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Lohnt sich Agri-PV noch unter dem EEG 2027?

Kurz gesagt: ja. Agri-PV im priv­i­legierten Seg­ment kann sich auch unter dem EEG 2027 lohnen, wenn die Real­isierung stimmt. Ylek­tra ermöglicht durch mod­ern­ste Track­er-Tech­nolo­gie und kosten­ef­fiziente, schlank organ­isierte Pro­jek­tre­al­isierung Pro­jek­tren­diten (IRR) von über 8 %. Bei bank­fi­nanzierten, also fremd­kap­i­tal­ge­he­bel­ten Pro­jek­ten, sind Eigenkap­i­tal­ren­diten von über 20 % möglich. Wird zusät­zlich ein Großspe­ich­er inte­gri­ert – sowohl zum Schutz vor Neg­a­tivs­tun­den als auch zur Ver­mark­tung­sop­ti­mierung des erzeugten Solarstroms –, steigt der Kap­i­tal­w­ert nochmals sig­nifikant. Mit dem Kabi­netts­beschluss vom 29. Juli 2026 zum EEG 2027, seit Sep­tem­ber 2026 im Bun­destag, ändert sich zugle­ich die reg­u­la­torische Basis grundle­gend.

Lohnt sich das? Die Kennzahlen im Überblick

Auch nach der Senkung des Agri-PV Bonus von 2,5 ct/kWh auf nun 0,5 ct/KWh bleibt Agri-PV im priv­i­legierten Seg­ment eine attrak­tive Anlageklasse – voraus­ge­set­zt, die Real­isierung ist kosten­ef­fizient:

  • Pro­jek­tren­dite (IRR): über 8 % sind bei sauber kalkulierten, schlüs­selfer­tig real­isierten Agri-PV-Pro­jek­ten im ersten Seg­ment erre­ich­bar.
  • Eigenkap­i­tal­ren­dite: über 20 % bei bank­fi­nanzierten, also fremd­kap­i­tal­ge­he­bel­ten Pro­jek­ten – der Hebel durch gün­stiges Fremd­kap­i­tal ist dabei der entschei­dende Ren­dite­treiber.
  • Mit Großspe­ich­er zusät­zlich: Kommt ein Großspe­ich­er hinzu, der sowohl vor Neg­a­tivpreis­stun­den schützt als auch die Ver­mark­tung des Solarstroms opti­miert (Ein­speisung gezielt in Hoch­preis­phasen statt in die Preistäler), steigt der Kap­i­tal­w­ert (NPV) des Pro­jek­ts nochmals deut­lich – der Spe­ich­er ist damit kein Kosten­block, son­dern ein zusät­zlich­er Ren­dite-Hebel.

Diese Größenord­nun­gen zeigen sich kon­sis­tent in aktuellen Ylek­tra-Pro­jek­tkalku­la­tio­nen für das erste Seg­ment. Entschei­dend für die Erre­ich­barkeit dieser Werte ist eine effiziente, kosten­ef­fek­tive Umset­zung – von der EPC-Ver­gabe über den Net­zan­schluss bis zur Finanzierungsstruk­tur.

Der Kabinettsbeschluss zum EEG 2027 in Zahlen

Der Regierungsen­twurf legt die wirtschaftlichen Eck­w­erte für PV-Frei­fläche und Agri-PV neu fest:

  • Anzule­gen­der Wert (§ 48 Abs. 1 EEG 2027‑E): 6,2 ct/kWh
  • Höchst­wert erstes Seg­ment (§ 37b): 5,9 ct/kWh
  • Jährlich­es Auss­chrei­bungsvol­u­men: 14.000 MW
  • § 37d EEG 2023 (bish­eriges Agri-PV-Auss­chrei­bungsseg­ment) ent­fällt ersat­z­los – Agri-PV konkur­ri­ert kün­ftig im reg­ulären ersten Seg­ment
  • Im Gegen­zug sichert § 38a Abs. 1 (Anla­gen > 1 MW) bzw. § 48 Abs. 1b (≤ 1 MW) einen ein­heitlichen Bonus von 0,5 ct/kWh – gle­icher­maßen für aufgestän­derte (Kat­e­gorie I) und nachge­führte (Kat­e­gorie II) Anla­gen. Somit erhöht sich der anzule­gende Wert für eine Agri-PV Anlage auf 6,7 ct/kWh.

Das Gesetz muss wegen der aus­laufend­en bei­hil­fer­echtlichen Genehmi­gung noch 2026 ste­hen; die Bun­destags­ber­atun­gen laufen entsprechend unter Zeit­druck.

Der Großspeicher als zusätzlicher Kapitalwert-Hebel

Ein ver­bre­it­etes Missver­ständ­nis: Ein Großspe­ich­er (BESS) wird nicht in erster Lin­ie gebaut, um Strom lokal zu ver­brauchen, da so hohe Ver­bräuche bei den land­wirtschaftlichen Betrieben (noch) nicht die Regel sind. Mit zunehmender Elek­tri­fizierung der Land­wirtschaft kann sich dies jedoch in Zukun­ft natür­lich ändern. Sein wirtschaftlich­er Beitrag heute entste­ht auf fol­gen­den Ebe­nen:

  • Schutz vor Null- und Neg­a­tivpreisen: Statt bei neg­a­tiv­en Börsen­preisen abzuregeln, wird die Erzeu­gung zwis­chenge­spe­ichert und später ver­mark­tet.
  • Ver­mark­tung­sop­ti­mierung: Der Spe­ich­er ver­schiebt Solarstrom gezielt aus preiss­chwachen Mit­tagsstun­den in preis­starke Zeit­fen­ster – Day-Ahead- und Intra­day-Han­del statt fix­er Ein­speisung zum Durch­schnittspreis.
  • Sys­tem­di­en­stleis­tun­gen: ergänzend Rege­len­ergie (aFRR/FCR) für die Über­tra­gungsnet­z­be­treiber, wenn net­z­seit­ig möglich.
  • Net­zent­las­tung: eine geglät­tete Ein­speisekurve am gemein­samen Net­zan­schlusspunkt – ein Argu­ment gegen Abregelung im Rah­men der neuen Stan­dort­s­teuerung.

