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The Current German EEG Without Perspective

4 min read

Die Energiewende in Deutsch­land befind­et sich an einem entschei­den­den Wen­depunkt. Mit der Über­ar­beitung des Erneuer­bare-Energien-Geset­zes (EEG) bis 2026 ste­ht die Förderung erneuer­bar­er Energien vor ein­er grundle­gen­den Neugestal­tung. Das Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Kli­maschutz hat im August ein Diskus­sion­spa­pi­er veröf­fentlicht, das ver­schiedene Optio­nen für das zukün­ftige Mark­t­de­sign, u.a. auch für EE, aufzeigt. Bis zum 6. Sep­tem­ber 2024 waren Mark­t­teil­nehmer aufgerufen, ihre Rück­mel­dun­gen zu diesen Vorschlä­gen zu geben.

EU-Vor­gaben für die Zukun­ft

Die Europäis­che Union hat sich ehrgeizige Kli­maziele geset­zt, um bis 2045 kli­ma­neu­tral zu wer­den. Ein wesentlich­er Bestandteil dieser Strate­gie ist die voll­ständi­ge Inte­gra­tion erneuer­bar­er Energien in das Energiesys­tem. Die EU strebt ein flex­i­bles und mark­to­ri­en­tiertes Sys­tem an, das sowohl Ver­sorgungssicher­heit als auch Wirtschaftlichkeit gewährleis­tet. Dies erfordert neue Ansätze im Mark­t­de­sign, die den dynamis­chen Charak­ter erneuer­bar­er Energien berück­sichti­gen.

Vorschläge des Min­is­teri­ums für die Förderung der EE in Zukun­ft

Das Min­is­teri­um stellt vier mögliche Hand­lung­sop­tio­nen für den Investi­tion­srah­men für erneuer­bare Energien vor:

Option 1: Glei­t­ende Mark­t­prämie mit Refi­nanzierungs­beitrag

   Diese Option ist ein zwei­seit­iger Dif­feren­zver­trag mit einem Mark­twertko­r­ri­dor. Es han­delt sich um ein pro­duk­tion­s­ab­hängiges Mod­ell, das eine Anpas­sung der bish­eri­gen Mark­t­prämien­regelung darstellt. Ein Rück­zahlungsmech­a­nis­mus („Claw-Back“) ist vorge­se­hen, um eine Rück­führung der Prämien bei beson­ders hohen Mark­ter­lösen sicherzustellen.

Option 2: Pro­duk­tion­s­ab­hängiger zwei­seit­iger Dif­feren­zver­trag ohne Mark­twertko­r­ri­dor  

   Diese Option sieht eine Direk­tverbindung zwis­chen der pro­duzierten Strom­menge und den Mark­t­preisen vor, ohne den Schutz eines Mark­twertko­r­ri­dors. Es bietet eine stärkere Mark­tan­pas­sung, ist jedoch auch anfäl­liger für Preisvolatil­itäten.

Option 3: Pro­duk­tion­sun­ab­hängiger zwei­seit­iger Dif­feren­zver­trag  

   Hier wird ein Ver­trag geschlossen, der nicht an die tat­säch­liche Strompro­duk­tion gebun­den ist, son­dern an das Poten­zial der Anlage. Diese Vari­ante zielt darauf ab, das Men­gen­risiko und Mark­tschwankun­gen bess­er abzufed­ern und fördert Anreize für sys­tem­di­en­liche Anla­ge­nausle­gun­gen.

Option 4: Kapaz­ität­szahlun­gen mit pro­duk­tion­sun­ab­hängigem Refi­nanzierungs­beitrag 

   Dies ist das umfassend­ste Mod­ell. Es sieht (recht kom­plex gestal­tete) Kapaz­ität­szahlun­gen vor, die unab­hängig von der tat­säch­lichen Strompro­duk­tion erfol­gen. Diese Option soll die Mark­t­in­te­gra­tion verbessern und das Risiko von neg­a­tiv­en Preissig­nalen min­imieren, indem sie das Sys­tem von ein­er reinen Pro­duk­tion­s­ab­hängigkeit löst.

