Die EEG-Novelle 2026 — EEG 2.0 — rückt näher, und die Branche wartet gespannt auf klare Signale. Auf der 2. Fachkonferenz Energie & Klima von Tagesspiegel Background am 3. Dezember 2025 hat Christian Schmidt, Leiter der Abteilung Strom im Bundeswirtschaftsministerium (BMWE), erste Details zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) präsentiert. Die Novelle soll Anfang 2026 ins Bundeskabinett eingebracht werden und Anfang 2027 in Kraft treten. Doch bis Ende des Jahres 2025 sind weitere Aussagen zu erwarten – wie wir bereits in unserem vorherigen Blogbeitrag auf Ylektra.com erläutert haben: Erwartete Entwicklungen bis Jahresende.
Zusätzlich drängt nun auch der Solarprojektentwickler Enerparc auf schnelle Klarheit beim EEG 2.0. Laut einem Bericht von pv-magazine.de fordert Enerparc-COO Stefan Müller einen Kabinettbeschluss bis Jahresende, um Unsicherheiten in der Branche zu vermeiden. Dies könnte den Weg für EU-Zustimmungen ebnen und das Gesetzgebungsverfahren bis Sommer 2026 abschließen. Besonders für Agri-PV-Projekte ist diese Dringlichkeit entscheidend, da Verzögerungen bei Ausschreibungen und Finanzierungen den Ausbau behindern könnten.
1. Preissignale sollen unverzerrt bei EE‑Anlagen ankommen
Christian Schmidt (BMWK) betonte auf der Fachkonferenz Energie & Klima, dass Preissignale „möglichst unverzerrt” bei Erneuerbaren ankommen sollen. Praktisch heißt das: Niedrige oder negative Börsenstrompreise an sonnigen oder windigen Tagen werden künftig direkter in den Einnahmen der Betreiber abgebildet. Das klassische Modell der fixen Einspeisevergütung per ct/kWh verliert dadurch weiter an Stellenwert.
Handlungsempfehlung: Betreiber sollten frühzeitig Strategien zur Direktvermarktung und Erlösoptimierung implementieren.
2. Neues kombiniertes Fördermodell: Pauschal + produktionsabhängig
Das BMWK lässt potenzialbasierte Vergütungsmodelle prüfen: In Hochlaststunden (viel Wind & Sonne) soll eine pauschale, produktionsunabhängige Vergütung greifen; in allen übrigen Stunden bleibt die klassische produktionsabhängige EEG‑Vergütung bestehen. Solche „potenzialbasierten“ EEG-Modelle will das Ministerium von Beratern erstellen lassen. Für Agri‑PV ist das relevant, weil die Spitzenproduktion typischerweise mittags liegt – genau dort würde die pauschale Vergütung greifen.
Impact auf Projektgestaltung: Ost‑West‑Ausrichtungen, Tracker und Speicher gewinnen an Wirtschaftlichkeit; Lastprofile werden zu zentralen Planungskennzahlen.
3. Zweiseitige Contracts for Difference (CfD) ab 2027
Ab 2027 schreibt die EU einen Gewinnabschöpfungsmechanismus vor; Deutschland plant die Umsetzung über zweiseitige CfDs: Überschüsse bei hohen Marktpreisen werden abgeschöpft, bei sehr niedrigen Preisen greift eine Mindestvergütung. Das reduziert Volatilitätsrisiken, begrenzt aber die Ertragsobergrenze.
Finanzierungsimplikation: CfDs erhöhen die Banken‑Tauglichkeit von Projekten – gleichzeitig verändern sie die Ertragsannahmen und müssen in Finanzmodellen abgebildet werden.
4. Stärkere Marktorientierung & PPA‑Förderung
Das BMWK sieht langfristige Stromabnahmeverträge (PPAs) als zentrales Instrument für den marktbasierten Ausbau Erneuerbarer Energien. Prüfung von Garantieinstrumenten soll PPAs für Banken und Abnehmer attraktiver machen. Parallel setzt die Politik Anreize, dass neue Anlagen möglichst ohne EEG‑Förderung realisiert werden.
Operative Empfehlung: Entwicklern empfiehlt sich der frühzeitige Aufbau von PPA‑Strukturen und Vermarktungsmodellen.
5. Netzanschluss & Cable‑Pooling: Paket 2026
Für 2026 kündigte das BMWK ein Netzanschlusspaket an: Netzampel‑Steuerung, gemeinsame Netzanschlüsse (Cable‑Pooling) und erweiterte netzdienliche Betriebsführungen. Cable‑Pooling ermöglicht die Bündelung mehrerer Erzeuger an einem Anschluss – ein Effizienzhebel insbesondere für ländliche Regionen.
Standortstrategie: Flächenpools, Kooperationen mit Windparkbetreibern und kommunalen Netzbetreibern werden künftig noch relevanter.
Exkurs: Stand der EU‑Genehmigung zum Solarpaket I (inkl. Agri‑PV‑Höchstsatz)
Das Solarpaket I trat in Deutschland im Mai 2024 in Kraft. Allerdings stehen zentrale Regelungen – insbesondere erhöhte Vergütungen für besondere PV‑Formate wie Agri‑PV – unter beihilferechtlichem Vorbehalt der Europäischen Kommission.
Aktueller Stand (Ende 2025): Die EU‑Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung bislang nicht erteilt. Damit sind die im Solarpaket vorgesehenen Boni (z. B. Höchstsatz für Agri‑PV) derzeit nicht anwendbar. Die Bundesregierung führt Gespräche mit Brüssel; ein verlässlicher Zeitplan fehlt. Branchenbeobachter sehen die realistische Chance für eine Entscheidung eher im 1. Halbjahr 2026 als noch 2025.
Konsequenz für Projektierer: konservative Szenarien (mit/ohne Höchstsatz) erstellen; PPA‑Strategien priorisieren; vertragliche Flexibilität mitfinanzieren.
Fazit: Agri‑PV bleibt attraktiv – aber die Erfolgsparameter für Anlagen größer 1 MW ändern sich grundlegend
Die EEG‑Novelle 2026/27 verschiebt Agri‑PV in ein marktnahes, flexibles Regime. Die Richtung ist eindeutig: mehr Markt, mehr Systemdienlichkeit, mehr Flexibilität in Konzeption und Vermarktung. Wer frühzeitig PPAs, flexible Anlagendesigns (Ost‑West, Tracker, Speicher) und Cable‑Pooling‑Konzepte berücksichtigt, sichert sich einen strukturellen Wettbewerbsvorteil.
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