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Wie entsteht ein Agri-PV-Park von Ylektra? Alle Projektphasen von der Flächensuche bis zur Doppelnutzung

Agri-Pho­to­voltaik (Agri-PV) verbindet Stromerzeu­gung und Land­wirtschaft auf der­sel­ben Fläche – und gilt damit als eine der wichtig­sten Antworten auf den Flächenkon­flikt der Energiewende. Doch wie entste­ht ein solch­es Pro­jekt tat­säch­lich? Anders als ein klas­sis­ch­er Solarpark erfordert Agri-PV zusät­zliche Pla­nungss­chritte: Die Anlage muss so kon­stru­iert wer­den, dass land­wirtschaftliche Bewirtschaf­tung während des gesamten Betriebs möglich bleibt. Von der ersten Flächen­prü­fung bis zur Inbe­trieb­nahme verge­hen typ­is­cher­weise 2 bis 5 Jahre – viele Pro­jek­te schaf­fen es inzwis­chen auch in 2 bis 3 Jahren. Die tat­säch­liche Dauer hängt ins­beson­dere vom Bauleit­plan­ver­fahren, den erforder­lichen Gutacht­en, der Aus­las­tung der Genehmi­gungs­be­hör­den und der Ver­füg­barkeit eines Net­zan­schlusses ab. Anhand unseres Pro­jek­ts mit ein­er geplanten Agri-PV Leis­tung von knapp 40 MW kom­biniert mit einem Bat­ter­iespe­ich­er mit bis 80 MWh Spe­icherka­paz­ität in Spes­sart – ein­er kom­mu­nalen Fläche von etwa 40 Hek­tar, die die kom­mu­nale Zus­tim­mung erhal­ten hat – zeigen wir, wie der Prozess in der Prax­is abläuft.

Phase 1 – Flächensuche und Standortprüfung: Wo darf Agri-PV entstehen?

Nicht jede land­wirtschaftliche Fläche ist für Agri-PV geeignet. Wir prüfen Flächen anhand mehrerer Kri­te­rien gle­ichzeit­ig: Net­zan­schlusska­paz­ität in der Nähe, Boden­qual­ität und land­wirtschaftliche Eig­nung, Lage in Vor­rang- oder Vor­be­halts­ge­bi­eten der Rau­mord­nung, Abstand zu Natu­ra-2000- bzw. FFH-Schutzge­bi­eten sowie – ein Punkt, der bei Agri-PV beson­ders wichtig ist – beste­hende Nutzungsrechte Drit­ter auf dem­sel­ben Flurstück. Winden­ergie-Nutzungsverträge etwa kön­nen eine par­al­lele Agri-PV-Nutzung block­ieren, wenn der Umfang der Belas­tung im Grund­buch nicht präzise geprüft wird; mitunter schafft erst eine Flurstück­steilung die rechtliche Grund­lage für bei­de Nutzun­gen nebeneinan­der.

Par­al­lel suchen wir das Gespräch mit Fläch­eneigen­tümern und Land­wirten vor Ort. Fläch­eneigen­tümer kön­nen dabei pri­vate Land­wirte eben­so sein wie Kom­munen. Bei unserem Pro­jekt Spes­sart im Brohltal han­delt es sich um kom­mu­nale Flächen, was eigene Anforderun­gen an die Ver­trags­gestal­tung mit sich bringt, etwa hin­sichtlich kom­mu­nal­rechtlich­er Vor­gaben und der poli­tis­chen Abstim­mung im Gemein­der­at. Anders als bei einem kon­ven­tionellen Solarpark ste­ht hier von Anfang an eine zen­trale Frage im Mit­telpunkt: Wie genau soll die Fläche während der Betrieb­sphase weit­er land­wirtschaftlich bewirtschaftet wer­den?

Zwei Dinge müssen in dieser Phase abgeschlossen sein, bevor das Pro­jekt in die Genehmi­gungsphase überge­hen kann: Erstens die Flächen­sicherung – also der Abschluss eines Pachtver­trags mit dem Fläch­eneigen­tümer (pri­vat oder kom­mu­nal), der Pacht­fläche und vergütete Agri-PV-Fläche klar tren­nt und häu­fig ein gestaffeltes Bewirtschaf­tungsent­gelt für die fort­ge­set­zte land­wirtschaftliche Nutzung vor­sieht. Die Aus­gestal­tung ori­en­tiert sich dabei an den Anforderun­gen der DIN SPEC 91434 zur Sich­er­stel­lung der land­wirtschaftlichen Haupt­nutzung. Zweit­ens die erste Klärung des Net­zan­schlusses: Bere­its in dieser Phase wird beim zuständi­gen Net­z­be­treiber eine Net­zan­frage gestellt, um frühzeit­ig Klarheit über ver­füg­bare Ein­speiseka­paz­ität zu erhal­ten – ohne gesicherte Fläche und ohne Anschlussper­spek­tive lohnt sich der Ein­stieg in das aufwändi­ge Genehmi­gungsver­fahren nicht. Diese Phase dauert in der Regel etwa 6 bis 12 Monate.

