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Next2Sun und Enerparc: Zwei (drohende) Insolvenzen, ein gemeinsamer Nenner

Next2Sun AG, Deutsch­lands bekan­ntester Anbi­eter ver­tikaler bifazialer Agri-PV Sys­teme, ste­ht vor ein­er möglichen Insol­venz. Die laufende Aktiene­mis­sion mit einem Zielvol­u­men von 5 Mil­lio­nen Euro brachte bis zum 19. Sep­tem­ber nur einen Teil des notwendi­gen Kap­i­tals zusam­men. Läuft die Frist am 25. Sep­tem­ber ohne aus­re­ichen­des Vol­u­men aus, müssen die Mut­terge­sellschaft und min­destens zwei der fünf Tochterge­sellschaften Insol­venz anmelden – trotz ein­er Pro­jek­t­pipeline von rund 300 MW, Lieferzie­len von 50 MW (2026) und 70 MW (2027) und der erst im Herb­st 2025 ans Netz gegan­genen 17,4‑MW-Anlage an der Frank­furter Start­bahn West.

Nur eine Woche zuvor hat­te es bere­its Ener­parc getrof­fen: Der Ham­burg­er Entwick­ler mit 3,8 GW im Betrieb, 90 Pro­jek­ten im Bau und 1,5 GW Pipeline meldete Anfang Sep­tem­ber vor­läu­fige Insol­venz an, nach­dem im Juni eine pro­jek­t­be­zo­gene Finanzierungsrunde gescheit­ert war – Gesamtverbindlichkeit­en: rund 3 Mil­liar­den Euro. Der Insol­ven­zver­wal­ter stellte klar, dass kein Zusam­men­hang zur BaFin-Inter­ven­tion bei der Beren­berg Bank beste­he. Der eigentliche Aus­lös­er war schlicht, dass eine Bank- bzw. Inve­storen­fi­nanzierung nicht mehr zus­tande kam.

Zwei sehr unter­schiedliche Unternehmen, zwei unter­schiedliche unmit­tel­bare Aus­lös­er – aber der­selbe Hin­ter­grund: eine Finanzierungs­land­schaft, in der Banken und insti­tu­tionelle Inve­storen deutsch­er Erneuer­baren-Pro­jek­t­fi­nanzierung 2026 spür­bar zurück­hal­tender begeg­nen. Next2Sun benen­nt das offen: „nicht genehmigte Agri-PV-Förderung” aus 2025 und fehlen­der Zugang zu insti­tu­tioneller Finanzierung. Wenn selb­st so ein etabliert­er Play­er wie Ener­parc keine Pro­jek­t­fi­nanzierung mehr bekommt, zeigt das: Es ist kein Einzelfall, son­dern ein Mark­tum­feld.

Der eigentliche Zeitdruck: ein auslaufendes EEG und ein enger Fahrplan

Der Grund für diese Zurück­hal­tung liegt zu einem erhe­blichen Teil in Berlin und Brüs­sel. Seit Mai 2024 wartet das Solarpaket I auf die bei­hil­fer­echtliche Genehmi­gung der EU-Kom­mis­sion – fast 18 Monate ohne Entschei­dung. Die Genehmi­gung ist auch nicht mehr zu erwarten. Doch das Prob­lem ist inzwis­chen größer: Die bei­hil­fer­echtliche Genehmi­gung für wesentliche Teile des beste­hen­den EEG läuft zum Jahre­sende 2026 aus. Ohne rechtzeit­i­gen Anschluss dro­ht eine Lücke, in der Neuin­vesti­tio­nen in Wind- und PV-Pro­jek­te ohne gesicherte Förder­ba­sis stün­den – exakt die Art von Unsicher­heit, die Banken aktuell von Pro­jek­t­fi­nanzierun­gen abschreckt.

Der Fahrplan dafür ist eng: Der Regierungsen­twurf des EEG 2027 liegt seit 8. Sep­tem­ber 2026 als Bun­destags­druck­sache 21/7867 vor. Die 1. Lesung ist für Don­ner­stag, 24. Sep­tem­ber (ca. 20:10–20:35 Uhr), gemein­sam mit Net­z­paket, EnE­fG-Nov­el­le und BEHG-Nov­el­le ter­miniert, mit anschließen­der Über­weisung an den Auss­chuss für Wirtschaft und Energie. Der Bun­desrat befasst sich erst­mals am 25. Sep­tem­ber mit dem EEG 2027. Ziel ist das Inkraft­treten des neuen EEG zum 1. Jan­u­ar 2027 – und selb­st danach ste­ht die EU-Genehmi­gung noch aus. Der BDEW bringt es auf den Punkt: „Die Zeit drängt. Die EU-Kom­mis­sion muss das EEG noch bei­hil­fer­echtlich genehmi­gen, damit ab dem 1. Jan­u­ar 2027 in neue Wind- und Pho­to­voltaikpro­jek­te investiert wer­den kann.” Ver­bände fordern deshalb einen zügi­gen Abschluss des Ver­fahrens; die Auss­chuss­ber­atun­gen sind die wahrschein­lich­ste Phase für inhaltliche Änderungsanträge.

