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Kosteneffizienz ja – aber nicht so: Warum der EEG-2027-Entwurf Agri-PV strukturell benachteiligt

Als ein­er der führen­den Agri-PV-Pro­jek­ten­twick­ler in Deutsch­land sehen wir im aktuellen Arbeit­sen­twurf zum EEG 2027 (Stand Ende April 2025) einen struk­turellen Fehler, der kor­rigiert wer­den muss: Der voll­ständi­ge Weg­fall jedes Aus­gle­ichs für beson­dere Solaran­la­gen, ins­beson­dere Agri-Pho­to­voltaik, schafft keine Mark­t­gle­ich­heit – er verz­er­rt sie. Ylek­tra legt hier­mit seine offizielle Posi­tion­ierung vor.


Unsere Grundüberzeugung: Markt ja – aber faire Bedingungen

Ylek­tra entwick­elt, baut und betreibt Agri-PV-Pro­jek­te in Deutsch­land. Wir ken­nen die reg­u­la­torischen, tech­nis­chen und wirtschaftlichen Anforderun­gen dieser Tech­nolo­gie aus der täglichen Pro­jek­tar­beit. Und genau deshalb nehmen wir zum vor­liegen­den Arbeit­sen­twurf des EEG 2027 klar Stel­lung.

Vor­weg das Wichtig­ste: Wir sind keine Geg­n­er mark­tlich­er Auss­chrei­bun­gen. Ylek­tra bietet Agri-PV-Pro­jek­te bere­its heute im Wet­tbe­werb mit kon­ven­tionellen Frei­flächenan­la­gen an – und tun das erfol­gre­ich. Wir beken­nen uns aus­drück­lich zu kosten­ef­fizien­ter Stromerzeu­gung als Leit­prinzip der EEG-Nov­el­le.

Wir fordern kein Son­der­recht, son­dern einen Ord­nungsrah­men, der die Real­ität abbildet.


Was der aktuelle Entwurf vorsieht – und warum das ein Problem ist

Der Arbeit­sen­twurf (Stand 21. April 2026) sieht vor, das bish­erige Agri-PV-Unter­seg­ment nach § 37d EEG 2023 ersat­z­los zu stre­ichen. Agri-PV-Anla­gen über 1 MW wür­den kün­ftig direkt mit kon­ven­tionellen Frei­flächenan­la­gen im all­ge­meinen Seg­ment 1 konkur­ri­eren – zum gle­ichen Höchst­wert von max­i­mal 5,9 Ct/kWh. Für Anla­gen unter 1 MW ent­fällt der bish­erige Auf­schlag, der anzule­gende Wert wird auf ein­heitlich 6,2 Ct/kWh abge­senkt.

Auf den ersten Blick klingt das nach Mark­t­neu­tral­ität. Es ist das Gegen­teil.

Wer eine Agri-PV-Anlage baut, trägt Kosten, die eine kon­ven­tionelle Frei­flächenan­lage nicht ken­nt: aufwendi­geres Design für lichte Höhe und Überspan­nungsweite, Bewirtschaf­tungskonzept, laufend­er Nach­weis der land­wirtschaftlichen Nutzung, DIN-SPEC-kon­forme Doku­men­ta­tion. Diese Kosten sind keine frei­willi­gen Extras – sie sind die geset­zliche Bedin­gung dafür, dass die Fläche gle­ichzeit­ig land­wirtschaftlich genutzt wird. Den Aus­gle­ich dafür ersat­z­los zu stre­ichen ist keine Mark­t­bere­ini­gung. Es ist Wet­tbe­werb­sverz­er­rung durch staatlich aufer­legte Asym­me­trie.


Der Koalitionsvertrag gibt eine klare Richtung vor

Der Koali­tionsver­trag von CDU/CSU und SPD vom April 2025 ist ein­deutig. Unter dem Kapi­tel Solaren­ergie heißt es:

„Wir acht­en auf Flächen­scho­nung und wollen Möglichkeit­en der Dop­pel­nutzung, wie zum Beispiel Parkplatz‑, Agri- und Float­ing-PV — erle­ichtern.”

