Kurz gesagt: ja. Agri-PV im privilegierten Segment kann sich auch unter dem EEG 2027 lohnen, wenn die Realisierung stimmt. Ylektra ermöglicht durch modernste Tracker-Technologie und kosteneffiziente, schlank organisierte Projektrealisierung Projektrenditen (IRR) von über 8 %. Bei bankfinanzierten, also fremdkapitalgehebelten Projekten, sind Eigenkapitalrenditen von über 20 % möglich. Wird zusätzlich ein Großspeicher integriert – sowohl zum Schutz vor Negativstunden als auch zur Vermarktungsoptimierung des erzeugten Solarstroms –, steigt der Kapitalwert nochmals signifikant. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 zum EEG 2027, seit September 2026 im Bundestag, ändert sich zugleich die regulatorische Basis grundlegend.
Lohnt sich das? Die Kennzahlen im Überblick
Auch nach der Senkung des Agri-PV Bonus von 2,5 ct/kWh auf nun 0,5 ct/KWh bleibt Agri-PV im privilegierten Segment eine attraktive Anlageklasse – vorausgesetzt, die Realisierung ist kosteneffizient:
- Projektrendite (IRR): über 8 % sind bei sauber kalkulierten, schlüsselfertig realisierten Agri-PV-Projekten im ersten Segment erreichbar.
- Eigenkapitalrendite: über 20 % bei bankfinanzierten, also fremdkapitalgehebelten Projekten – der Hebel durch günstiges Fremdkapital ist dabei der entscheidende Renditetreiber.
- Mit Großspeicher zusätzlich: Kommt ein Großspeicher hinzu, der sowohl vor Negativpreisstunden schützt als auch die Vermarktung des Solarstroms optimiert (Einspeisung gezielt in Hochpreisphasen statt in die Preistäler), steigt der Kapitalwert (NPV) des Projekts nochmals deutlich – der Speicher ist damit kein Kostenblock, sondern ein zusätzlicher Rendite-Hebel.
Diese Größenordnungen zeigen sich konsistent in aktuellen Ylektra-Projektkalkulationen für das erste Segment. Entscheidend für die Erreichbarkeit dieser Werte ist eine effiziente, kosteneffektive Umsetzung – von der EPC-Vergabe über den Netzanschluss bis zur Finanzierungsstruktur.
Der Kabinettsbeschluss zum EEG 2027 in Zahlen
Der Regierungsentwurf legt die wirtschaftlichen Eckwerte für PV-Freifläche und Agri-PV neu fest:
- Anzulegender Wert (§ 48 Abs. 1 EEG 2027‑E): 6,2 ct/kWh
- Höchstwert erstes Segment (§ 37b): 5,9 ct/kWh
- Jährliches Ausschreibungsvolumen: 14.000 MW
- § 37d EEG 2023 (bisheriges Agri-PV-Ausschreibungssegment) entfällt ersatzlos – Agri-PV konkurriert künftig im regulären ersten Segment
- Im Gegenzug sichert § 38a Abs. 1 (Anlagen > 1 MW) bzw. § 48 Abs. 1b (≤ 1 MW) einen einheitlichen Bonus von 0,5 ct/kWh – gleichermaßen für aufgeständerte (Kategorie I) und nachgeführte (Kategorie II) Anlagen. Somit erhöht sich der anzulegende Wert für eine Agri-PV Anlage auf 6,7 ct/kWh.
Das Gesetz muss wegen der auslaufenden beihilferechtlichen Genehmigung noch 2026 stehen; die Bundestagsberatungen laufen entsprechend unter Zeitdruck.
Der Großspeicher als zusätzlicher Kapitalwert-Hebel
Ein verbreitetes Missverständnis: Ein Großspeicher (BESS) wird nicht in erster Linie gebaut, um Strom lokal zu verbrauchen, da so hohe Verbräuche bei den landwirtschaftlichen Betrieben (noch) nicht die Regel sind. Mit zunehmender Elektrifizierung der Landwirtschaft kann sich dies jedoch in Zukunft natürlich ändern. Sein wirtschaftlicher Beitrag heute entsteht auf folgenden Ebenen:
- Schutz vor Null- und Negativpreisen: Statt bei negativen Börsenpreisen abzuregeln, wird die Erzeugung zwischengespeichert und später vermarktet.
- Vermarktungsoptimierung: Der Speicher verschiebt Solarstrom gezielt aus preisschwachen Mittagsstunden in preisstarke Zeitfenster – Day-Ahead- und Intraday-Handel statt fixer Einspeisung zum Durchschnittspreis.
