Der Batteriespeicher-Zubau in Deutschland hat sich fast verdoppelt: In den ersten neun Monaten 2026 gingen laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) rund 8,2 Gigawattstunden neue Speicherkapazität ans Netz, 91 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Am stärksten wachsen dabei die Großbatteriespeicher. Wer eine Fläche für Batteriespeicher verpachten möchte, sollte wissen, welche Projekte genehmigungsfähig und wirtschaftlich sind, und welche nicht.
Die Zahlen: Großspeicher treiben den Batteriespeicher-Boom
Der BSW-Solar hat das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ausgewertet (Datenstand 12. Oktober 2026). Von Januar bis September 2026 wurden mehr als eine halbe Million Batteriespeicher in Betrieb genommen:
- Großbatteriespeicher: rund 3,8 GWh, mehr als vervierfacht gegenüber dem Vorjahreszeitraum und damit etwa die Hälfte des gesamten Zubaus
- Heimspeicher: rund 3,2 GWh (+20 %)
- Gewerbespeicher: rund 0,7 GWh (+67 %)
Für das Gesamtjahr erwartet der Verband insgesamt deutlich über 10 GWh. Weil Nachmeldungen im Register üblich sind, dürften die Werte noch steigen.
Was der BSW-Solar jetzt von der Politik fordert
Trotz des Booms sieht der Verband das Tempo nicht als ausreichend an. In einem Positionspapier mit 15 Maßnahmen fordert er unter anderem:
- Verbindliche Ausbauziele: mindestens 50 GW und 200 GWh Batteriespeicher bis 2030
- Redispatch am Netzverknüpfungspunkt: Speicher hinter dem Netzanschluss sollen Solarstrom zwischenspeichern dürfen, statt dass die Anlage abgeregelt wird
- Co-Location stärker anreizen: Speicher an Erzeugungsanlagen sollen vom Netzbetreiber eine Bezugsleistung erhalten
- Faire, flexible Netzanschlussvereinbarungen mit objektiven Kriterien und reduziertem Baukostenzuschuss
- Baurechtliche Privilegierung praxistauglich gestalten: den Begriff „räumlich-funktionaler Zusammenhang“ klarer fassen
Batteriespeicher müssten „Chefsache“ werden, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Die Vorschläge sollen außerdem in das Netzpaket und die EEG-Novelle einfließen. Wie stark Speicher das Netz entlasten können, zeigt eine vom Verband beauftragte Studie des Fraunhofer IEE: Batterien an Umspannwerken könnten unter den untersuchten Bedingungen bis zu doppelt so viel Photovoltaik im Verteilnetz anschließbar machen.
Genehmigung: Was das Baugesetzbuch für Batteriespeicher regelt
Seit der Gesetzesänderung Ende 2025 enthält das Baugesetzbuch eigene Privilegierungen für Batteriespeicher im Außenbereich. Dabei unterscheidet es klar:
- § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB: Ein Batteriespeicher ist privilegiert, wenn er „in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer vorhandenen Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien steht“, etwa einer Agri-PV-Anlage.
- § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB: Eigenständige Speicher ohne Erzeugungsanlage sind nur unter engen Voraussetzungen privilegiert, unter anderem höchstens 200 Meter von einem Hochspannungs-Umspannwerk oder großen Kraftwerk entfernt, mindestens 4 MW Leistung und mit einer Flächenobergrenze je Gemeinde.
Zudem gilt für alle privilegierten Speicher nach § 35 Abs. 5 BauGB eine Rückbauverpflichtung einschließlich Entsiegelung. Für Flächeneigentümer ist das ein wichtiger Schutz.
Fläche für Batteriespeicher verpachten: Warum Ylektra auf die Kombination setzt
Ylektra realisiert Batteriespeicher ausschließlich in Kombination mit Agri-PV. Eigenständige Speicherprojekte verfolgen wir dagegen bewusst nicht. Die Kombination ist aus drei Gründen effizienter:
- Ein Netzanschluss für beides: Agri-PV und Speicher teilen sich Kabeltrasse und Netzverknüpfungspunkt. Denn der Netzanschluss ist heute der größte Engpass beim Ausbau. Wird er doppelt genutzt, steigt sein Wert.