Koali­tionsver­trag CDU/CSU · SPD, April 2025

Die voll­ständi­ge Stre­ichung aller Agri-PV-spez­i­fis­chen Förderin­stru­mente ist keine Erle­ichterung der Dop­pel­nutzung. Es ist ihre reg­u­la­torische Demon­tage. Wir erwarten, dass das Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um diesen Wider­spruch im weit­eren Geset­zge­bungsver­fahren auflöst.


Unsere konkreten Forderungen

Anlagen über 1 MW: Technologiebonus im gemeinsamen Segment

Wir fordern kein sep­a­rates Agri-PV-Seg­ment zurück. Der Wet­tbe­werb im gemein­samen Seg­ment 1 ist sachgerecht und mark­tkon­form – Agri-PV muss sich ihm stellen.

Was wir fordern: Beson­dere Solaran­la­gen tra­gen reg­u­la­torische Mehrkosten, die bei kon­ven­tionellen Frei­flächenan­la­gen nicht in dieser Höhe entste­hen. Ein ger­ingfügiger Tech­nolo­giebonus inner­halb des gemein­samen Seg­ments 1 – ana­log heutiger Förderung – ist das sachgerechte Min­des­tin­stru­ment, um diese Asym­me­trie auszu­gle­ichen, ohne den Wet­tbe­werb zwis­chen den Pro­jek­ten aufzuheben.

Die Auss­chrei­bungsergeb­nisse der ver­gan­genen Jahre zeigen: Agri-PV kann beim heuti­gen Auf­schlag von lediglich 0,5 Ct/kWh wet­tbe­werb­s­fähig bieten und Zuschläge erzie­len. Das ist kein Mark­tver­sagen – das ist der Markt, der die tat­säch­lichen Kosten ver­schieden­er Tech­nolo­gien kor­rekt abbildet.

Anlagen unter 1 MW: Degressiver Aufschlag statt Einheitstarif

Für nicht auss­chrei­bungspflichtige Agri-PV-Anla­gen unter 1 MW sollte ein fest definiert­er Auf­schlag auf den anzule­gen­den Wert von 6,2 Ct/kWh einge­führt wer­den, der min­destens die reg­u­la­torischen Mehrkosten der Dop­pel­nutzung gegenüber ein­er kon­ven­tionellen Anlage gle­ich­er Leis­tungsklasse abbildet.

Wichtig: Dieser Auf­schlag soll degres­siv aus­gestal­tet sein, um Effizien­zsteigerun­gen zu fördern und Mit­nah­me­ef­fek­te zu ver­mei­den. Das ist eine pro-mark­twirtschaftliche Lösung – sie gibt einen kurzfristi­gen Aus­gle­ich, ohne dauer­haft Sub­ven­tion­s­ab­hängigkeit zu erzeu­gen.


Warum das für die Energiewende relevant ist

Agri-PV ist keine Nis­chen­tech­nolo­gie. Sie ist die Antwort auf eine der zen­tralen Kon­flik­te der Energiewende: Flächenkonkur­renz zwis­chen Land­wirtschaft und Pho­to­voltaik. Eine Agri-PV-Anlage löst diesen Kon­flikt auf – sie erzeugt Strom und erhält gle­ichzeit­ig die land­wirtschaftliche Pro­duk­tion auf der Fläche.

Diese gesellschaftliche Funk­tion hat ihren (ger­ingfügi­gen) Preis. Wer diesen Preis reg­u­la­torisch unsicht­bar macht und die Tech­nolo­gie dann im gle­ichen Wet­tbe­werb wie gün­stigere kon­ven­tionelle Frei­flächenan­la­gen antreten lässt, entschei­det sich fak­tisch gegen Agri-PV – ent­ge­gen des Koali­tionsver­trags und ent­ge­gen der Inter­essen von Land­wirten, Kom­munen und ein­er akzep­tanzfähi­gen Energiewende.


