordert in der Regel deutlich mehr Durchfahrtshöhe als Beweidung) variiert die Höhe der Unterkonstruktion spürbar gegenüber einem konventionellen Solarpark.
Diese Phase dauert üblicherweise 6 bis 12 Monate.
Phase 4 – Installation: Module, Speicher und Verkabelung
Im Herzstück der Bauphase werden die Komponenten installiert. Die Batteriespeicher-Cubes treffen per Schwerlasttransport ein und werden mit Kränen präzise auf den vorbereiteten Fundamenten platziert. Anschließend folgt die Modulmontage: Die PV-Module werden auf der vorab errichteten, für die Doppelnutzung ausgelegten Unterkonstruktion befestigt und exakt ausgerichtet. Bei bifazialen aufgeständerten Agri-PV-Systemen unterscheidet sich die Verkabelungslogik der einzelnen Modul-Strings leicht von konventionellen Anlagen, das Funktionsprinzip bleibt aber gleich: Module werden zu Strings zusammengeschaltet, der erzeugte Gleichstrom (DC) wird über Wechselrichter in Wechselstrom (AC) umgewandelt.
Phase 5 – Netzanschluss und Inbetriebnahme
Im letzten Bauschritt wird die Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Nach Sicherheitsprüfungen erfolgt die stufenweise Inbetriebnahme. Gerade hier liegt in der Praxis häufig ein unterschätzter Engpass: Der Netzanschluss sollte möglichst frühzeitig beim zuständigen Netzbetreiber beantragt werden, da Fristen nach § 8 Abs. 6 EEG 2023 einzuhalten sind. Netzengpässe, erforderliche Netzausbaumaßnahmen oder lange Bearbeitungszeiten können die Projektumsetzung trotz abgeschlossener Genehmigung erheblich verzögern.
Betrieb: Landwirtschaftliche Doppelnutzung in der Praxis
Mit der Inbetriebnahme beginnt der eigentliche Mehrwert von Agri-PV: Solarstromerzeugung und landwirtschaftliche Nutzung laufen parallel auf derselben Fläche. Je nach Konzept wird zwischen den Modulreihen weiterhin Ackerbau, optimalerweise, mit sogenannten C3 Pflanzen (wie Weizen, Roggen oder Kartoffeln) betrieben, auf Grünflächen werden beweidet, oder es kommen spezielle Kulturen zum Einsatz, die von der Teilbeschattung profitieren. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung wird vertraglich über ein Bewirtschaftungsentgelt geregelt und üblicherweise von einem regionalen landwirtschaftlichen Betrieb durchgeführt – nicht vom Anlagenbetreiber selbst.
Natur- und Artenschutz während Bau und Betrieb
Schon in der Planungsphase legen wir Wert darauf, dass sich die Anlage ins Landschaftsbild einfügt und ökologische Mehrwerte schafft. Während der Bauzeit kommen Schutzmaßnahmen an sensiblen Geländeteilen zum Einsatz. Im Betrieb tragen Biodiversitäts- und Wildblumenstreifen, Hecken und Nistplätze für Vögel zur Biodiversität bei – bei Agri-PV kommt hinzu, dass durch die fortgeführte landwirtschaftliche Nutzung der Boden aktiv bewirtschaftet bleibt, statt zu verbrachen.
Laufzeitende: Was passiert nach 20 bis 30 Jahren?
Nach Ende der typischen Betriebslaufzeit von 20 bis 30 Jahren wird die Anlage zurückgebaut. Viele Gemeinden verlangen bereits vor Baubeginn finanzielle Sicherheiten für den späteren Rückbau, etwa in Form von Bürgschaften oder Rückbausicherheiten. Da die Unterkonstruktion eingerammt statt einbetoniert wurde, lässt sie sich mit geringem Aufwand wieder entfernen; der überwiegende Teil der Bauteile ist recyclingfähig. Die Fläche steht anschließend wieder vollständig der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung – ein Vorteil, den Agri-PV gegenüber dauerhaft versiegelten Nutzungen hat.
Fazit
Agri-PV ist kein konventioneller Solarpark mit landwirtschaftlichem Etikett, sondern ein eigenständiger Planungs- und Bauprozess: Jede Phase – von der Flurstücksprüfung über die Aufständerungshöhe bis zum Bewirtschaftungsvertrag – muss auf die parallele landwirtschaftliche Nutzung ausgelegt sein. Wer diese Besonderheiten von Anfang an mitdenkt, vermeidet die häufigsten Verzögerungsursachen: unklare Flächenrechte, unterschätzte Netzanschlussfristen und ein landwirtschaftliches Konzept, das erst nachträglich an die Technik angepasst wird. Ylektra begleitet Landwirte, Flächeneigentümer und Gemeinden durch genau diesen Prozess – von der ersten Standortprüfung bis zum Agri-PV-Kraftwerk im Dauerbetrieb.
Haben Sie eine geeignete Fläche?
Pachtverträge für Agri-PV bieten Flächeneigentümerinnen und Eigentümern stabile, planbare Erträge – ohne dass die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche endet. Sprechen Sie uns jetzt für eine unverbindliche Standortprüfung an. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine WhatsApp Nachricht an +49 2236 39 53 989.
Häufige Fragen zu Agri-PV-Projekten
Wie lange dauert es, bis ein Agri-PV-Park ans Netz geht? Typischerweise 2 bis 5 Jahre von der ersten Flächenprüfung bis zur Inbetriebnahme – einige Projekte schaffen es auch in 2 bis 3 Jahren. Die Dauer hängt vor allem vom Bauleitplanverfahren, den erforderlichen Gutachten und der Verfügbarkeit eines Netzanschlusses ab.
Was unterscheidet Agri-PV technisch von einem klassischen Solarpark? Vor allem die Unterkonstruktion und die Reihenabstände: Aufständerungshöhe und Modulabstand werden so ausgelegt, dass landwirtschaftliche Bewirtschaftung – Ackerbau, Beweidung oder beides – während des Betriebs möglich bleibt.
Kann die Fläche während des Betriebs weiter landwirtschaftlich genutzt werden? Ja, das ist der Kern von Agri-PV. Die Doppelnutzung wird vertraglich über ein Bewirtschaftungsentgelt geregelt, meist mit einem ortsansässigen landwirtschaftlichen Betrieb. Landwirtschaft bleibt die Hauptnutzung auf der Fläche.
Was passiert, wenn auf der Fläche bereits ein anderer Nutzungsvertrag besteht? Bestehende Verträge, etwa für Windenergie, müssen genau auf ihren Umfang im Grundbuch geprüft werden. Eine Flurstücksteilung kann eine parallele Agri-PV-Nutzung ermöglichen.
Profitieren Gemeinden finanziell von Agri-PV-Projekten? Ja, Gemeinden können über die Beteiligungsmöglichkeiten nach § 6 EEG finanziell von der Stromerzeugung vor Ort profitieren.
Was passiert mit der Anlage nach Ende der Laufzeit? Nach 20 bis 30 Jahren wird die Anlage zurückgebaut, die eingerammte Unterkonstruktion entfernt und die Fläche steht wieder vollständig der Landwirtschaft zur Verfügung. Viele Gemeinden verlangen bereits vor Baubeginn finanzielle Sicherheiten für den Rückbau, etwa in Form von Bürgschaften.
