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Netzengpassgebiete: Was die neue BMWE-Studie für die Standortwahl von Agri-PV-Projekten bedeutet

Das Wichtig­ste in Kürze

  • Nur 5 % der Umspan­nwerke sind 2024 für PV kapaz­ität­slim­i­tiert (Net­zeng­pass­ge­bi­ete) – 95 % ste­hen ohne Ein­schränkung zur Ver­fü­gung.
  • Das neue Net­z­paket kop­pelt Redis­patch-Entschädi­gung an den Stan­dort: reduzierte Vergü­tung in Net­zeng­pass­ge­bi­eten, gedeck­elt auf 20 % des Jahre­ser­trags, befris­tet auf 6 Jahre.
  • Nur 9 % des PV-Zubaus 2025 lag in Eng­pass­ge­bi­eten, verur­sachte aber den Großteil des Redis­patch-Anstiegs – das Prob­lem ist hochkonzen­tri­ert, nicht flächen­deck­end.
  • Agri-PV-Entwick­ler wie Ylek­tra prof­i­tieren von größer­er Stan­dort­flex­i­bil­ität, um Net­zeng­pass­ge­bi­ete gezielt zu ver­mei­den.

Wer heute eine Frei­flächen- oder Agri-PV-Anlage entwick­elt, kann sich nicht mehr allein auf Ein­strahlung, Flächen­ver­füg­barkeit und Net­zan­schlusszusage ver­lassen. Mit dem Net­z­paket der Bun­desregierung rückt eine neue Vari­able in den Vorder­grund: der Sta­tus des Anschlussnet­zes als kapaz­ität­slim­i­tiertes Net­zge­bi­et – im poli­tis­chen Sprachge­brauch auch als Net­zeng­pass­ge­bi­et beze­ich­net. Am 8. Sep­tem­ber 2026 hat E‑Bridge Con­sult­ing im Auf­trag des Bun­desmin­is­teri­ums für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Daten­grund­lage vorgelegt, auf der dieses neue Steuerungsin­stru­ment auf­baut. Die Ergeb­nisse sind für PV- und Agri-PV-Entwick­ler unmit­tel­bar hand­lungsrel­e­vant.

Das Problem: PV-Zubau schneller als Netzausbau

Der beschle­u­nigte Aus­bau der Pho­to­voltaik trifft in einzel­nen Regio­nen auf Verteil­net­ze, die mit dem Tem­po nicht Schritt hal­ten. Die Folge sind wach­sende Redis­patch-Men­gen und steigende Sys­temkosten – und ein Anreizprob­lem: Neue PV-Anla­gen entste­hen teils dort, wo bere­its heute über­durch­schnit­tlich abgeregelt wird, und ver­schär­fen damit genau die Eng­pässe, die sie eigentlich mit­fi­nanzieren. Ohne steuern­des Kor­rek­tiv dro­hte sich dieser Effekt mit fortschre­i­t­en­dem Zubau zu ver­stärken.

Der regulatorische Rahmen: Netzpaket und Standortsteuerung

Der Kabi­netts­beschluss vom 29. Juli 2026 zu EEG-Nov­el­le und Net­zan­schlusspaket adressiert genau dieses Prob­lem. Kernidee: Anla­gen, die sich bewusst an einem als kapaz­ität­slim­i­tiert aus­gewiese­nen Umspan­nwerk oder Leitungsab­schnitt anschließen lassen, erhal­ten im Fall ein­er Redis­patch-Abregelung eine reduzierte Entschädi­gung – für PV gedeck­elt auf 20 Prozent des Jahre­ser­trags, befris­tet auf sechs Jahre. Gebote sind kün­ftig an das konkrete Flurstück gebun­den, sodass die Net­zverträglichkeit des Stan­dorts bere­its vor Gebotein­re­ichung geprüft wer­den muss.

