“Agri-PV” ist nicht nur ein Begriff, sondern ein neues Konzept, das die Landwirtschaft verändern kann. Es beschreibt die Doppelnutzung von Flächen, die es ermöglicht, gleichzeitig Nahrungsmittel oder Futtermittel zu produzieren und dabei auch noch sauberen Strom durch Photovoltaikanlagen zu erzeugen. Diese Technologie bleibt dabei der landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche treu und eröffnet neue Horizonte für Landwirte.
Ein Lösungsansatz zur Flächenkonkurrenz
Die Idee, Ackerflächen, Grün- und Weideland sowie Flächen für Sonderkulturen auch für die Stromerzeugung zu nutzen, ist eine Antwort auf die wachsende Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen. Der Flächenverbrauch wird durch die energetische Nutzung – sei es durch Windkraft, PV-Freiflächenanlagen oder den Anbau von Energiepflanzen zur Biogasgewinnung – im Zuge der Energiewende weiter ansteigen. Hier kommt die Agri-PV ins Spiel: Sie entschärft diesen Flächenkonflikt und bietet Landwirten eine zusätzliche Einkommensquelle. Darüber hinaus kann die Verschattung durch die Solarmodule die Erträge der Kulturen steigern und das Austrocknen der Böden verhindern.
Definition und Standards der Agri-Photovoltaik
Experten aus verschiedenen Bereichen haben die Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung im Bereich Agri-PV erarbeitet und in der DIN SPEC 91434 festgelegt. Diese Norm bietet einen wertvollen Standard, der von verschiedenen Institutionen genutzt werden kann, um zwischen klassischen PV-Freiflächenanlagen und Agri-PV zu differenzieren.
Die DIN SPEC 91434 konzentriert sich auf die pflanzliche Erzeugung, während die im Juni 2023 veröffentlichte DIN SPEC 91492 speziell die Nutztierhaltung in Agri-PV-Anlagen behandelt und die Anforderungen an diese innovative Bewirtschaftungsform definiert.
Laut der DIN SPEC 91434 gibt es zwei unterschiedliche Agri-PV-Systeme. Kategorie 1 umfasst hoch aufgeständerte Anlagen, die eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung unter den Modulen ermöglichen. Kategorie 2 erlaubt eine Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen. Die Norm definiert auch, wie hoch der Flächenverlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche bei den jeweiligen Anlagensystemen sein darf: In Kategorie 1 darf der Verlust durch Aufbauten und Unterkonstruktionen höchstens 10 % der Gesamtprojektfläche betragen, während in Kategorie 2 ein Verlust von maximal 15 % zulässig ist. Zudem wird die Effizienz der Landnutzung festgelegt, um sicherzustellen, dass auf der Gesamtprojektfläche nach dem Bau der Agri-PV-Anlage mindestens 66 % des Referenzertrags erwirtschaftet wird.
Förderung für besondere Solaranlagen
Die Agri-Photovoltaik wird als besondere Solaranlage gefördert, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei sind Größen über und unter 1 MWp zu differenzieren sowie privilegierte und nicht privilegierte Anlagen
Agri-PV über 1 MWp
Besondere Solaranlagen, die über 1 MWp liegen, müssen an den EEG-Ausschreibungen des ersten Segments teilnehmen (§ 37d EEG). Diese Ausschreibungen finden von 2023 bis 2029 an den Gebotsterminen 1. März, 1. Juli und 1. Dezember statt. Die Bundesnetzagentur führt ein zweistufiges Zuschlagsverfahren ein, bei dem besondere Solaranlagen bevorzugt behandelt werden. In der ersten Zuschlagsrunde werden zuerst die Zuschläge für besondere Solaranlagen erteilt. Ein genau definiertes Volumen für diese Anlagen pro Jahr wurde festgelegt, das sich Jahr für Jahr erhöht: 300 MW installierte Leistung in 2024 bis 2075 MW im Jahr 2029. Erst danach werden die anderen, förderfähigen Anlagen berücksichtigt, und zwar in Höhe des verbleibenden Ausschreibungsvolumens für das jeweilige Jahr. Nach § 37 b Absatz 2 gilt für besondere Solaranlagen bei den Ausschreibungen ein abweichender Höchstwert, der 2024 bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde liegt. Ab 2025 ergibt sich der Höchstwert aus dem um 8 Prozent erhöhten Durchschnitt der Gebotswerte des jeweils höchsten im Untersegment für besondere Solaranlagen bezuschlagten Gebotes der letzten drei Gebotstermine, wobei der Höchstwert jedoch 9,5 Cent pro Kilowattstunde nicht überschreiten darf.