Phase 2 – Planung und Genehmigung: Welche Verfahren durchläuft ein Agri-PV-Projekt?

Sind die ersten Verträge erfol­gre­ich abgeschlossen, begin­nt die tech­nis­che und rechtliche Genehmi­gungs­pla­nung. Diese Phase ist bei Agri-PV kom­plex­er als bei kon­ven­tioneller Frei­flächen-PV, weil mehrere Genehmi­gungsebe­nen par­al­lel laufen:

Kom­mu­nales Bauleit­plan­ver­fahren. Der Gemein­der­at fasst einen Auf­stel­lungs­beschluss für den Bebau­ungs­plan, anschließend fol­gen Bebau­ungs­plan- und Flächen­nutzungs­planän­derun­gen. Während des Ver­fahrens wer­den Bürg­erin­nen und Bürg­er sowie die soge­nan­nten Träger öffentlich­er Belange beteiligt und um Stel­lung­nahme gebeten.

Fachgutacht­en. Naturschutz­fach­liche Prü­fung, Bodengutacht­en, ggf. eine land­schaft­s­planer­ische Ein­schätzung zur Sicht­barkeit der Anlage – bei Agri-PV kommt zusät­zlich ein land­wirtschaftlich­es Konzept hinzu, das die geplante Dop­pel­nutzung beschreibt. Dieses Konzept muss erstellt, fach­lich begutachtet und in der Regel nach DIN SPEC 91434 zer­ti­fiziert wer­den, um die land­wirtschaftliche Haupt­nutzung der Fläche gegenüber der Genehmi­gungs­be­hörde nachzuweisen.

Energierechtliche Einord­nung. Je nach Pro­jek­t­größe greift die Auss­chrei­bungspflicht des EEG. Die reg­u­la­torischen Rah­menbe­din­gun­gen für Agri-PV entwick­eln sich fort­laufend weit­er, weshalb eine frühzeit­ige energierechtliche Bew­er­tung wichtiger Bestandteil der Pro­jek­t­pla­nung ist.

Diese Pla­nungsphase ist die zeit­in­ten­sivste im gesamten Pro­jekt und kann 1,5 bis 2,5 Jahre dauern.

Phase 3 – Vorbereitung des Geländes: Was passiert vor dem eigentlichen Bau?

Nach Genehmi­gung begin­nt die Bau­vor­bere­itung – bei Agri-PV mit ein­er wichti­gen Beson­der­heit: Die Kon­struk­tion muss von Anfang an auf land­wirtschaftliche Befahrbarkeit und aus­re­ichende Licht­durch­läs­sigkeit aus­gelegt sein.

Zufahrtswege und Erd­verk­a­belung. Wo möglich, nutzen wir vorhan­dene land­wirtschaftliche Wege weit­er. Neue Wege wer­den geschot­tert statt asphaltiert, damit Regen­wass­er ver­sick­ern kann und die Flächen reversibel bleiben. Die Erd­k­a­bel für Anschluss von Solar­mod­ulen und Bat­ter­iespe­ich­er wer­den in 80 cm bis 1,20 m Tiefe ver­legt – tief genug, um auch land­wirtschaftliche Boden­bear­beitung in den Zwis­chen­räu­men nicht zu gefährden.

Fun­da­mente für Bat­ter­iespe­ich­er. Sofern ein Spe­ich­er inte­gri­ert wird – wie bei Spes­sart mit 70–80 MWh geplant –, wer­den an dafür vorge­se­hen­er Stelle Beton­fun­da­mente gegossen, die die Bat­terie-Cubes wit­terungs­fest ver­ankern.

Pfahlmontage statt Beton­fun­da­ment für die Track­er-Anlage und die Mod­ule. Ylek­tra set­zt bei der Unterkon­struk­tion der PV-Mod­ule auf soge­nan­nte Track­er-Anla­gen. Diese ermöglichen bis 40% mehr Stromer­trag im Ver­gle­ich zu kon­ven­tionellen Unterkon­struk­tio­nen bei gle­ich­er Leis­tung. Möglich wird dies durch die Bewe­gung der Mod­ule, die dem Son­nen­ver­lauf nach­fol­gen. Die Unterkon­struk­tion wird in aller Regel auf Stahlpfählen errichtet, die mit ein­er hydraulis­chen Pfahlramme in den Boden getrieben wer­den – nicht ein­be­toniert. Das hat zwei Gründe: Der über­wiegende Teil der Fläche bleibt unver­siegelt und weit­er­hin land­wirtschaftlich nutzbar, und die Kon­struk­tion lässt sich am Laufzei­t­ende rück­stands­frei wieder ent­fer­nen. Bei Agri-PV ist zusät­zlich die Auf­stän­derung­shöhe entschei­dend: Je nach Bewirtschaf­tungskonzept (Acker­bau erfordert in der Regel deut­lich mehr Durch­fahrtshöhe als Bewei­dung) vari­iert die Höhe der Unterkon­struk­tion spür­bar gegenüber einem kon­ven­tionellen Solarpark.