Voraus­set­zung für diese Stan­dort­s­teuerung ist eine trans­par­ente, deutsch­landweit kon­sis­tente Ausweisung kapaz­ität­slim­i­tiert­er Net­zge­bi­ete durch die Verteil­net­z­be­treiber – maßge­blich anhand ein­er Abregelungsquote von über fünf Prozent im Vor­jahr, tech­nolo­giespez­i­fisch getren­nt für PV und Wind, befris­tet und regelmäßig über­prüft. Genau diese Ausweisungsmethodik liefert die E‑Bridge-Studie: Sie wurde in Abstim­mung mit dem BDEW und 21 von Redis­patch betrof­fe­nen Hochspan­nungsnet­z­be­treibern erar­beit­et und wertet rund 3.000 Umspan­nwerke auf Basis von Mark­t­stam­m­daten­reg­is­ter, Open­StreetMap, Netztransparenz.de sowie Wet­ter- und Geo­dat­en aus – mit Fokus auf das Jahr 2024, für das die Daten­lage am belast­barsten ist.

Die Ergebnisse: PV-Zubau bleibt weitgehend unberührt

Für Pho­to­voltaik zeigt die Studie: 2024 sind rund fünf Prozent der Umspan­nwerke kapaz­ität­slim­i­tiert – 95 Prozent des Net­zes ste­hen PV-Anla­gen ohne Ein­schränkung zur Ver­fü­gung. Wie bei anderen Erzeu­gung­stech­nolo­gien ist die Lim­i­tierung kein flächen­deck­endes Phänomen, son­dern konzen­tri­ert sich auf einzelne Net­zge­bi­ete mit struk­turell begren­zter Net­za­uf­nah­meka­paz­ität, in denen bere­its heute hohe PV-Ein­speisung auf wiederkehrende Eng­pässe trifft.

Netzangpassgebiete für PV in Deutschland
Net­zeng­pass­ge­bi­ete entsprechend dem Net­z­paket 2027 (Quelle: E‑Bridge Con­sult­ing GmbH)

2025 stieg der Anteil kapaz­ität­slim­i­tiert­er Net­zge­bi­ete infolge des PV-Zubaus gegenüber 2024 weit­er an. Die räum­liche Verteilung zeigt eine klare Konzen­tra­tion auf Regio­nen mit bere­its hoher PV-Durch­dringung – für neue Pro­jek­te in genau diesen Gebi­eten steigt damit das Risiko, unter die neue Stan­dort­s­teuerung zu fallen.E

Gle­ichzeit­ig belegt die Studie, wie punk­tuell das Prob­lem tat­säch­lich ist: 2025 ent­fie­len nur rund neun Prozent des betra­chteten PV-Zubaus auf kapaz­ität­slim­i­tierte Umspan­nwerke – diese weni­gen Stan­dorte verur­sacht­en jedoch den über­wiegen­den Teil des gesamten Anstiegs der Redis­patch­menge (rund 72 Prozent, PV und Wind zusam­mengenom­men). Die weit über­wiegende Mehrheit neuer PV-Anla­gen entste­ht damit weit­er­hin dort, wo sie ohne nen­nenswerte Abregelung ins Netz inte­gri­ert wer­den kann. Zum Ver­gle­ich: Bei der Winden­ergie zeigt sich ein ganz ähn­lich­es Muster mit einem noch etwas gerin­geren Anteil betrof­fen­er Umspan­nwerke – ein Hin­weis, dass das Steuerungsin­stru­ment tech­nolo­gieüber­greifend gezielt auf einzelne Hotspots wirkt, statt den Aus­bau struk­turell zu brem­sen.

Was das für die Projektentwicklung heißt

Für Ylek­tra bestätigt die Studie einen Ansatz, den wir in der Flächenakquise bere­its ver­fol­gen: Net­zverträglichkeit ist kein pauschales Regionalmerk­mal, son­dern eine Frage des konkreten Flurstücks. Da Gebote kün­ftig stan­dort­ge­bun­den sind, entschei­det die frühzeit­ige Prü­fung des Anschluss-Umspan­nwerks über das Abregelungsrisiko eines Pro­jek­ts – lange bevor die eigentliche Bauleit­pla­nung begin­nt. Wir prüfen diesen Fak­tor sys­tem­a­tisch als Teil unser­er Stan­dort­be­w­er­tung, gemein­sam mit Zielab­we­ichungs- und EEG-Kri­te­rien.

