Als einer der führenden Agri-PV-Projektentwickler in Deutschland sehen wir im aktuellen Arbeitsentwurf zum EEG 2027 (Stand Ende April 2025) einen strukturellen Fehler, der korrigiert werden muss: Der vollständige Wegfall jedes Ausgleichs für besondere Solaranlagen, insbesondere Agri-Photovoltaik, schafft keine Marktgleichheit – er verzerrt sie. Ylektra legt hiermit seine offizielle Positionierung vor.
Unsere Grundüberzeugung: Markt ja – aber faire Bedingungen
Ylektra entwickelt, baut und betreibt Agri-PV-Projekte in Deutschland. Wir kennen die regulatorischen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen dieser Technologie aus der täglichen Projektarbeit. Und genau deshalb nehmen wir zum vorliegenden Arbeitsentwurf des EEG 2027 klar Stellung.
Vorweg das Wichtigste: Wir sind keine Gegner marktlicher Ausschreibungen. Ylektra bietet Agri-PV-Projekte bereits heute im Wettbewerb mit konventionellen Freiflächenanlagen an – und tun das erfolgreich. Wir bekennen uns ausdrücklich zu kosteneffizienter Stromerzeugung als Leitprinzip der EEG-Novelle.
Wir fordern kein Sonderrecht, sondern einen Ordnungsrahmen, der die Realität abbildet.
Was der aktuelle Entwurf vorsieht – und warum das ein Problem ist
Der Arbeitsentwurf (Stand 21. April 2026) sieht vor, das bisherige Agri-PV-Untersegment nach § 37d EEG 2023 ersatzlos zu streichen. Agri-PV-Anlagen über 1 MW würden künftig direkt mit konventionellen Freiflächenanlagen im allgemeinen Segment 1 konkurrieren – zum gleichen Höchstwert von maximal 5,9 Ct/kWh. Für Anlagen unter 1 MW entfällt der bisherige Aufschlag, der anzulegende Wert wird auf einheitlich 6,2 Ct/kWh abgesenkt.
Auf den ersten Blick klingt das nach Marktneutralität. Es ist das Gegenteil.
Wer eine Agri-PV-Anlage baut, trägt Kosten, die eine konventionelle Freiflächenanlage nicht kennt: aufwendigeres Design für lichte Höhe und Überspannungsweite, Bewirtschaftungskonzept, laufender Nachweis der landwirtschaftlichen Nutzung, DIN-SPEC-konforme Dokumentation. Diese Kosten sind keine freiwilligen Extras – sie sind die gesetzliche Bedingung dafür, dass die Fläche gleichzeitig landwirtschaftlich genutzt wird. Den Ausgleich dafür ersatzlos zu streichen ist keine Marktbereinigung. Es ist Wettbewerbsverzerrung durch staatlich auferlegte Asymmetrie.
Der Koalitionsvertrag gibt eine klare Richtung vor
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom April 2025 ist eindeutig. Unter dem Kapitel Solarenergie heißt es:
„Wir achten auf Flächenschonung und wollen Möglichkeiten der Doppelnutzung, wie zum Beispiel Parkplatz‑, Agri- und Floating-PV — erleichtern.”
Koalitionsvertrag CDU/CSU · SPD, April 2025
Die vollständige Streichung aller Agri-PV-spezifischen Förderinstrumente ist keine Erleichterung der Doppelnutzung. Es ist ihre regulatorische Demontage. Wir erwarten, dass das Bundeswirtschaftsministerium diesen Widerspruch im weiteren Gesetzgebungsverfahren auflöst.
Unsere konkreten Forderungen
Anlagen über 1 MW: Technologiebonus im gemeinsamen Segment
Wir fordern kein separates Agri-PV-Segment zurück. Der Wettbewerb im gemeinsamen Segment 1 ist sachgerecht und marktkonform – Agri-PV muss sich ihm stellen.
Was wir fordern: Besondere Solaranlagen tragen regulatorische Mehrkosten, die bei konventionellen Freiflächenanlagen nicht in dieser Höhe entstehen. Ein geringfügiger Technologiebonus innerhalb des gemeinsamen Segments 1 – analog heutiger Förderung – ist das sachgerechte Mindestinstrument, um diese Asymmetrie auszugleichen, ohne den Wettbewerb zwischen den Projekten aufzuheben.
Die Ausschreibungsergebnisse der vergangenen Jahre zeigen: Agri-PV kann beim heutigen Aufschlag von lediglich 0,5 Ct/kWh wettbewerbsfähig bieten und Zuschläge erzielen. Das ist kein Marktversagen – das ist der Markt, der die tatsächlichen Kosten verschiedener Technologien korrekt abbildet.