Agri-PV unter 1 MWp
Diese Anlagen erhalten einen höheren Vergütungssatz durch das EEG als reguläre Freiflächenanlagen. Der anzulegende Wert von 7 ct/kWh der üblichen Solarstroms erhöht sich 2024 um 2,5 ct/kWh (§ 48 Abs. 1b EEG). Somit müssen die Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW nicht an der Ausschreibung teilnehmen und erhalten bei Einspeisung eine Förderung von 9,5 ct/kWh.
Privilegierte Agri-PV
Agri-PV-Anlagen mit einer Größe von bis zu 2,5 ha sind baurechtlich gemäß § 35 Baugesetzbuch privilegiert, sofern Sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu einem Landwirtschafts‑, Forst- oder Gartenbaubetrieb errichtet werden. Das bedeutet, dass für diese Anlagen ein Bauantrag ohne vorherige Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt werden kann.
Naturschutz und Agri-PV
Geförderte Agri-Photovoltaik-Anlagen müssen keine naturschutzfachlichen Mindestkriterien erfüllen, die für normale geförderte Freiflächenanlagen gelten. Es wird argumentiert, dass Agri-Photovoltaik bereits durch die zusätzlichen Anforderungen eine bessere Vereinbarkeit von Landnutzung und Energieerzeugung bietet.
Anwendungsmöglichkeiten der Agri-PV
Die Integration von Agri-Photovoltaik in bestehende landwirtschaftliche Systeme eröffnet zahlreiche spannende Möglichkeiten. Besonders vielversprechend ist die Überdachung von Sonderkulturen oder mehrjährigen Kulturen, die eine höhere Wertschöpfung pro Fläche ermöglichen. Hierbei sind insbesondere der Anbau von Beeren oder Äpfeln sowie schattentoleranten Gemüsekulturen hervorzuheben. Auch der Einsatz von vertikal errichteten bifazialen Modulen auf Acker- oder Grünland erweist sich als sinnvoll. Zusätzlich kommen sogenannte Tracker-Systeme zum Einsatz, bei denen die PV-Module ein- oder zweiachsig der Sonne nachgeführt werden. Diese Anlagen bieten den Vorteil, dass sie die Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen erleichtern, da sie senkrecht aufgestellt werden können, was das Durchfahren mit landwirtschaftlichen Geräten ermöglicht.
Akzeptanz
Es ist unbestreitbar, dass auch die Agri-Photovoltaik das Landschaftsbild verändert. Im Gegensatz zu klassischen PV-Freiflächenanlagen ist die Bebauung mit Modulen in einigen Varianten der Agri-Photovoltaik weniger konzentriert. Insbesondere der Einsatz von vertikalen Modulen könnte dazu beitragen, die Akzeptanz für Solaranlagen in der öffentlichen Meinung und bei Landwirten zu stärken. Befürworter der kombinierten Flächennutzung hoffen, dass das Argument der Flächenkonkurrenz zwischen Energieerzeugung und der Produktion von Lebens- oder Futtermitteln weitgehend entfällt.
In der Regel stehen die Menschen einem Erneuerbare-Energien-Projekt positiver gegenüber, wenn sie bereits in der Planungsphase miteinbezogen werden. Eine Agri-Photovoltaikanlage kann zusätzliche Pluspunkte gewinnen, wenn sie so konzipiert ist, dass auch die Natur davon profitiert.
Sollten Sie Interesse an einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung zu Agri-PV haben, lassen Sie uns Ihre Kontaktdaten zukommen und wir melden uns unverzüglich bei Ihnen:
