Next2Sun AG, Deutschlands bekanntester Anbieter vertikaler bifazialer Agri-PV Systeme, steht vor einer möglichen Insolvenz. Die laufende Aktienemission mit einem Zielvolumen von 5 Millionen Euro brachte bis zum 19. September nur einen Teil des notwendigen Kapitals zusammen. Läuft die Frist am 25. September ohne ausreichendes Volumen aus, müssen die Muttergesellschaft und mindestens zwei der fünf Tochtergesellschaften Insolvenz anmelden – trotz einer Projektpipeline von rund 300 MW, Lieferzielen von 50 MW (2026) und 70 MW (2027) und der erst im Herbst 2025 ans Netz gegangenen 17,4‑MW-Anlage an der Frankfurter Startbahn West.
Nur eine Woche zuvor hatte es bereits Enerparc getroffen: Der Hamburger Entwickler mit 3,8 GW im Betrieb, 90 Projekten im Bau und 1,5 GW Pipeline meldete Anfang September vorläufige Insolvenz an, nachdem im Juni eine projektbezogene Finanzierungsrunde gescheitert war – Gesamtverbindlichkeiten: rund 3 Milliarden Euro. Der Insolvenzverwalter stellte klar, dass kein Zusammenhang zur BaFin-Intervention bei der Berenberg Bank bestehe. Der eigentliche Auslöser war schlicht, dass eine Bank- bzw. Investorenfinanzierung nicht mehr zustande kam.
Zwei sehr unterschiedliche Unternehmen, zwei unterschiedliche unmittelbare Auslöser – aber derselbe Hintergrund: eine Finanzierungslandschaft, in der Banken und institutionelle Investoren deutscher Erneuerbaren-Projektfinanzierung 2026 spürbar zurückhaltender begegnen. Next2Sun benennt das offen: „nicht genehmigte Agri-PV-Förderung” aus 2025 und fehlender Zugang zu institutioneller Finanzierung. Wenn selbst so ein etablierter Player wie Enerparc keine Projektfinanzierung mehr bekommt, zeigt das: Es ist kein Einzelfall, sondern ein Marktumfeld.
Der eigentliche Zeitdruck: ein auslaufendes EEG und ein enger Fahrplan
Der Grund für diese Zurückhaltung liegt zu einem erheblichen Teil in Berlin und Brüssel. Seit Mai 2024 wartet das Solarpaket I auf die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission – fast 18 Monate ohne Entscheidung. Die Genehmigung ist auch nicht mehr zu erwarten. Doch das Problem ist inzwischen größer: Die beihilferechtliche Genehmigung für wesentliche Teile des bestehenden EEG läuft zum Jahresende 2026 aus. Ohne rechtzeitigen Anschluss droht eine Lücke, in der Neuinvestitionen in Wind- und PV-Projekte ohne gesicherte Förderbasis stünden – exakt die Art von Unsicherheit, die Banken aktuell von Projektfinanzierungen abschreckt.
Der Fahrplan dafür ist eng: Der Regierungsentwurf des EEG 2027 liegt seit 8. September 2026 als Bundestagsdrucksache 21/7867 vor. Die 1. Lesung ist für Donnerstag, 24. September (ca. 20:10–20:35 Uhr), gemeinsam mit Netzpaket, EnEfG-Novelle und BEHG-Novelle terminiert, mit anschließender Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Der Bundesrat befasst sich erstmals am 25. September mit dem EEG 2027. Ziel ist das Inkrafttreten des neuen EEG zum 1. Januar 2027 – und selbst danach steht die EU-Genehmigung noch aus. Der BDEW bringt es auf den Punkt: „Die Zeit drängt. Die EU-Kommission muss das EEG noch beihilferechtlich genehmigen, damit ab dem 1. Januar 2027 in neue Wind- und Photovoltaikprojekte investiert werden kann.” Verbände fordern deshalb einen zügigen Abschluss des Verfahrens; die Ausschussberatungen sind die wahrscheinlichste Phase für inhaltliche Änderungsanträge.