Anlagen unter 1 MW: Degressiver Aufschlag statt Einheitstarif
Für nicht ausschreibungspflichtige Agri-PV-Anlagen unter 1 MW sollte ein fest definierter Aufschlag auf den anzulegenden Wert von 6,2 Ct/kWh eingeführt werden, der mindestens die regulatorischen Mehrkosten der Doppelnutzung gegenüber einer konventionellen Anlage gleicher Leistungsklasse abbildet.
Wichtig: Dieser Aufschlag soll degressiv ausgestaltet sein, um Effizienzsteigerungen zu fördern und Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Das ist eine pro-marktwirtschaftliche Lösung – sie gibt einen kurzfristigen Ausgleich, ohne dauerhaft Subventionsabhängigkeit zu erzeugen.
Warum das für die Energiewende relevant ist
Agri-PV ist keine Nischentechnologie. Sie ist die Antwort auf eine der zentralen Konflikte der Energiewende: Flächenkonkurrenz zwischen Landwirtschaft und Photovoltaik. Eine Agri-PV-Anlage löst diesen Konflikt auf – sie erzeugt Strom und erhält gleichzeitig die landwirtschaftliche Produktion auf der Fläche.
Diese gesellschaftliche Funktion hat ihren (geringfügigen) Preis. Wer diesen Preis regulatorisch unsichtbar macht und die Technologie dann im gleichen Wettbewerb wie günstigere konventionelle Freiflächenanlagen antreten lässt, entscheidet sich faktisch gegen Agri-PV – entgegen des Koalitionsvertrags und entgegen der Interessen von Landwirten, Kommunen und einer akzeptanzfähigen Energiewende.
Unser Appell
Das Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2027 ist noch offen. Ressortabstimmung, parlamentarische Beratung und Bundesratsverfahren bieten ausreichend Gelegenheit, die handwerklichen Schwächen des Entwurfs zu korrigieren.
Wir erwarten, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Zusagen des Koalitionsvertrags als Maßstab anlegt. Agri-PV erleichtern – nicht durch Schutzräume, sondern durch faire Wettbewerbsbedingungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was fordert Ylektra zum EEG 2027 für Agri-PV?
Ylektra fordert für ausschreibungspflichtige Agri-PV-Anlagen über 1 MW einen geringfügigen Technologiebonus innerhalb des gemeinsamen Freiflächensegments – kein separates Untersegment. Für Anlagen unter 1 MW fordert Ylektra einen degressiven Aufschlag auf den anzulegenden Wert von 6,2 Ct/kWh, der die regulatorischen Mehrkosten der Doppelnutzung abbildet.
Warum ist die vollständige Streichung des Agri-PV-Untersegments problematisch?
Agri-PV-Anlagen tragen regulatorische Mehrkosten, die konventionellen Freiflächenanlagen nicht entstehen: aufwendigeres Design, Bewirtschaftungskonzept, laufende Nachweise der landwirtschaftlichen Nutzung und DIN-SPEC-konforme Dokumentation. Ohne Ausgleich konkurrieren Agri-PV-Anlagen bei höheren Kosten zum gleichen Höchstwert – eine staatlich auferlegte Wettbewerbsasymmetrie.
Widerspricht der EEG-2027-Entwurf dem Koalitionsvertrag?
Ja. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom April 2025 verpflichtet die Bundesregierung ausdrücklich, Möglichkeiten der Doppelnutzung wie Agri-PV zu erleichtern. Die vollständige Streichung aller Agri-PV-spezifischen Förderinstrumente ist das Gegenteil davon.
Was ist Ylektra und warum ist Ylektra in dieser Debatte relevant?
Ylektra GmbH ist ein auf Agri-Photovoltaik spezialisierter Projektentwickler mit Sitz in Köln. Das Unternehmen entwickelt, baut und betreibt Agri-PV-Projekte bundesweit und ist direkt von den regulatorischen Änderungen des EEG 2027 betroffen. Ylektra bringt langjährige Praxiserfahrung aus der Projektentwicklung in die energiepolitische Debatte ein.
Ist der EEG-2027-Entwurf bereits beschlossen?
Nein. Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (Stand 21. April 2026), der sich in der Ressortabstimmung befindet. In der Geschichte des EEG wurde kein Entwurf unverändert in Kraft gesetzt. Ylektra verfolgt das Gesetzgebungsverfahren aktiv.
Ylektra GmbH ist einer der führenden Agri-PV-Projektentwickler in Deutschland. Das Unternehmen entwickelt, baut und betreibt Agri-PV-Projekte bundesweit – von der Flächenakquise über die Genehmigung bis zum Netzanschluss und Betrieb von Anlagen.