Diese Phase dauert üblicher­weise 6 bis 12 Monate.

Phase 4 – Installation: Module, Speicher und Verkabelung

Im Herzstück der Bauphase wer­den die Kom­po­nen­ten instal­liert. Die Bat­ter­iespe­ich­er-Cubes tre­f­fen per Schw­er­last­trans­port ein und wer­den mit Krä­nen präzise auf den vor­bere­it­eten Fun­da­menten platziert. Anschließend fol­gt die Modul­montage: Die PV-Mod­ule wer­den auf der vor­ab errichteten, für die Dop­pel­nutzung aus­gelegten Unterkon­struk­tion befes­tigt und exakt aus­gerichtet. Bei bifazialen aufgestän­derten Agri-PV-Sys­te­men unter­schei­det sich die Verk­a­belungslogik der einzel­nen Mod­ul-Strings leicht von kon­ven­tionellen Anla­gen, das Funk­tion­sprinzip bleibt aber gle­ich: Mod­ule wer­den zu Strings zusam­mengeschal­tet, der erzeugte Gle­ich­strom (DC) wird über Wech­sel­richter in Wech­sel­strom (AC) umge­wan­delt.

Phase 5 – Netzanschluss und Inbetriebnahme

Im let­zten Bauschritt wird die Anlage an das öffentliche Strom­netz angeschlossen. Nach Sicher­heit­sprü­fun­gen erfol­gt die stufen­weise Inbe­trieb­nahme. Ger­ade hier liegt in der Prax­is häu­fig ein unter­schätzter Eng­pass: Der Net­zan­schluss sollte möglichst frühzeit­ig beim zuständi­gen Net­z­be­treiber beantragt wer­den, da Fris­ten nach § 8 Abs. 6 EEG 2023 einzuhal­ten sind. Net­zeng­pässe, erforder­liche Net­zaus­bau­maß­nah­men oder lange Bear­beitungszeit­en kön­nen die Pro­jek­tum­set­zung trotz abgeschlossen­er Genehmi­gung erhe­blich verzögern.

Betrieb: Landwirtschaftliche Doppelnutzung in der Praxis

Mit der Inbe­trieb­nahme begin­nt der eigentliche Mehrw­ert von Agri-PV: Solarstromerzeu­gung und land­wirtschaftliche Nutzung laufen par­al­lel auf der­sel­ben Fläche. Je nach Konzept wird zwis­chen den Mod­ul­rei­hen weit­er­hin Acker­bau, opti­maler­weise, mit soge­nan­nten C3 Pflanzen (wie Weizen, Roggen oder Kartof­feln) betrieben, auf Grün­flächen wer­den bewei­det, oder es kom­men spezielle Kul­turen zum Ein­satz, die von der Teilbeschat­tung prof­i­tieren. Die land­wirtschaftliche Bewirtschaf­tung wird ver­traglich über ein Bewirtschaf­tungsent­gelt geregelt und üblicher­weise von einem regionalen land­wirtschaftlichen Betrieb durchge­führt – nicht vom Anla­gen­be­treiber selb­st.

Natur- und Artenschutz während Bau und Betrieb

Schon in der Pla­nungsphase leg­en wir Wert darauf, dass sich die Anlage ins Land­schafts­bild ein­fügt und ökol­o­gis­che Mehrw­erte schafft. Während der Bauzeit kom­men Schutz­maß­nah­men an sen­si­blen Gelän­de­teilen zum Ein­satz. Im Betrieb tra­gen Bio­di­ver­sitäts- und Wild­blu­men­streifen, Heck­en und Nist­plätze für Vögel zur Bio­di­ver­sität bei – bei Agri-PV kommt hinzu, dass durch die fort­ge­führte land­wirtschaftliche Nutzung der Boden aktiv bewirtschaftet bleibt, statt zu ver­brachen.

Laufzeitende: Was passiert nach 20 bis 30 Jahren?