In Summe heben diese Effek­te den Kap­i­tal­w­ert eines Agri-PV-Pro­jek­ts spür­bar über das Niveau ein­er reinen Frei­fläche ohne Spe­ich­er – der genaue Uplift hängt von Spe­icher­größe, Lay­out und Mark­tum­feld ab und wird pro­jek­t­spez­i­fisch kalkuliert.

Doppelnutzung am gemeinsamen Netzanschluss

Für Land­wirte ändert der Kabi­netts­beschluss nichts an der bau­pla­nungsrechtlichen Priv­i­legierung nach § 35 BauGB; die tat­säch­liche Bewirtschaf­tung der Fläche bleibt zen­trale Voraus­set­zung für die Kat­e­gorisierung nach DIN SPEC 91434. Kom­biniert man Agri-PV mit einem Großspe­ich­er am sel­ben Net­zan­schlusspunkt, sichert sich der Land­wirt entwed­er Kap­i­talerträge durch Stromver­mark­tung — wenn er selb­st investiert — oder eine langfristige, index­ierte Pacht falls Ylek­tra in die Anlage investiert.

Fazit: Ja, es lohnt sich – bei effizienter Realisierung

Das EEG 2027 markiert den endgülti­gen Über­gang von der reinen Ein­spei­sev­ergü­tung zur Mark­t­in­te­gra­tion mit Hil­fe von Bat­ter­iespe­ich­ern. Agri-PV im priv­i­legierten Seg­ment bleibt dabei wirtschaftlich attrak­tiv: Pro­jek­tren­diten über 8 % und – bei sin­nvoller Fremd­kap­i­tal­struk­tur – Eigenkap­i­tal­ren­diten über 20 % sind erre­ich­bar, wenn die Real­isierung kosten­ef­fizient erfol­gt. Ein inte­gri­ert­er Großspe­ich­er hebt den Kap­i­tal­w­ert nochmals deut­lich, durch Schutz vor Neg­a­tivpreisen eben­so wie durch opti­mierte Ver­mark­tung. Ylek­tra struk­turi­ert und real­isiert entsprechende Pro­jek­te ent­lang dieser neuen Regeln – von der Stan­dort­prü­fung im Hot-Spot-Kon­text über die Spe­icher­ausle­gung bis zur Finanzierungsstruk­tur.

FAQ

Lohnt sich Agri-PV im privilegierten Segment noch unter dem EEG 2027?

Ja. Bei mod­ern­ster Track­er- und Bat­teri­etech­nolo­gie und kosten­ef­fizien­ter, schlüs­selfer­tiger Real­isierung sind Pro­jek­tren­diten (IRR) von über 8 % erre­ich­bar. Bei bank­fi­nanzierten Pro­jek­ten steigt die Eigenkap­i­tal­ren­dite durch den Fremd­kap­i­tal­hebel auf über 20 %.

Lohnt sich ein zusätzlicher Großspeicher wirtschaftlich?

Ja. Ein Großspe­ich­er schützt vor Neg­a­tivpreis­stun­den und opti­miert die Ver­mark­tung des Solarstroms, indem er Ein­speisung gezielt in preis­starke Zeit­fen­ster ver­schiebt. Bei­des zusam­men hebt den Kap­i­tal­w­ert (NPV) eines Agri-PV-Pro­jek­ts nochmals deut­lich.

Ändert der EEG-2027-Kabinettsbeschluss etwas an der baurechtlichen Privilegierung von Agri-PV?

Nein. Die Priv­i­legierung nach § 35 BauGB bleibt beste­hen. Ver­schärft wird die Kon­trolle der tat­säch­lichen land­wirtschaftlichen Bewirtschaf­tung, an die der neue 0,5‑ct/kWh-Bonus geknüpft ist.

Warum wird das bisherige Agri-PV-Ausschreibungssegment abgeschafft?

Der Geset­zge­ber hebt § 37d EEG 2023 ersat­z­los auf und über­führt Agri-PV in das reg­uläre erste Seg­ment. Kom­pen­siert wird das über den neuen Bonus nach § 38a Abs. 1 bzw. § 48 Abs. 1b EEG 2027‑E.

Was bedeutet die neue Standortsteuerung für Projekte in Netzengpassregionen?

In Netz-Hot-Spots kann kün­ftig ohne Entschädi­gung abgeregelt wer­den – begren­zt auf 20 % (18 % in Wind­vor­rangge­bi­eten) der Jahre­sar­beit und auf sechs Jahre befris­tet. Da Gebote an das Flurstück gebun­den sind, wird die Net­zverträglichkeit zur Vor­prü­fung vor der Auss­chrei­bung.

Wie geht es mit dem EEG 2027 jetzt weiter?

Nach dem Kabi­netts­beschluss vom 29. Juli 2026 berät der Bun­destag den Entwurf seit Sep­tem­ber 2026. Wegen der aus­laufend­en bei­hil­fer­echtlichen Genehmi­gung soll das Gesetz noch 2026 ver­ab­schiedet wer­den.