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Batteriespeicher-Boom: Was Flächeneigentümer jetzt zu Pacht und Genehmigung wissen müssen

4 Min. Lesezeit

Der Bat­ter­iespe­ich­er-Zubau in Deutsch­land hat sich fast ver­dop­pelt: In den ersten neun Monat­en 2026 gin­gen laut Bun­desver­band Solar­wirtschaft (BSW-Solar) rund 8,2 Gigawattstun­den neue Spe­icherka­paz­ität ans Netz, 91 Prozent mehr als im Vor­jahreszeitraum. Am stärk­sten wach­sen dabei die Groß­bat­ter­iespe­ich­er. Wer eine Fläche für Bat­ter­iespe­ich­er ver­pacht­en möchte, sollte wis­sen, welche Pro­jek­te genehmi­gungs­fähig und wirtschaftlich sind, und welche nicht.


Die Zahlen: Großspeicher treiben den Batteriespeicher-Boom

Der BSW-Solar hat das Mark­t­stam­m­daten­reg­is­ter der Bun­desnet­za­gen­tur aus­gew­ertet (Daten­stand 12. Okto­ber 2026). Von Jan­u­ar bis Sep­tem­ber 2026 wur­den mehr als eine halbe Mil­lion Bat­ter­iespe­ich­er in Betrieb genom­men:

  • Groß­bat­ter­iespe­ich­er: rund 3,8 GWh, mehr als vervier­facht gegenüber dem Vor­jahreszeitraum und damit etwa die Hälfte des gesamten Zubaus
  • Heim­spe­ich­er: rund 3,2 GWh (+20 %)
  • Gewerbe­spe­ich­er: rund 0,7 GWh (+67 %)

Für das Gesamt­jahr erwartet der Ver­band ins­ge­samt deut­lich über 10 GWh. Weil Nach­mel­dun­gen im Reg­is­ter üblich sind, dürften die Werte noch steigen.

Was der BSW-Solar jetzt von der Politik fordert

Trotz des Booms sieht der Ver­band das Tem­po nicht als aus­re­ichend an. In einem Posi­tion­spa­pi­er mit 15 Maß­nah­men fordert er unter anderem:

  • Verbindliche Aus­bauziele: min­destens 50 GW und 200 GWh Bat­ter­iespe­ich­er bis 2030
  • Redis­patch am Net­zverknüp­fungspunkt: Spe­ich­er hin­ter dem Net­zan­schluss sollen Solarstrom zwis­chen­spe­ich­ern dür­fen, statt dass die Anlage abgeregelt wird
  • Co-Loca­tion stärk­er anreizen: Spe­ich­er an Erzeu­gungsan­la­gen sollen vom Net­z­be­treiber eine Bezugsleis­tung erhal­ten
  • Faire, flex­i­ble Net­zan­schlussvere­in­barun­gen mit objek­tiv­en Kri­te­rien und reduziertem Baukosten­zuschuss
  • Bau­rechtliche Priv­i­legierung prax­is­tauglich gestal­ten: den Begriff „räum­lich-funk­tionaler Zusam­men­hang“ klar­er fassen

Bat­ter­iespe­ich­er müssten „Chef­sache“ wer­den, sagt BSW-Haupt­geschäfts­führer Carsten Körnig. Die Vorschläge sollen außer­dem in das Net­z­paket und die EEG-Nov­el­le ein­fließen. Wie stark Spe­ich­er das Netz ent­las­ten kön­nen, zeigt eine vom Ver­band beauf­tragte Studie des Fraun­hofer IEE: Bat­te­rien an Umspan­nwerken kön­nten unter den unter­sucht­en Bedin­gun­gen bis zu dop­pelt so viel Pho­to­voltaik im Verteil­netz anschließbar machen.

Genehmigung: Was das Baugesetzbuch für Batteriespeicher regelt

Seit der Geset­zesän­derung Ende 2025 enthält das Bauge­set­zbuch eigene Priv­i­legierun­gen für Bat­ter­iespe­ich­er im Außen­bere­ich. Dabei unter­schei­det es klar:

  • § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB: Ein Bat­ter­iespe­ich­er ist priv­i­legiert, wenn er „in einem räum­lich-funk­tionalen Zusam­men­hang mit ein­er vorhan­de­nen Anlage zur Nutzung erneuer­bar­er Energien ste­ht“, etwa ein­er Agri-PV-Anlage.
  • § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB: Eigen­ständi­ge Spe­ich­er ohne Erzeu­gungsan­lage sind nur unter engen Voraus­set­zun­gen priv­i­legiert, unter anderem höch­stens 200 Meter von einem Hochspan­nungs-Umspan­nwerk oder großen Kraftwerk ent­fer­nt, min­destens 4 MW Leis­tung und mit ein­er Flächenober­gren­ze je Gemeinde.

Zudem gilt für alle priv­i­legierten Spe­ich­er nach § 35 Abs. 5 BauGB eine Rück­bau­verpflich­tung ein­schließlich Entsiegelung. Für Fläch­eneigen­tümer ist das ein wichtiger Schutz.