- Privilegierung nach dem Baugesetzbuch: In Verbindung mit der Agri-PV-Anlage ist der Speicher nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB privilegiert. Ein eigenständiger Speicher müsste dagegen die engen Kriterien der Nr. 12 erfüllen oder über einen eigenen Bebauungsplan laufen.
- Solarstrom speichern statt abregeln: Außerdem nimmt der Speicher Strom auf, wenn das Netz voll ist oder die Preise negativ sind, und speist ihn später ein. Das stärkt die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts und damit die Chance, dass es gebaut wird.
Ein Beispiel ist unser Projekt in Armsheim: rund 50 MW Agri-PV mit einem Großspeicher für zwei bis vier Stunden. Gleichzeitig bleiben dort rund 90 Prozent der Fläche ackerbaulich nutzbar.
Pacht: Was Verpächter bei Agri-PV mit Speicher erhalten
Für Agri-PV-Flächen zahlt Ylektra 2.500 bis 5.000 Euro Pacht pro Hektar und Jahr. Wird zusätzlich ein Batteriespeicher errichtet, pachten wir diese Fläche gesondert zu Sonderkonditionen. Darüber hinaus ist der Rückbau vertraglich und über eine Bürgschaft abgesichert. Als Eigentümer bleiben Sie nach § 4 Bundes-Bodenschutzgesetz für den Zustand Ihres Grundstücks verantwortlich. Ein erfahrener, solventer Vertragspartner ist deshalb wichtiger als das höchste Angebot.
Fazit
Insgesamt macht der Speicher-Boom netznahe Flächen wertvoller. Am sichersten und wirtschaftlichsten sind Projekte, in denen Batteriespeicher und Agri-PV denselben Netzanschluss nutzen und gemeinsam genehmigt werden. Genau diesen Ansatz verfolgt Ylektra bundesweit. Hier prüfen wir Ihre Fläche kostenlos.
FAQ: Fläche für Batteriespeicher verpachten
Ist ein Batteriespeicher im Außenbereich privilegiert?
Ja, nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB, wenn er in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer vorhandenen Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien steht, zum Beispiel einer Agri-PV-Anlage. Eigenständige Speicher sind nach Nr. 12 nur unter engen Voraussetzungen privilegiert.
Baut Ylektra auch eigenständige Batteriespeicher?
Nein. Ylektra realisiert Batteriespeicher nur in Kombination mit Agri-PV. Denn beide nutzen denselben Netzanschluss, und außerdem ist der Speicher baurechtlich privilegiert.
Wie hoch ist die Pacht für Agri-PV mit Batteriespeicher?
Für Agri-PV zahlt Ylektra 2.500 bis 5.000 Euro pro Hektar und Jahr. Die Fläche für einen zusätzlichen Batteriespeicher wird gesondert zu Sonderkonditionen gepachtet.
Wer ist für den Rückbau eines Batteriespeichers verantwortlich?
Der Betreiber. Das Baugesetzbuch verlangt für privilegierte Speicher eine Rückbauverpflichtung einschließlich Entsiegelung (§ 35 Abs. 5 BauGB). Ylektra sichert den Rückbau zusätzlich mit einer Bürgschaft ab.
Was fordert der BSW-Solar für Batteriespeicher?
Unter anderem verbindliche Ausbauziele von 50 GW und 200 GWh bis 2030, Redispatch am Netzverknüpfungspunkt, bessere Bedingungen für Speicher an Erzeugungsanlagen und faire, flexible Netzanschlussvereinbarungen.
Quellen: BSW-Solar, Pressemitteilung und Positionspapier vom Oktober 2026 (Marktdaten: Marktstammdatenregister, Datenstand 12.10.2026); Baugesetzbuch § 35; Bundes-Bodenschutzgesetz § 4.