- Systemdienstleistungen: ergänzend Regelenergie (aFRR/FCR) für die Übertragungsnetzbetreiber, wenn netzseitig möglich.
- Netzentlastung: eine geglättete Einspeisekurve am gemeinsamen Netzanschlusspunkt – ein Argument gegen Abregelung im Rahmen der neuen Standortsteuerung.
In Summe heben diese Effekte den Kapitalwert eines Agri-PV-Projekts spürbar über das Niveau einer reinen Freifläche ohne Speicher – der genaue Uplift hängt von Speichergröße, Layout und Marktumfeld ab und wird projektspezifisch kalkuliert.
Doppelnutzung am gemeinsamen Netzanschluss
Für Landwirte ändert der Kabinettsbeschluss nichts an der bauplanungsrechtlichen Privilegierung nach § 35 BauGB; die tatsächliche Bewirtschaftung der Fläche bleibt zentrale Voraussetzung für die Kategorisierung nach DIN SPEC 91434. Kombiniert man Agri-PV mit einem Großspeicher am selben Netzanschlusspunkt, sichert sich der Landwirt entweder Kapitalerträge durch Stromvermarktung — wenn er selbst investiert — oder eine langfristige, indexierte Pacht falls Ylektra in die Anlage investiert.
Fazit: Ja, es lohnt sich – bei effizienter Realisierung
Das EEG 2027 markiert den endgültigen Übergang von der reinen Einspeisevergütung zur Marktintegration mit Hilfe von Batteriespeichern. Agri-PV im privilegierten Segment bleibt dabei wirtschaftlich attraktiv: Projektrenditen über 8 % und – bei sinnvoller Fremdkapitalstruktur – Eigenkapitalrenditen über 20 % sind erreichbar, wenn die Realisierung kosteneffizient erfolgt. Ein integrierter Großspeicher hebt den Kapitalwert nochmals deutlich, durch Schutz vor Negativpreisen ebenso wie durch optimierte Vermarktung. Ylektra strukturiert und realisiert entsprechende Projekte entlang dieser neuen Regeln – von der Standortprüfung im Hot-Spot-Kontext über die Speicherauslegung bis zur Finanzierungsstruktur.
FAQ
Lohnt sich Agri-PV im privilegierten Segment noch unter dem EEG 2027?
Ja. Bei modernster Tracker- und Batterietechnologie und kosteneffizienter, schlüsselfertiger Realisierung sind Projektrenditen (IRR) von über 8 % erreichbar. Bei bankfinanzierten Projekten steigt die Eigenkapitalrendite durch den Fremdkapitalhebel auf über 20 %.
Lohnt sich ein zusätzlicher Großspeicher wirtschaftlich?
Ja. Ein Großspeicher schützt vor Negativpreisstunden und optimiert die Vermarktung des Solarstroms, indem er Einspeisung gezielt in preisstarke Zeitfenster verschiebt. Beides zusammen hebt den Kapitalwert (NPV) eines Agri-PV-Projekts nochmals deutlich.
Ändert der EEG-2027-Kabinettsbeschluss etwas an der baurechtlichen Privilegierung von Agri-PV?
Nein. Die Privilegierung nach § 35 BauGB bleibt bestehen. Verschärft wird die Kontrolle der tatsächlichen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, an die der neue 0,5‑ct/kWh-Bonus geknüpft ist.
Warum wird das bisherige Agri-PV-Ausschreibungssegment abgeschafft?
Der Gesetzgeber hebt § 37d EEG 2023 ersatzlos auf und überführt Agri-PV in das reguläre erste Segment. Kompensiert wird das über den neuen Bonus nach § 38a Abs. 1 bzw. § 48 Abs. 1b EEG 2027‑E.
Was bedeutet die neue Standortsteuerung für Projekte in Netzengpassregionen?
In Netz-Hot-Spots kann künftig ohne Entschädigung abgeregelt werden – begrenzt auf 20 % (18 % in Windvorranggebieten) der Jahresarbeit und auf sechs Jahre befristet. Da Gebote an das Flurstück gebunden sind, wird die Netzverträglichkeit zur Vorprüfung vor der Ausschreibung.
Wie geht es mit dem EEG 2027 jetzt weiter?
Nach dem Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 berät der Bundestag den Entwurf seit September 2026. Wegen der auslaufenden beihilferechtlichen Genehmigung soll das Gesetz noch 2026 verabschiedet werden.