Inhaltlich bringt der Regierungsentwurf des EEG 2027 für Agri-PV gegenüber dem Kabinettsbeschluss vom 29. Juli keine Überraschungen: Der Aufständerungsbonus von +0,5 ct/kWh (Agri-PV Kategorie I und II), der anzulegende Wert für 1 MW Freiflächenanlagen von 6,2 ct/kWh, der Höchstwert bei der Ausschreibung von 5,9 ct/kWh im ersten Segment und das Ausschreibungsvolumen von 14.000 MW/Jahr bleiben unverändert. Anders als beim ausgelaufenen Sondersegment hängt dieser Bonus nicht an einer separaten, gesondert zu notifizierenden Förderschiene – ein Unterschied, der im aktuellen Umfeld an Gewicht gewinnt.
Was das für Ylektra – und für Partner von Ylektra – bedeutet
Für Ylektra ergibt sich aus dem Regierungsentwurf kein Anpassungsbedarf an der eigenen Strategie: Die Agri-PV-Konditionen stehen im Kern fest, seit sie erstmals im Kabinettsbeschluss auftauchten. Beobachtet wird stattdessen konsequent die Ausschussphase – dort entstehen erfahrungsgemäß die relevanten Änderungen –, ebenso wie das Netzpaket, das mit der Standortsteuerung in Netz-Hot-Spot-Regionen eine neue, bereits vor Gebotsabgabe zu prüfende Netzverträglichkeit einführt. Projekte, die auf dieser Basis kalkulieren, statt auf eine noch ausstehende Sonderförderung zu setzen, sind von der aktuellen Finanzierungskrise strukturell weniger betroffen – ein Unterschied, der für Landeigentümer und Kommunen bei der Wahl des Entwicklungspartners in den kommenden Monaten relevanter wird als in ruhigeren Marktphasen.
Fazit
Next2Sun und Enerparc sind keine Ausreißer, sondern Frühindikatoren. Die eigentliche Frage der kommenden Wochen lautet nicht, ob einzelne Unternehmen ihre Finanzierung sichern, sondern ob Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission das EEG 2027 rechtzeitig vor Jahresende durch alle drei Stationen bringen. Bis dahin bleibt die Wahl bankfähiger, auf Fundamentaldaten statt auf Sonderförderung kalkulierter Projekte der wirksamste Schutz gegen genau das Szenario, das gerade zwei Unternehmen der Branche an den Rand der Existenz bringt.
FAQ
Warum droht Next2Sun die Insolvenz?
Die laufende Aktienemission (Ziel: 5 Mio. €) hat bis zum 19. September nur einen Teil der Summe erzielt. Scheitert sie bis zum 25. September endgültig, müssen die Muttergesellschaft und mindestens zwei Tochtergesellschaften Insolvenz anmelden. Als Gründe nennt Next2Sun die noch nicht genehmigte Agri-PV-Förderung und fehlende institutionelle Finanzierung.
Was ist bei Enerparc passiert?
Enerparc meldete Anfang September 2026 vorläufige Insolvenz an, nachdem eine projektbezogene Finanzierungsrunde im Juni gescheitert war. Der Insolvenzverwalter verneinte einen Zusammenhang mit der BaFin-Intervention bei Berenberg. Ein Investorenverkaufsprozess für die 3,8‑GW-Plattform soll in Kürze starten.
Warum ist der Zeitplan für das EEG 2027 so kritisch?
Die beihilferechtliche Genehmigung für wesentliche Teile des heutigen EEG läuft zum Jahresende 2026 aus. Das EEG 2027 muss bis dahin Bundestag und Bundesrat passieren und zusätzlich noch von der EU-Kommission genehmigt werden – ein enger Fahrplan, den Verbände wie der BDEW ausdrücklich als Risiko benennen.
Ändert sich für Agri-PV-Projekte inhaltlich noch etwas?
Nach aktuellem Stand nicht: Der Regierungsentwurf übernimmt die Agri-PV-Konditionen aus dem Kabinettsbeschluss vom 29. Juli unverändert (Aufständerungsbonus +0,5 ct/kWh, anzulegender Wert 6,2 ct/kWh, Höchstwert 5,9 ct/kWh, 14.000 MW/Jahr). Änderungen sind am ehesten noch in den Ausschussberatungen zu erwarten.
Was bedeutet die aktuelle Finanzierungskrise für Landeigentümer und Kommunen?
Sie erhöht den Wert eines Entwicklungspartners, dessen Kalkulation nicht von einer noch ausstehenden Sonderförderung abhängt, sondern auf soliden Grundstücks- und Netzanschluss-Fundamentaldaten sowie dem regulären, bereits feststehenden EEG-2027-Rahmen basiert.