Inhaltlich bringt der Regierungsen­twurf des EEG 2027 für Agri-PV gegenüber dem Kabi­netts­beschluss vom 29. Juli keine Über­raschun­gen: Der Auf­stän­derungs­bonus von +0,5 ct/kWh (Agri-PV Kat­e­gorie I und II), der anzule­gende Wert für 1 MW Frei­flächenan­la­gen von 6,2 ct/kWh, der Höchst­wert bei der Auss­chrei­bung von 5,9 ct/kWh im ersten Seg­ment und das Auss­chrei­bungsvol­u­men von 14.000 MW/Jahr bleiben unverän­dert. Anders als beim aus­ge­laufe­nen Son­der­seg­ment hängt dieser Bonus nicht an ein­er sep­a­rat­en, geson­dert zu noti­fizieren­den Förder­schiene – ein Unter­schied, der im aktuellen Umfeld an Gewicht gewin­nt.

Was das für Ylektra – und für Partner von Ylektra – bedeutet

Für Ylek­tra ergibt sich aus dem Regierungsen­twurf kein Anpas­sungs­be­darf an der eige­nen Strate­gie: Die Agri-PV-Kon­di­tio­nen ste­hen im Kern fest, seit sie erst­mals im Kabi­netts­beschluss auf­taucht­en. Beobachtet wird stattdessen kon­se­quent die Auss­chussphase – dort entste­hen erfahrungs­gemäß die rel­e­van­ten Änderun­gen –, eben­so wie das Net­z­paket, das mit der Stan­dort­s­teuerung in Netz-Hot-Spot-Regio­nen eine neue, bere­its vor Gebotsab­gabe zu prüfende Net­zverträglichkeit ein­führt. Pro­jek­te, die auf dieser Basis kalkulieren, statt auf eine noch ausste­hende Son­der­förderung zu set­zen, sind von der aktuellen Finanzierungskrise struk­turell weniger betrof­fen – ein Unter­schied, der für Lan­deigen­tümer und Kom­munen bei der Wahl des Entwick­lungspart­ners in den kom­menden Monat­en rel­e­van­ter wird als in ruhigeren Mark­t­phasen.

Fazit

Next2Sun und Ener­parc sind keine Aus­reißer, son­dern Frühindika­toren. Die eigentliche Frage der kom­menden Wochen lautet nicht, ob einzelne Unternehmen ihre Finanzierung sich­ern, son­dern ob Bun­destag, Bun­desrat und EU-Kom­mis­sion das EEG 2027 rechtzeit­ig vor Jahre­sende durch alle drei Sta­tio­nen brin­gen. Bis dahin bleibt die Wahl bank­fähiger, auf Fun­da­men­tal­dat­en statt auf Son­der­förderung kalkuliert­er Pro­jek­te der wirk­sam­ste Schutz gegen genau das Szenario, das ger­ade zwei Unternehmen der Branche an den Rand der Exis­tenz bringt.


FAQ

Warum dro­ht Next2Sun die Insol­venz?
Die laufende Aktiene­mis­sion (Ziel: 5 Mio. €) hat bis zum 19. Sep­tem­ber nur einen Teil der Summe erzielt. Scheit­ert sie bis zum 25. Sep­tem­ber endgültig, müssen die Mut­terge­sellschaft und min­destens zwei Tochterge­sellschaften Insol­venz anmelden. Als Gründe nen­nt Next2Sun die noch nicht genehmigte Agri-PV-Förderung und fehlende insti­tu­tionelle Finanzierung.

Was ist bei Ener­parc passiert?
Ener­parc meldete Anfang Sep­tem­ber 2026 vor­läu­fige Insol­venz an, nach­dem eine pro­jek­t­be­zo­gene Finanzierungsrunde im Juni gescheit­ert war. Der Insol­ven­zver­wal­ter verneinte einen Zusam­men­hang mit der BaFin-Inter­ven­tion bei Beren­berg. Ein Inve­storen­verkauf­sprozess für die 3,8‑GW-Plattform soll in Kürze starten.

Warum ist der Zeit­plan für das EEG 2027 so kri­tisch?
Die bei­hil­fer­echtliche Genehmi­gung für wesentliche Teile des heuti­gen EEG läuft zum Jahre­sende 2026 aus. Das EEG 2027 muss bis dahin Bun­destag und Bun­desrat passieren und zusät­zlich noch von der EU-Kom­mis­sion genehmigt wer­den – ein enger Fahrplan, den Ver­bände wie der BDEW aus­drück­lich als Risiko benen­nen.

Ändert sich für Agri-PV-Pro­jek­te inhaltlich noch etwas?
Nach aktuellem Stand nicht: Der Regierungsen­twurf übern­immt die Agri-PV-Kon­di­tio­nen aus dem Kabi­netts­beschluss vom 29. Juli unverän­dert (Auf­stän­derungs­bonus +0,5 ct/kWh, anzule­gen­der Wert 6,2 ct/kWh, Höchst­wert 5,9 ct/kWh, 14.000 MW/Jahr). Änderun­gen sind am ehesten noch in den Auss­chuss­ber­atun­gen zu erwarten.

Was bedeutet die aktuelle Finanzierungskrise für Lan­deigen­tümer und Kom­munen?
Sie erhöht den Wert eines Entwick­lungspart­ners, dessen Kalku­la­tion nicht von ein­er noch ausste­hen­den Son­der­förderung abhängt, son­dern auf soli­den Grund­stücks- und Net­zan­schluss-Fun­da­men­tal­dat­en sowie dem reg­ulären, bere­its fest­ste­hen­den EEG-2027-Rah­men basiert.