Agri-PV bringt hier einen struk­turellen Vorteil mit: Die Dop­pel­nutzung land­wirtschaftlich­er Flächen eröffnet häu­fig mehr Stan­dor­tal­ter­na­tiv­en inner­halb eines Suchraums als klas­sis­che Frei­flächen-PV, weil land­wirtschaftliche Nutzung und Net­zan­schlusspunkt getren­nt gedacht wer­den kön­nen. Pro­jek­te lassen sich damit gezielt auf nicht lim­i­tierte Net­z­ab­schnitte aus­richt­en, ohne bei der land­wirtschaftlichen Eig­nung Kom­pro­misse einzuge­hen.

Fazit

Die E‑Bridge-Studie liefert erst­mals eine belast­bare, deutsch­landweite Daten­grund­lage für ein Instru­ment, das gezielt statt pauschal wirkt: Es adressiert wenige struk­turelle Hotspots in der PV-Ein­speisung, ohne den Aus­baup­fad der Pho­to­voltaik ins­ge­samt zu brem­sen. Für Entwick­ler ver­schiebt sich der Wet­tbe­werb­svorteil damit weit­er in Rich­tung sorgfältiger, frühzeit­iger Stan­dort­prü­fung auf Flurstück­sebene – ein Feld, auf dem sich handw­erk­liche Sorgfalt in der Pro­jek­ten­twick­lung direkt in Pro­jek­twirtschaftlichkeit über­set­zt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Net­zeng­pass­ge­bi­et (kapaz­ität­slim­i­tiertes Net­zge­bi­et)?
Ein Umspan­nwerk oder Leitungsab­schnitt, an dem mehr als fünf Prozent der erzeugten Energie durch Redis­patch abgeregelt wurde. Die Ausweisung erfol­gt trans­par­ent durch die Verteil­net­z­be­treiber und wird der Bun­desnet­za­gen­tur gemeldet.

Wer legt fest, welche Gebi­ete betrof­fen sind?
Die Verteil­net­z­be­treiber weisen die Gebi­ete anhand objek­tiv­er, nachvol­lziehbar­er Kri­te­rien aus – unter Berück­sich­ti­gung von Redis­patch-Abrufen sowohl der Verteil- als auch der Über­tra­gungsnet­z­be­treiber, getren­nt nach PV- und Wind-Tech­nolo­gie.

Ab wann gilt die Regelung prak­tisch?
Da die Ausweisung auf den Redis­patch-Dat­en des Vor­jahres basiert, kann eine Ausweisung früh­estens auf Basis der (teils noch ausste­hen­den) Redis­patch-Ein­sätze des Jahres 2026 erfol­gen. Die Studie ver­ste­ht sich als Blau­pause für die tat­säch­liche Ausweisung nach Ablauf des Jahres 2026.

Bremst das Steuerungsin­stru­ment den Aus­bau von Agri-PV?
Nach den vor­liegen­den Dat­en nicht struk­turell: 95 Prozent der Umspan­nwerke sind für PV nicht kapaz­ität­slim­i­tiert. Entschei­dend wird die frühzeit­ige, flurstückss­charfe Prü­fung des Net­zan­schlusspunk­ts im Einzelfall – genau hier set­zt eine sorgfältige Pro­jek­ten­twick­lung an.

Quelle: E‑Bridge Con­sult­ing GmbH, „Kapaz­ität­slim­i­tierte Net­zge­bi­ete als Daten­grund­lage für ein Steuerungsin­stru­ment zur Koor­di­na­tion von Netz- und EE-Aus­bau”, im Auf­trag des Bun­desmin­is­teri­ums für Wirtschaft und Energie, 08.09.2026.