Unser Appell

Das Geset­zge­bungsver­fahren zum EEG 2027 ist noch offen. Ressortab­stim­mung, par­la­men­tarische Beratung und Bun­desratsver­fahren bieten aus­re­ichend Gele­gen­heit, die handw­erk­lichen Schwächen des Entwurfs zu kor­rigieren.

Wir erwarten, dass das Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um die Zusagen des Koali­tionsver­trags als Maßstab anlegt. Agri-PV erle­ichtern – nicht durch Schutzräume, son­dern durch faire Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was fordert Ylektra zum EEG 2027 für Agri-PV?

Ylek­tra fordert für auss­chrei­bungspflichtige Agri-PV-Anla­gen über 1 MW einen ger­ingfügi­gen Tech­nolo­giebonus inner­halb des gemein­samen Frei­flächenseg­ments – kein sep­a­rates Unter­seg­ment. Für Anla­gen unter 1 MW fordert Ylek­tra einen degres­siv­en Auf­schlag auf den anzule­gen­den Wert von 6,2 Ct/kWh, der die reg­u­la­torischen Mehrkosten der Dop­pel­nutzung abbildet.

Warum ist die vollständige Streichung des Agri-PV-Untersegments problematisch?

Agri-PV-Anla­gen tra­gen reg­u­la­torische Mehrkosten, die kon­ven­tionellen Frei­flächenan­la­gen nicht entste­hen: aufwendi­geres Design, Bewirtschaf­tungskonzept, laufende Nach­weise der land­wirtschaftlichen Nutzung und DIN-SPEC-kon­forme Doku­men­ta­tion. Ohne Aus­gle­ich konkur­ri­eren Agri-PV-Anla­gen bei höheren Kosten zum gle­ichen Höchst­wert – eine staatlich aufer­legte Wet­tbe­werb­sasym­me­trie.

Widerspricht der EEG-2027-Entwurf dem Koalitionsvertrag?

Ja. Der Koali­tionsver­trag von CDU/CSU und SPD vom April 2025 verpflichtet die Bun­desregierung aus­drück­lich, Möglichkeit­en der Dop­pel­nutzung wie Agri-PV zu erle­ichtern. Die voll­ständi­ge Stre­ichung aller Agri-PV-spez­i­fis­chen Förderin­stru­mente ist das Gegen­teil davon.

Was ist Ylektra und warum ist Ylektra in dieser Debatte relevant?

Ylek­tra GmbH ist ein auf Agri-Pho­to­voltaik spezial­isiert­er Pro­jek­ten­twick­ler mit Sitz in Köln. Das Unternehmen entwick­elt, baut und betreibt Agri-PV-Pro­jek­te bun­desweit und ist direkt von den reg­u­la­torischen Änderun­gen des EEG 2027 betrof­fen. Ylek­tra bringt langjährige Praxis­er­fahrung aus der Pro­jek­ten­twick­lung in die energiepoli­tis­che Debat­te ein.

Ist der EEG-2027-Entwurf bereits beschlossen?

Nein. Bei dem vor­liegen­den Doku­ment han­delt es sich um einen Arbeit­sen­twurf des Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­ums (Stand 21. April 2026), der sich in der Ressortab­stim­mung befind­et. In der Geschichte des EEG wurde kein Entwurf unverän­dert in Kraft geset­zt. Ylek­tra ver­fol­gt das Geset­zge­bungsver­fahren aktiv.


Ylek­tra GmbH ist ein­er der führen­den Agri-PV-Pro­jek­ten­twick­ler in Deutsch­land. Das Unternehmen entwick­elt, baut und betreibt Agri-PV-Pro­jek­te bun­desweit – von der Flächenakquise über die Genehmi­gung bis zum Net­zan­schluss und Betrieb von Anla­gen.