Die Bun­desregierung hat in ihrer Wach­s­tum­sini­tia­tive beschlossen, auf die Option 4 (Kapaz­ität­szahlun­gen mit pro­duk­tion­sun­ab­hängigem Refi­nanzierungs­beitrag) zu set­zen. Diese Umstel­lung soll sich­er­stellen, dass Preissig­nale verz­er­rungs­frei wirken kön­nen, und wird als zukun­fts­fähige Lösung ange­se­hen, um die Aus­bauziele für erneuer­bare Energien zu erre­ichen.

Branchen­feed­back

Bun­desver­band Erneuer­bare Energie (BEE): Der BEE begrüßt das Optio­nen­pa­pi­er des BMWK als Grund­lage für die über­fäl­lige Reform des Strom­mark­t­de­signs. Der BEE favorisiert die Optio­nen 1 und 2, da sie eine bessere Mark­tan­pas­sung ermöglichen und die Risiken für Inve­storen min­imieren. Option 3 und 4 wer­den kri­tisch gese­hen, da sie erhe­bliche Men­gen- und Preis­risiken bergen, die die Finanzierungskosten erhöhen kön­nten. Der BEE schlägt eine Weit­er­en­twick­lung der Option 1 vor, die auf einem realen Erlös-CfD-Mech­a­nis­mus basiert und Flex­i­bil­ität sowie Pla­nungssicher­heit bietet. Flex­i­bil­ität ist das Leit­mo­tiv der Energiewende, und der BEE fordert, dass diese im Rah­men ein­er Flex­i­bil­itäts-Agen­da pri­or­itär behan­delt wird.

Bun­desver­band der Energie- und Wasser­wirtschaft (BDEW): Der BDEW unter­stützt langfristig ein pro­duk­tion­sun­ab­hängiges För­der­mod­ell, wie Option 4, voraus­ge­set­zt, die Methodik der Ref­eren­zan­lage ist ein­fach und risikoarm. Der BDEW sieht jedoch die Ein­führung eines solchen Mod­ells bis 2027 als nicht real­isier­bar an und emp­fiehlt zunächst die Ver­fol­gung von Option 1 und 2 in Kom­bi­na­tion mit einem Mark­t­men­gen­mod­ell. Es ist entschei­dend, dass der Hochlauf der Erneuer­baren Energien nicht gefährdet wird, Flex­i­bil­ität­san­reize nicht behin­dert wer­den und Ver­trauen in den Investi­tion­s­stan­dort Deutsch­land gegeben ist.

Die Zukun­ft: Steuer­bare hybride EE Lösun­gen

Wie BEE zutr­e­f­fend for­muliert, ist Flex­i­bil­ität das Leit­mo­tiv dieser Phase der Energiewende gewor­den. Es ist offen­sichtlich, dass hybride Lösun­gen für erneuer­bare Energien, die das Port­fo­lio diver­si­fizieren und flex­i­bil­isieren, die Zukun­ft sind. Angesichts der Preisvolatil­ität und der Notwendigkeit, flex­i­bel auf Mark­tsig­nale zu reagieren, wird ein diver­si­fiziertes Port­fo­lio an Tech­nolo­gien und Ansätzen einen enor­men Wert erfahren. Hybride Sys­teme, die beispiel­sweise Solar- und Winden­ergie mit Energiespe­ich­ern kom­binieren, kön­nen die Schwankun­gen im Energieange­bot aus­gle­ichen und die Ver­sorgungssicher­heit erhöhen. Diese Flex­i­bil­ität wird entschei­dend sein, um die Her­aus­forderun­gen eines volatilen Mark­tes zu meis­tern und die Energiewende erfol­gre­ich voranzutreiben.

Die Neugestal­tung des Mark­t­de­signs für erneuer­bare Energien ist ein kom­plex­er Prozess, der viele Inter­essen und Her­aus­forderun­gen berück­sichti­gen und abwä­gen muss.Die Vorschläge des Min­is­teri­ums bieten eine gute Grund­lage für eine bre­ite Diskus­sion, die entschei­dend für die erfol­gre­iche Umset­zung der Energiewende sein wird. Das Feed­back der Branche zeigt jedoch auch, dass die vom BMWK favorisierte Option nicht auf bre­ite Zus­tim­mung trifft. Kein ein­fach­er Job für die Bun­desregierung. Die kom­menden Monate wer­den zeigen, in welche Rich­tung sich der Rah­men weit­er­en­twick­elt.