Fläche für Batteriespeicher verpachten: Warum Ylektra auf die Kombination setzt

Ylek­tra real­isiert Bat­ter­iespe­ich­er auss­chließlich in Kom­bi­na­tion mit Agri-PV. Eigen­ständi­ge Spe­icher­pro­jek­te ver­fol­gen wir dage­gen bewusst nicht. Die Kom­bi­na­tion ist aus drei Grün­den effizien­ter:

  • Ein Net­zan­schluss für bei­des: Agri-PV und Spe­ich­er teilen sich Kabel­trasse und Net­zverknüp­fungspunkt. Denn der Net­zan­schluss ist heute der größte Eng­pass beim Aus­bau. Wird er dop­pelt genutzt, steigt sein Wert.
  • Priv­i­legierung nach dem Bauge­set­zbuch: In Verbindung mit der Agri-PV-Anlage ist der Spe­ich­er nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB priv­i­legiert. Ein eigen­ständi­ger Spe­ich­er müsste dage­gen die engen Kri­te­rien der Nr. 12 erfüllen oder über einen eige­nen Bebau­ungs­plan laufen.
  • Solarstrom spe­ich­ern statt abregeln: Außer­dem nimmt der Spe­ich­er Strom auf, wenn das Netz voll ist oder die Preise neg­a­tiv sind, und speist ihn später ein. Das stärkt die Wirtschaftlichkeit des Gesamt­pro­jek­ts und damit die Chance, dass es gebaut wird.

Ein Beispiel ist unser Pro­jekt in Armsheim: rund 50 MW Agri-PV mit einem Großspe­ich­er für zwei bis vier Stun­den. Gle­ichzeit­ig bleiben dort rund 90 Prozent der Fläche acker­baulich nutzbar.

Pacht: Was Verpächter bei Agri-PV mit Speicher erhalten

Für Agri-PV-Flächen zahlt Ylek­tra 2.500 bis 5.000 Euro Pacht pro Hek­tar und Jahr. Wird zusät­zlich ein Bat­ter­iespe­ich­er errichtet, pacht­en wir diese Fläche geson­dert zu Son­derkon­di­tio­nen. Darüber hin­aus ist der Rück­bau ver­traglich und über eine Bürgschaft abgesichert. Als Eigen­tümer bleiben Sie nach § 4 Bun­des-Boden­schutzge­setz für den Zus­tand Ihres Grund­stücks ver­ant­wortlich. Ein erfahren­er, sol­ven­ter Ver­tragspart­ner ist deshalb wichtiger als das höch­ste Ange­bot.

Fazit

Ins­ge­samt macht der Spe­ich­er-Boom net­z­na­he Flächen wertvoller. Am sich­er­sten und wirtschaftlich­sten sind Pro­jek­te, in denen Bat­ter­iespe­ich­er und Agri-PV densel­ben Net­zan­schluss nutzen und gemein­sam genehmigt wer­den. Genau diesen Ansatz ver­fol­gt Ylek­tra bun­desweit. Hier prüfen wir Ihre Fläche kosten­los.


FAQ: Fläche für Batteriespeicher verpachten

Ist ein Batteriespeicher im Außenbereich privilegiert?

Ja, nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB, wenn er in einem räum­lich-funk­tionalen Zusam­men­hang mit ein­er vorhan­de­nen Anlage zur Nutzung erneuer­bar­er Energien ste­ht, zum Beispiel ein­er Agri-PV-Anlage. Eigen­ständi­ge Spe­ich­er sind nach Nr. 12 nur unter engen Voraus­set­zun­gen priv­i­legiert.

Baut Ylektra auch eigenständige Batteriespeicher?

Nein. Ylek­tra real­isiert Bat­ter­iespe­ich­er nur in Kom­bi­na­tion mit Agri-PV. Denn bei­de nutzen densel­ben Net­zan­schluss, und außer­dem ist der Spe­ich­er bau­rechtlich priv­i­legiert.

Wie hoch ist die Pacht für Agri-PV mit Batteriespeicher?

Für Agri-PV zahlt Ylek­tra 2.500 bis 5.000 Euro pro Hek­tar und Jahr. Die Fläche für einen zusät­zlichen Bat­ter­iespe­ich­er wird geson­dert zu Son­derkon­di­tio­nen gepachtet.

Wer ist für den Rückbau eines Batteriespeichers verantwortlich?

Der Betreiber. Das Bauge­set­zbuch ver­langt für priv­i­legierte Spe­ich­er eine Rück­bau­verpflich­tung ein­schließlich Entsiegelung (§ 35 Abs. 5 BauGB). Ylek­tra sichert den Rück­bau zusät­zlich mit ein­er Bürgschaft ab.

Was fordert der BSW-Solar für Batteriespeicher?

Unter anderem verbindliche Aus­bauziele von 50 GW und 200 GWh bis 2030, Redis­patch am Net­zverknüp­fungspunkt, bessere Bedin­gun­gen für Spe­ich­er an Erzeu­gungsan­la­gen und faire, flex­i­ble Net­zan­schlussvere­in­barun­gen.

Quellen: BSW-Solar, Pressemit­teilung und Posi­tion­spa­pi­er vom Okto­ber 2026 (Mark­t­dat­en: Mark­t­stam­m­daten­reg­is­ter, Daten­stand 12.10.2026); Bauge­set­zbuch § 35; Bun­des-Boden­schutzge­setz § 4.