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Neue Flächenkategorien geben Kommunen mehr Gestaltungsspielraum für PV-Freiflächenanlagen, Agri-PV und Batteriespeicher

Im Geset­zge­bungsver­fahren zur Beschle­u­ni­gung erneuer­bar­er Energien spielt die Frage der Flächen­nutzung für Solaren­ergie eine zen­trale Rolle. Der Bun­desrat hat angeregt, dass neben ein­er „Neg­a­tivliste“ von Flächen, die von der Nutzung aus­geschlossen sind, auch gezielt Pos­i­tivflächen aus­gewiesen wer­den soll­ten. Diese kön­nten durch Strate­gis­che Umweltverträglichkeit­sprü­fun­gen (SUP) bes­timmt wer­den und Flächen iden­ti­fizieren, die sich beson­ders für den Aus­bau der Solaren­ergie eignen. Ein solch­er Ansatz kön­nte sich­er­stellen, dass PV-Anla­gen auf Flächen real­isiert wer­den, die sich land­schaftlich und ökol­o­gisch dafür eignen, während wertvolle Natur­räume unberührt bleiben.

Geplante Neuerungen für Solarenergie

Zwei zen­trale Neuerun­gen, die Solaren­ergiege­bi­ete und die Beschle­u­ni­gungs­ge­bi­ete für Solaren­ergie, sollen im Bauge­set­zbuch (BauGB) ver­ankert wer­den:

• § 249b BauGB: Schafft für Gemein­den die Möglichkeit, im Flächen­nutzungs­plan Solaren­ergiege­bi­ete im Außen­bere­ich auszuweisen.

• § 249c BauGB: Ergänzt den rechtlichen Rah­men um Beschle­u­ni­gungs­ge­bi­ete für Solaren­ergie, die stren­geren Anforderun­gen unter­liegen und auf eine schnelle Real­isierung der Pro­jek­te aus­gelegt sind.

Auch Ylek­tra ver­fol­gt die Entwick­lun­gen im Geset­zge­bungsver­fahren aufmerk­sam und sieht in diesen Änderun­gen große Chan­cen für beste­hende und kün­ftige Pro­jek­te. Für PV-Frei­flächenan­la­gen, Agri-PV-Pro­jek­te und Bat­ter­iespe­icher­lö­sun­gen kön­nten die neuen Regelun­gen eine pos­i­tive Dynamik erzeu­gen, da sich Pro­jek­te durch die vere­in­fachte Ausweisung und pri­or­isierte Genehmi­gung kün­ftig schneller umset­zen lassen.

Solarenergiegebiete: Neue Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen

Kom­munen kön­nten mit den neuen Solaren­ergiege­bi­eten aktiv in die Flächen­nutzung ein­greifen und so gezielt Flächen für PV-Anla­gen bes­tim­men. Diese Gebi­ete wer­den im Flächen­nutzungs­plan ver­ankert und bieten eine ver­lässliche Pla­nungs­grund­lage für die Instal­la­tion von Pho­to­voltaikan­la­gen. Zusät­zlich kön­nten hier auch Flächen für Bat­ter­iespe­ich­er aus­gewiesen wer­den, die für den funk­tionellen Betrieb der PV-Anla­gen dien­lich sind.

Durch die Ausweisung von Solaren­ergiege­bi­eten kön­nten Kom­munen die Entwick­lung von PV-Anla­gen beschle­u­ni­gen und den Anla­gen­bau stärk­er steuern. Flächen, die als Solaren­ergiege­bi­et aus­gewiesen sind, gel­ten als bevorzugt für PV-Anla­gen geeignet, was auch ihre Vergü­tung im Rah­men des Erneuer­bare-Energien-Geset­zes (EEG) fördern kön­nte. Gle­ichzeit­ig soll die Ausweisung solch­er Flächen ermöglichen, dass spez­i­fis­che Bebau­ungspläne für PV-Anla­gen kün­ftig ent­fallen – eine Vere­in­fachung, die das Genehmi­gungsver­fahren erhe­blich beschle­u­ni­gen dürfte. Diese Entwick­lun­gen kön­nten Ylek­tras Pro­jek­t­pipeline zusät­zlich stärken und den Weg zu neuen nach­halti­gen Energievorhaben beschle­u­ni­gen.

Umwelt- und Landschaftsschutz: Abwägungen im Flächennutzungsplan

Ein wichtiger Aspekt bei der Ausweisung von Solaren­ergiege­bi­eten ist die Abwä­gung mit anderen Umwelt- und Land­schafts­be­lan­gen. Die Gemein­den müssen prüfen, wie sich PV-Anla­gen auf den Denkmalschutz, den Boden­schutz und das Land­schafts­bild auswirken. Beson­ders im ländlichen Raum kön­nte der Aus­bau von PV-Anla­gen Ein­fluss auf das Orts- und Land­schafts­bild sowie auf Erhol­ungs­flächen nehmen. Ein aus­ge­wo­gen­er Flächen­nutzungs­plan soll sich­er­stellen, dass Solaren­ergiege­bi­ete das Land­schafts­bild und die Umwelt so wenig wie möglich beein­trächti­gen und gle­ichzeit­ig die Energiewende effek­tiv vorantreiben.

Beschleunigungsgebiete für Solarenergie: Spezielle Flächen für schnelle Umsetzung

Während Solaren­ergiege­bi­ete als generelle Vor­rangflächen für Solarpro­jek­te dienen, sind Beschle­u­ni­gungs­ge­bi­ete für Solaren­ergie speziell für eine rasche Real­isierung vorge­se­hen. Hier gel­ten höhere Anforderun­gen an die Auswahl und die Nutzung der Flächen, um die Umset­zung zu beschle­u­ni­gen. Diese Beschle­u­ni­gungs­ge­bi­ete kön­nten auch ver­siegelte und bere­its bebaute Flächen umfassen, etwa still­gelegte Gewer­be­flächen oder Park­platzflächen. Durch diese Pri­or­isierung kön­nen Pro­jek­te auf solchen Flächen eben­falls mit höher­er Geschwindigkeit umge­set­zt wer­den.