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Staatssekretär Wetzel kündigt Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle im ersten Quartal 2026 an

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Beim Energiedi­a­log 2026 des Bun­desver­bands Erneuer­bare Energien (BEE) in Berlin hat Frank Wet­zel, Staatssekretär im Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft, den weit­eren zeitlichen Ablauf der energiepoli­tis­chen Vorhaben der Bun­desregierung konkretisiert.

Dem­nach rech­net das Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um mit ersten Auss­chrei­bun­gen im Rah­men der Kraftwerksstrate­gie im Spät­som­mer 2026 sowie mit einem Kabi­nets­beschluss zur Nov­el­le des Erneuer­bare-Energien-Geset­zes (EEG) im ersten Quar­tal 2026. Daran anschließend soll der Par­la­ments­beschluss im Laufe des Jahres 2026 erfol­gen.

Es ist vorge­se­hen, dass die bei­hil­fer­echtliche Genehmi­gung durch die Europäis­che Kom­mis­sion bis Ende 2026 vor­liegt. Auf dieser Grund­lage soll das nov­el­lierte EEG im Jahr 2027 in Kraft treten, während das derzeit gel­tende EEG zum Ende des Jahres 2026 aus­läuft.

Für Agri-PV-Anla­gen wird die EEG-Nov­el­le ins­beson­dere die För­der­mechanik sowie son­stige Anforderun­gen regeln. Dazu zählen unter anderem Vor­gaben zur Aus­gestal­tung der Anla­gen, zur Sich­er­stel­lung der land­wirtschaftlichen Nutzung sowie zu tech­nis­chen und betrieblichen Rah­menbe­din­gun­gen.