Nach Ende der typ­is­chen Betrieb­slaufzeit von 20 bis 30 Jahren wird die Anlage zurück­ge­baut. Viele Gemein­den ver­lan­gen bere­its vor Baube­ginn finanzielle Sicher­heit­en für den späteren Rück­bau, etwa in Form von Bürgschaften oder Rück­bau­sicher­heit­en. Da die Unterkon­struk­tion einger­ammt statt ein­be­toniert wurde, lässt sie sich mit geringem Aufwand wieder ent­fer­nen; der über­wiegende Teil der Bauteile ist recy­clingfähig. Die Fläche ste­ht anschließend wieder voll­ständig der land­wirtschaftlichen Nutzung zur Ver­fü­gung – ein Vorteil, den Agri-PV gegenüber dauer­haft ver­siegel­ten Nutzun­gen hat.

Fazit

Agri-PV ist kein kon­ven­tioneller Solarpark mit land­wirtschaftlichem Etikett, son­dern ein eigen­ständi­ger Pla­nungs- und Bauprozess: Jede Phase – von der Flurstück­sprü­fung über die Auf­stän­derung­shöhe bis zum Bewirtschaf­tungsver­trag – muss auf die par­al­lele land­wirtschaftliche Nutzung aus­gelegt sein. Wer diese Beson­der­heit­en von Anfang an mit­denkt, ver­mei­det die häu­fig­sten Verzögerung­sur­sachen: unklare Flächen­rechte, unter­schätzte Net­zan­schlussfris­ten und ein land­wirtschaftlich­es Konzept, das erst nachträglich an die Tech­nik angepasst wird. Ylek­tra begleit­et Land­wirte, Fläch­eneigen­tümer und Gemein­den durch genau diesen Prozess – von der ersten Stan­dort­prü­fung bis zum Agri-PV-Kraftwerk im Dauer­be­trieb.

Haben Sie eine geeignete Fläche?

Pachtverträge für Agri-PV bieten Fläch­eneigen­tümerin­nen und Eigen­tümern sta­bile, plan­bare Erträge – ohne dass die land­wirtschaftliche Nutzung der Fläche endet. Sprechen Sie uns jet­zt für eine unverbindliche Stan­dort­prü­fung an. Nutzen Sie dazu unser Kon­tak­t­for­mu­lar oder schreiben Sie uns eine What­sApp Nachricht an +49 2236 39 53 989.

Häufige Fragen zu Agri-PV-Projekten

Wie lange dauert es, bis ein Agri-PV-Park ans Netz geht? Typ­is­cher­weise 2 bis 5 Jahre von der ersten Flächen­prü­fung bis zur Inbe­trieb­nahme – einige Pro­jek­te schaf­fen es auch in 2 bis 3 Jahren. Die Dauer hängt vor allem vom Bauleit­plan­ver­fahren, den erforder­lichen Gutacht­en und der Ver­füg­barkeit eines Net­zan­schlusses ab.

Was unter­schei­det Agri-PV tech­nisch von einem klas­sis­chen Solarpark? Vor allem die Unterkon­struk­tion und die Rei­hen­ab­stände: Auf­stän­derung­shöhe und Mod­u­la­b­stand wer­den so aus­gelegt, dass land­wirtschaftliche Bewirtschaf­tung – Acker­bau, Bewei­dung oder bei­des – während des Betriebs möglich bleibt.

Kann die Fläche während des Betriebs weit­er land­wirtschaftlich genutzt wer­den? Ja, das ist der Kern von Agri-PV. Die Dop­pel­nutzung wird ver­traglich über ein Bewirtschaf­tungsent­gelt geregelt, meist mit einem ort­san­säs­si­gen land­wirtschaftlichen Betrieb. Land­wirtschaft bleibt die Haupt­nutzung auf der Fläche.

Was passiert, wenn auf der Fläche bere­its ein ander­er Nutzungsver­trag beste­ht? Beste­hende Verträge, etwa für Winden­ergie, müssen genau auf ihren Umfang im Grund­buch geprüft wer­den. Eine Flurstück­steilung kann eine par­al­lele Agri-PV-Nutzung ermöglichen.

Prof­i­tieren Gemein­den finanziell von Agri-PV-Pro­jek­ten? Ja, Gemein­den kön­nen über die Beteili­gungsmöglichkeit­en nach § 6 EEG finanziell von der Stromerzeu­gung vor Ort prof­i­tieren.

Was passiert mit der Anlage nach Ende der Laufzeit? Nach 20 bis 30 Jahren wird die Anlage zurück­ge­baut, die einger­ammte Unterkon­struk­tion ent­fer­nt und die Fläche ste­ht wieder voll­ständig der Land­wirtschaft zur Ver­fü­gung. Viele Gemein­den ver­lan­gen bere­its vor Baube­ginn finanzielle Sicher­heit­en für den Rück­bau, etwa in Form von Bürgschaften.